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Grundrecht auf Computer- und Netzzugang

Entwurfstext vom 14:34, 29. Mai 2010 (CEST)

Aufnahme ins Parteiprogramm

Jeder Arbeitslose hat das Anrecht auf einen Computer und einen angemessenen Internet Zugang.

Begründung

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) spricht Hartz-IV Empfängern das Recht auf einen Computer ab und zeigt hierbei einmal mehr, wie realitätsfremd Unterhaltskosten angerechnet werden.

Der Umgang mit dem Computer ist für fast alle Berufszweige von Nöten, bzw. erhöht die Chancen auf eine Anstellung und damit Wiedereingliederung in die Arbeitswelt erheblich. Daher ist ein Haushalt ohne einen PC zwar möglich, aber hinderlich und möglichst zu vermeiden. Das pflegen und erarbeiten von aktuellen Bewerbungen benötigt ebenfalls einen Computer.

Der Arbeitslose wird in dieser Entscheidung angehalten sich an passiven Massenmedien wie Fernsehen und Radio ein Meinungsbild zu kopieren, anstatt sich in einem breit gefächerten, aktiven Medium zur eigenen Meinungsbildung mit Hintergründe zu versorgen. Als Partei die den mündigen Bürger fordert und fördert, muss es ein Grundrecht auf angemessenen Internet Zugang (1Mbit) geben und ist daher dem Arbeitslosen zu erstatten.

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