SN:Orga/Finanzen/Mitglieder

Aus Piratenwiki Mirror
< SN:Orga‎ | Finanzen(Weitergeleitet von Sachsen/Finanzen/Mitglieder)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Landesverband Sachsen

Kreis- und Regionalverbände: ChemnitzDresdenErzgebirgeGörlitzLeipzigSächsische Schweiz OsterzgebirgeBautzenWestsachsenMittelsachsenMeißenLeipziger Umland


aktuelles Wahlprogramm ÄmterDokumenteArbeitsgruppenKommunikationsguideOrganisationTreffen

199px
Piratenwiki Sachsen

Wikiübersicht

Allgemein

Gesetze

Finanzen

Presse

Werbung

Hilfeseiten

Allgemeines

Mitgliedsbeiträge sind bis auf weiteres auf das zentrale Beitragskonto des Bundes zu überweisen. Die Fälligkeit ist der 02.01. eines jeden Jahres Spenden mit dem Mitgliedsbeitrag müssen dem KV zugehörig gekennzeichnet s

Die Auszahlung der Mitgliedsbeiträge erfolgt zum Ende des Quartals.
Bar eingenommene Mitgliedsbeiträge sind der Barkasse zuzuführen und mit dem Landesschatzmeister zum Ende des Quartals verrechnet.


zentrales Beitragskonto:

Kontoinhaber:        Piratenpartei Deutschland
-Kreditinstitut:     GLS Gemeinschaftsbank
IBAN:                DE79 4306 0967 7006 0279 02
BIC:                 GENODEM1GLS

Verwendungszweck 2015: MB2015 <Mitgliedsnummer hier eintragen>
Verwendungszweck 2016: MB2016 <Mitgliedsnummer hier eintragen>

Der Beitrag kann auch über unser Spendenportal zur Lastschrift aufgegeben werden: https://spenden.piratenpartei.de

Der Bundesverband bietet ein Datei:Lastschrift Piratenpartei Deutschland.pdf an. Damit werden die Mitgliedsbeiträge zeitnah eingezogen und die Stimmberechtigungen schnell aktualisiert. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular kann dann an die

Piratenpartei Deutschland
-Bundesgeschäftsstelle-
 Pflugstr. 9a
 10115 Berlin

Beitragshöhe

Die allgemeine Beitragshöhe beträgt 72€ pro Jahr, auf Anforderung wird die Beitragsstufe 48€ pro Jahr eingetragen. Tritt das Mitglied im laufe des Jahres ein, so ist auf den Monat gerundet der anteilige Betrag in Monaten bis zum Jahresende zu entrichten

Beispiel: Eva Muster tritt am 21.11 ein. Sie hat damit für die Monate November und Dezember 12€ Beitrag zu zahlen. Am ersten des Folgejahres sind die vollen 72€ zu zahlen.

verminderter Beitrag

Pauschalregelung bis zur Entscheidung auf Bundesebene: Der ermäßigte Beitrag beträgt 12 € im Jahr und gilt jeweils für ein Jahr. Er wird auf formlosen Antrag gewährt. Ein Nachweis ist nicht erforderlich.