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hat „NDS:AG Satzung/§ 14“ nach „NDS:AG Satzung/2010/§ 14“ verschoben: Diese Seiten waren für SÄA LPT2010 - jetzt stehen neue für 2012 an
== § 14 Der Landesvorstand ==

=== Satzungsänderungsanträge zu § 14.4 ===
==== Thematik ====
Derzeit muss auf jedem Landesparteitag der Vorstand neu gewählt werden. Gibt es mehrere Parteitage im Jahr, muss mehrmals im Jahr gewählt werden. Die für die Wahlen notwendige Zeit muss dabei mit eingeplant werden.

Zweckmäßiger erscheint es, eine Regelung einzuführen, die sicher stellt, dass der Vorstand einmal im Jahr gewählt wird, aber nicht eine Neuwahl auf jedem Parteitag fordert.

Das Parteiengesetz schreibt vor, dass ein Vorstand maximal 24 Monate im Amt ist.

Organisatorisch ist es sinnvoll einen Vorstand im ersten Quartal zu wählen. Der Berichtszeitraum weist dann eine bessere Deckung mit dem Wirtschaftsjahr auf.

==== Satzungsänderungsantrag 14.4.1 ====
<span style="color: green">'''ANGENOMMEN - 76,2% Zustimmung - siehe [[Landesverband_Niedersachsen/Landesparteitag_2010.1/Protokoll|Protokoll]]'''</span>
* Festlegung, dass der Vorstand auf einem LPT gewählt wird, wenn er bereits 11 Monate im Amt ist.
* Mit der Annahme einer dieser Änderung wird gleichzeitig der Satzungsänderungsantrag 19 angenommen.

==== Satzungsänderungsantrag 14.4.2 ====
<span style="color: green">'''ANGENOMMEN - 67,1% Zustimmung - siehe [[Landesverband_Niedersachsen/Landesparteitag_2010.1/Protokoll|Protokoll]]'''</span>
* Festlegung, dass der Vorstand auf einem LPT gewählt wird, wenn er bereits 10 Monate im Amt ist.
* Mit der Annahme einer dieser Änderung wird gleichzeitig der Satzungsänderungsantrag 19 angenommen.

<!--
==== Satzungsänderungsantrag 14.4.xx ====
* Wunsch, die Wahl im 1. Quartal abzuhalten
* Dieser Antrag kommt unabhängig von 14.4.1 und 14.4.2 zur Abstimmung und steht nicht mit diesen in Konkurrenz.
-->

==== Hinweise ====
* Der Vorstand kann auch auf jedem LPT abgesetzt werden.
* Ein LPT kann durch die Mitglieder einberufen werden - auch zum Zwecke von Neuwahlen.
<!--* Der Wunsch ist nicht bindend, die Änderung nach Antrag 14.4.3 ist wirkungslos.-->

==== Satzungsänderung ====
{| class="wikitable" width="100%" cellspacing="0px" cellpadding="10px" border=1
|- style="background: #DDFFDD;"
! [[NDS:Satzung|ORIGINAL]]
! Überarbeitung
|-
|
# Der Landesvorstand besteht aus: Einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister und mindestens einem Beisitzer, maximal acht Beisitzer sind möglich.
# Der Landesvorstand ist mit drei Mitgliedern voll Handlungs- und Beschlußfähig.
# Der Landesvorstand vertritt die '''Piraten Niedersachsen''' nach innen und außen. Er führt deren Geschäfte auf der Grundlage der von den Mitgliedern bestimmten Zielen und Strategien. Der Landesvorstand regelt die Geschäftsführung unter sich. Er kann weitere Mitglieder für besondere Aufgaben heranziehen. In Fällen, die eine persönliche Anwesenheit erfordern oder erwarten lassen, kann der Landesvorstand die Wahrnehmung der gerichtlichen oder außergerichtlichen Vertretung, die Geschäftsführung, die Antragstellungen in Wahlzulassungs-Verfahren, oder ähnliches an speziell zu diesem Zweck einem zu bevollmächtigende Piraten übertragen.
# Die Mitglieder des Landesvorstandes werden vom Landesparteitag und erstmalig durch die Gründungsversammlung in geheimer Wahl, für die Zeit bis zum folgenden Landesparteitag gewählt.
# Der Landesvorstand hat Rechenschaft über seine Entscheidungen abzulegen, wenn dies beantragt wird, und der Antrag von mindestens 20 Prozent der anwesenden Piraten unterstützt wird. Eine Revision der getroffenen Entscheidung bedarf einer 2/3 Mehrheit auf dem entsprechenden Landesparteitag.
# Die Führung der Landesgeschäftsstelle wird durch den Landesvorstand beauftragt und beaufsichtigt.
# Tritt der gesamte Landesvorstand geschlossen zurück oder kann seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so führt der Bundesvorstand kommissarisch die Geschäfte bis ein von ihm einberufener außerordentlicher Parteitag schnellstmöglich stattgefunden und einen neuen Landesvorstand gewählt hat.
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#Der Landesvorstand besteht aus: Einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister und mindestens einem Beisitzer, maximal acht Beisitzer sind möglich.
#Der Landesvorstand ist mit drei Mitgliedern voll Handlungs- und Beschlussfähig.
#Der Landesvorstand vertritt die '''PIRATEN Niedersachsen''' nach innen und außen. Er führt deren Geschäfte auf der Grundlage der von den Mitgliedern bestimmten Zielen und Strategien. Der Landesvorstand regelt die Geschäftsführung unter sich. Er kann weitere Mitglieder für besondere Aufgaben heranziehen. In Fällen, die eine persönliche Anwesenheit erfordern oder erwarten lassen, kann der Landesvorstand die Wahrnehmung der gerichtlichen oder außergerichtlichen Vertretung, die Geschäftsführung, die Antragstellungen in Wahlzulassungs-Verfahren, oder ähnliches an speziell zu diesem Zweck einem zu bevollmächtigende Piraten übertragen.
#Die Mitglieder des Landesvorstandes werden vom Landesparteitag in geheimer Wahl gewählt.
##<span style="color: green">Ist der Landesvorstand bei der Tagung des Landesparteitags länger als XX Monate im Amt, muss er neu gewählt werden.
##<span style="color: green">Die Wahl sollte im ersten Quartal eines Jahres stattfinden.</span>
# Der Landesvorstand hat Rechenschaft über seine Entscheidungen abzulegen, wenn dies beantragt wird, und der Antrag von mindestens 20 Prozent der anwesenden Piraten unterstützt wird. Eine Revision der getroffenen Entscheidung bedarf einer 2/3 Mehrheit auf dem entsprechenden Landesparteitag.
# Die Führung der Landesgeschäftsstelle wird durch den Landesvorstand beauftragt und beaufsichtigt.
# Tritt der gesamte Landesvorstand geschlossen zurück oder kann seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so führt der Bundesvorstand kommissarisch die Geschäfte bis ein von ihm einberufener außerordentlicher Parteitag schnellstmöglich stattgefunden und einen neuen Landesvorstand gewählt hat.

*<span style="color: green">XX = 11 für 14.4.1
*<span style="color: green">XX = 10 für 14.4.2
|}

=== Satzungsänderungsantrag 14.5 ===
==== Thematik ====
Formal: Entscheidungen können nicht revidiert werden, sondern allenfalls aufgehoben werden.
==== Änderung ====
Begriff Revision ersetzt durch Aufhebung.

==== Satzungsänderung ====
{| class="wikitable" width="100%" cellspacing="0px" cellpadding="10px" border=1
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! [[NDS:Satzung|ORIGINAL]]
! Überarbeitung
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# Der Landesvorstand besteht aus: Einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister und mindestens einem Beisitzer, maximal acht Beisitzer sind möglich.
# Der Landesvorstand ist mit drei Mitgliedern voll Handlungs- und Beschlußfähig.
# Der Landesvorstand vertritt die '''Piraten Niedersachsen''' nach innen und außen. Er führt deren Geschäfte auf der Grundlage der von den Mitgliedern bestimmten Zielen und Strategien. Der Landesvorstand regelt die Geschäftsführung unter sich. Er kann weitere Mitglieder für besondere Aufgaben heranziehen. In Fällen, die eine persönliche Anwesenheit erfordern oder erwarten lassen, kann der Landesvorstand die Wahrnehmung der gerichtlichen oder außergerichtlichen Vertretung, die Geschäftsführung, die Antragstellungen in Wahlzulassungs-Verfahren, oder ähnliches an speziell zu diesem Zweck einem zu bevollmächtigende Piraten übertragen.
# Die Mitglieder des Landesvorstandes werden vom Landesparteitag und erstmalig durch die Gründungsversammlung in geheimer Wahl, für die Zeit bis zum folgenden Landesparteitag gewählt.
# Der Landesvorstand hat Rechenschaft über seine Entscheidungen abzulegen, wenn dies beantragt wird, und der Antrag von mindestens 20 Prozent der anwesenden Piraten unterstützt wird. Eine Revision der getroffenen Entscheidung bedarf einer 2/3 Mehrheit auf dem entsprechenden Landesparteitag.
# Die Führung der Landesgeschäftsstelle wird durch den Landesvorstand beauftragt und beaufsichtigt.
# Tritt der gesamte Landesvorstand geschlossen zurück oder kann seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so führt der Bundesvorstand kommissarisch die Geschäfte bis ein von ihm einberufener außerordentlicher Parteitag schnellstmöglich stattgefunden und einen neuen Landesvorstand gewählt hat.
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#Der Landesvorstand besteht aus: Einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister und mindestens einem Beisitzer, maximal acht Beisitzer sind möglich.
#Der Landesvorstand ist mit drei Mitgliedern voll Handlungs- und Beschlussfähig.
#Der Landesvorstand vertritt die '''PIRATEN Niedersachsen''' nach innen und außen. Er führt deren Geschäfte auf der Grundlage der von den Mitgliedern bestimmten Zielen und Strategien. Der Landesvorstand regelt die Geschäftsführung unter sich. Er kann weitere Mitglieder für besondere Aufgaben heranziehen. In Fällen, die eine persönliche Anwesenheit erfordern oder erwarten lassen, kann der Landesvorstand die Wahrnehmung der gerichtlichen oder außergerichtlichen Vertretung, die Geschäftsführung, die Antragstellungen in Wahlzulassungs-Verfahren, oder ähnliches an speziell zu diesem Zweck einem zu bevollmächtigende Piraten übertragen.
# Die Mitglieder des Landesvorstandes werden vom Landesparteitag und erstmalig durch die Gründungsversammlung in geheimer Wahl, für die Zeit bis zum folgenden Landesparteitag gewählt.
#Der Landesvorstand hat auf dem Landesparteitag Rechenschaft über seine Entscheidungen abzulegen, wenn dies beantragt wird, und der Antrag von mindestens 20 Prozent der anwesenden Piraten unterstützt wird. Eine <span style="color: green">Aufhebung</span> von getroffenen Entscheidung erfordert eine 2/3 Mehrheit der stimmberechtigten Teilnehmer auf dem Landesparteitag.
#Die Führung der Landesgeschäftsstelle wird durch den Landesvorstand beauftragt und beaufsichtigt.
#Tritt der gesamte Landesvorstand geschlossen zurück oder kann seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so führt der Bundesvorstand kommissarisch die Geschäfte bis ein von ihm einberufener außerordentlicher Parteitag schnellstmöglich stattgefunden und einen neuen Landesvorstand gewählt hat.

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=== Satzungsänderungsantrag 14.8 ===
==== Thematik ====
Bisher ist in der Satzung nicht geregelt, wie Entscheidungen des Vorstands zustande kommen. Damit darf dies der Vorstand in seiner Geschäftsordnung regeln und könnte u.u. auch entscheiden, dass der Vorstandsvorsitzende allein entscheidet. Ebenfalls ist nicht eindeutig geklärt, ob Beisitzer stimmberechtigt sind.

==== Änderung ====
Es wird festgeschrieben:
*dass die Entscheidungen des Vorstands Mehrheitsentscheidungen sein müssen und
*dass Beisitzer stimmberechtigt sind.

==== Hinweis ====
Vermutlich nicht notwendig, da durch § 21 GG geregelt ist, dass Parteien demokratisch organisiert sind.

==== Satzungsänderung ====
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! [[NDS:Satzung|ORIGINAL]]
! Überarbeitung
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# Der Landesvorstand besteht aus: Einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister und mindestens einem Beisitzer, maximal acht Beisitzer sind möglich.
# Der Landesvorstand ist mit drei Mitgliedern voll Handlungs- und Beschlußfähig.
# Der Landesvorstand vertritt die '''Piraten Niedersachsen''' nach innen und außen. Er führt deren Geschäfte auf der Grundlage der von den Mitgliedern bestimmten Zielen und Strategien. Der Landesvorstand regelt die Geschäftsführung unter sich. Er kann weitere Mitglieder für besondere Aufgaben heranziehen. In Fällen, die eine persönliche Anwesenheit erfordern oder erwarten lassen, kann der Landesvorstand die Wahrnehmung der gerichtlichen oder außergerichtlichen Vertretung, die Geschäftsführung, die Antragstellungen in Wahlzulassungs-Verfahren, oder ähnliches an speziell zu diesem Zweck einem zu bevollmächtigende Piraten übertragen.
# Die Mitglieder des Landesvorstandes werden vom Landesparteitag und erstmalig durch die Gründungsversammlung in geheimer Wahl, für die Zeit bis zum folgenden Landesparteitag gewählt.
# Der Landesvorstand hat Rechenschaft über seine Entscheidungen abzulegen, wenn dies beantragt wird, und der Antrag von mindestens 20 Prozent der anwesenden Piraten unterstützt wird. Eine Revision der getroffenen Entscheidung bedarf einer 2/3 Mehrheit auf dem entsprechenden Landesparteitag.
# Die Führung der Landesgeschäftsstelle wird durch den Landesvorstand beauftragt und beaufsichtigt.
# Tritt der gesamte Landesvorstand geschlossen zurück oder kann seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so führt der Bundesvorstand kommissarisch die Geschäfte bis ein von ihm einberufener außerordentlicher Parteitag schnellstmöglich stattgefunden und einen neuen Landesvorstand gewählt hat.
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#Der Landesvorstand besteht aus: Einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister und mindestens einem Beisitzer, maximal acht Beisitzer sind möglich.
#Der Landesvorstand ist mit drei Mitgliedern voll Handlungs- und Beschlussfähig.
#Der Landesvorstand vertritt die '''PIRATEN Niedersachsen''' nach innen und außen. Er führt deren Geschäfte auf der Grundlage der von den Mitgliedern bestimmten Zielen und Strategien. Der Landesvorstand regelt die Geschäftsführung unter sich. Er kann weitere Mitglieder für besondere Aufgaben heranziehen. In Fällen, die eine persönliche Anwesenheit erfordern oder erwarten lassen, kann der Landesvorstand die Wahrnehmung der gerichtlichen oder außergerichtlichen Vertretung, die Geschäftsführung, die Antragstellungen in Wahlzulassungs-Verfahren, oder ähnliches an speziell zu diesem Zweck einem zu bevollmächtigende Piraten übertragen.
# Die Mitglieder des Landesvorstandes werden vom Landesparteitag und erstmalig durch die Gründungsversammlung in geheimer Wahl, für die Zeit bis zum folgenden Landesparteitag gewählt.
# Der Landesvorstand hat Rechenschaft über seine Entscheidungen abzulegen, wenn dies beantragt wird, und der Antrag von mindestens 20 Prozent der anwesenden Piraten unterstützt wird. Eine <span style="color: green">Aufhebung</span> der getroffenen Entscheidung bedarf einer 2/3 Mehrheit auf dem entsprechenden Landesparteitag.
# Die Führung der Landesgeschäftsstelle wird durch den Landesvorstand beauftragt und beaufsichtigt.
#Tritt der gesamte Landesvorstand geschlossen zurück oder kann seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so führt der Bundesvorstand kommissarisch die Geschäfte bis ein von ihm einberufener außerordentlicher Parteitag schnellstmöglich stattgefunden und einen neuen Landesvorstand gewählt hat.
#<span style="color: green"> Der Landesvorstand muss Demokratisch verfasst sein. Entscheidungen kommen durch eine Mehrheitsentscheidung der anwesenden Stimmberechtigten zustande. Beisitzer im Vorstand haben Stimmrecht.
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'''Satzungsänderungen'''
#Änderung der Wahlperiode im §14.4 für den Vorstand von Landesparteitag zu Landesparteitag auf ein „Jahr“ (es sind auch bis zu 24 Monate Möglich,aber nicht gewollt).
#Änderung im $14.5 zur Rechenschaft des Vorstandes gegenüber aller Piraten.
#Vorgabe für den Vorstand auf Demokratische Verfasstheit in seiner Geschäftsordnung.
'''Begründung für Änderung:'''
#Der Vorstand soll nicht bei jedem Parteitag neu gewählt werden müssen.Dieses ermöglicht zb. einen Themenparteitag ohne Vorstands Wahlen.
#Da die Wege, die zu einer Entscheidung geführt haben bei uns Piraten im Rahmen der Transparenz nachzuvollziehen sein sollten. Sollte auch jeder Pirat das Recht haben eine Erklärung der selbigen von Vorstand nachträglich einzufordern ,insofern sie nicht schon offen liegen
#Entscheidungen des Vorstandes sind im Moment Mehrheitsentscheidungen.Das dieses so ist ist aber alleine dem derzeitigem Vorstand hoch anzurechnen.Ein neuer Vorstand wäre nicht verpflichtet sich ebenso in seiner Geschäftsordnung zu Organisieren.Deshalb soll mit dieser Änderung der Satzung dem Vorstand ein Teil seiner Geschäftsordnung vorgeschrieben werden.
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[[Kategorie:AG Satzung Niedersachsen]]
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