SN:Kreisverband/Dresden/Treffen/Hauptversammlung/2010.1/Anträge

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Bitte aus formalen Gründen die Anträge auch per "Snail-Mail" an das Postfach der Piraten Dresden oder per e-Mail an den GenSek Stefan Hofmann richten.

stefan.hofmann@piraten-sachsen.de

Die Anträge ggf. kurz begründen und mit Pseudonym oder namentlich kennzeichnen. Diskussionen bitte auf einer Extraseite.

Die Frist zum einreichen von Anträgen endet am 04.09.2010 um 24:00 Uhr


[Kandidaten & Teilnehmer]

Satzungsänderungsanträge

Urabstimmung zur Auflösung des KV Dresden

Ich beantrage, dass die Hauptversammlung einen Beschluss über eine Urabstimmung zur Auflösung des Kreisverbandes Dresden fasst.

  • Hintergrund: Dieser Antrag wird prophylaktisch gestellt, falls es nicht gelingt, die nötigen Posten zu besetzen, damit dann der Weg zu einer Urabstimmung frei ist.

Ggf. kann dann der KV DD nach Auflösung als unselbständige Gliederung mit gewähltem Sprecher und begrenzter Autonomie innerhalb des LV eingerichtet werden, dies würde bedeutend weniger Aktive mit Verwaltungsaufgaben binden. -- Privacy 13:05, 30. Jul. 2010 (CEST)

Begrenzung der Vorstandsgröße

Es wird die Streichung von §5 Punkt 2 der Satzung beantragt.

  • bisheriger Wortlaut: "Es kann zusätzlich eine beliebige Anzahl an Beisitzern gewählt werden."
  • Begründung: Es hat sich herrausgestellt, dass ein Vorstand mit mehr als 3 Personen mehr Arbeit bereitet als er durch delegation von Aufgaben abnimmt. Zusätzlich verlängern sich die Kommunikationswege. Ein "Puffer" für zurückgetretene Vorstände (Außer Vorsitzender und Schatzmeister) ist laut Satzung auch nicht nötig.--Stefan Hofmann 21:34, 30. Jul. 2010 (CEST)

Weiterhin wird die Änderung von §5 Punkt 6 der Satzung beantragt.

  • bisheriger Wortlaut: "Der Kreisvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder wenn die Ämter des Vorsitzenden oder des Schatzmeisters nicht mehr besetzt sind. In diesem Fall ist unverzüglich eine Hauptversammlung einzuberufen. Bis zur Wahl des neuen Vorstandes bestellt der Vorstand des übergeordneten Gebietsverbandes unmittelbar einen kommissarischen Vorstand."
  • neue Formulierung: "Der Kreisvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn der Vorsitzende oder der Schatzmeister zurücktritt. In diesem Fall ist unverzüglich eine Hauptversammlung einzuberufen. Bis zur Wahl des neuen Vorstandes bestellt der Vorstand des übergeordneten Gebietsverbandes unmittelbar einen kommissarischen Vorstand.
  • Begründung: Durch Wegfall von Punkt 2 ist die Regel einfacher zu gestalten. Die Handlungsfähigkeit bei Rücktritt des stellvertretenden Vorsitzenden ist trotzdem gegeben. --Stefan Hofmann 21:34, 30. Jul. 2010 (CEST) Nicht mit Parteiengesetz vereinbar, da der Vorstand aus mindestens drei Mitgliedern bestehen muss, Formulierung "Sobald ein Vorstand zurücktritt" wäre möglich, Antragsfrist ist aber abgelaufen. Stefan Hofmann 15:00, 12. Sep. 2010 (CEST)

Präzisierung des Quorums zur Einberufung einer Hauptversammlung

Es wird die Änderung von §6 Punkt 4 der Satzung beantragt.

  • Wortlaut: "Die Hauptversammlung muss spätestens ein Jahr nach der letzten Hauptversammlung einberufen werden. Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Kreisvorstandsbeschlusses, oder wenn ein Zehntel der Mitglieder des Kreisverbandes eine Einberufung beantragen."
  • Antragsgegenstand: Ersetzung von "der Mitglieder" durch "aller Mitglieder"
  • Begründung: Die derzeitige Formulierung ist etwas unscharf, da sie noch Interpretationsspielraum lässt, ob es sich um Stimmberechtigte oder alle Mitglieder handelt. Da ruhende Mitglieder auch Mitglieder sind, ergibt die Summe aus Stimmberechtigten und ruhenden Mitgliedern die Gesamtzahl der Mitglieder. Eine Änderung in "der stimmberechtigten Mitglieder" ist nicht sinnvoll, da so z.B. der erste zahlende Pirat im Jahr theoretisch sofort eine Mitgliederversammlung einberufen könnte. -- Stefan Hofmann 21:34, 30. Jul. 2010 (CEST)

Ergänzender Antrag zum Antrag von Stefan Hofman zur Änderung von §6 Punkt 4 der Satzung

    • Antragsgegenstand:
      • Erhöhung der notwendigen Prozentzahl zur Einberufung einer Hauptversammlung auf : notwendiger Prozentsatz zur Urabstimmung (A%) + 20%. Die Summe aus A% und den 20% sollte aber unter 51% der zum Zeitpunkt der Antragseinreichung stimmberechtigten Mitglieder liegen.
      • Begründung: Die "schwerwiegendere" Einberufung einer Hauptversammlung (z.B. mit dem Ziel einer Neuwahl der Vorstände) muss höhere Hürden haben, als der direkte Beschlusswille der Kreisverbandsmitglieder. Es muss einen stabilen Vorstand geben, der nach außen repräsentiert und vertritt, alles andere würde zu Instabilität und Kaos führen und dem Ansehen des KV schaden.
      • Änderung der Formulierung von "ein zehntel der Mitglieder" in: "xx% der zum Antragszeitpunkt durch Beitragszahlung stimmberechtigten Mitglieder. Der Antrag hat mit Klarnamen zu erfolgen. Pseudonyme sind nicht zugelassen."
      • Begründung: Ein Antragsteller zur Einberufung einer Hauptversammlung muss (durch die Zahlung seines Mitgliedsbeitrages) stimmberechtigt sein. Wer zum Zeitpunkt einer Antragsstellung an den Vorstand seinen Beitrag nicht gezahlt hat, ist nicht stimmenberechtigt. Beispiel: Das währe so, als ob ich Einfluss auf eine Aktiengesellschaft nehmen will, aber keine Aktien derselbigen besitze. Die Nutzung von Pseudonymen erschwert es dem Vorstand oder macht es ihm unmöglich, die Gültigkeit eines Antrages zu beurteilen, wenn nicht alle Pseudonyme bekannt sind. Ist die betreffende Person Mitglied der Piraten, hat Sie Stimmrecht, oder ist Sie überhaupt kein Pirat... Zudem behindert es die Kommunikation zwischen Antragsteller und Vorstand, wenn man nicht weiß, an wen man sich wenden soll/kann.

Thomas Lischke 21:59, 17. Aug. 2010 (CEST)

Urabstimmung

Ich beantrage, dass die Hauptversammlung einen Beschluss über die Zulässigkeit von Urabstimmungen im Kreisverband Dresden fasst.

Wortlaut: Eine Urabstimmung im Kreisverband Dresden wird durchgeführt, wenn 10% der stimmberechtigten Dresdner Piraten eine solche per E-Mail an den Generalsekretär fordern. Der Generalsekretär teilt den Initiatoren zum Zeitpunkt des Aufrufs zur Urabstimmung die Anzahl der stimmberechtigten Piraten mit. Die Urabstimmung wird zeitigstens 6 Wochen nach dem Aufruf und spätestens 12 Wochen nach dem Aufruf durchgeführt. Für die Durchführung ist der Kreisvorstand zuständig. Bleibt er untätig, übernehmen die Organisatoren die Durchführung der Urabstimmung. Das Ergebnis ist für den Kreisverband bindend, wenn mehr als 15% der stimmberechtigten Dresdner Piraten teilgenommen und mehr als 50% der teilnehmenden Piraten für das Anliegen der Urabstimmung gestimmt haben.

  • Hintergrund: In den letzten Monaten wurde durch den Kreisvorstand wiederholt darauf hingewiesen, dass einfache Mitglieder zwischen den Hauptversammlungen keinerlei Beschlüsse fassen dürfen. Wir dürfen also nur mitreden, aber nicht mitentscheiden. Als Dresdner Bürger dürfte ich in der Stadt Dresden jederzeit einen Bürgerentscheid initiieren, unterstützen und mich an diesem beteiligen. Die gleiche Möglichkeit sollte innerhalb des Kreisverbandes Dresden der Piratenpartei bestehen.

--Heiko Schramm 15:17, 1. Aug. 2010 (CEST)

Alternativen: Urabstimmung


In die Satzung des KV Dresden ist eine Urabstimmung aufzunehmen (nach jetzigem § 6, vor jetzigem §7)


§ 7 (neu) Urabstimmung

1. Anträge für eine Urabstimmung sind mit Datum und Beschlusstext bekanntzumachen. 2. Die Urabstimmung wird durchgeführt, wenn - A% der zum Antragsdatum stimmberechtigten Mitglieder sich binnen -B- Wochen der Forderung nach Urabstimmung anschließen.


Alternative: 2. Die Urabstimmung wird durchgeführt, wenn - A% - der zum Antragsdatum stimmberechtigten Mitglieder, mindestens aber - C - stimmberechtigte sich binnen einer Frist von -B- Wochen der Forderung nach Urabstimmung anschließen.


3. Gegen Beschlussvorlagen, die gegen geltende Gesetze, Rechte Einzelner, die Satzungen oder das Parteiprogramm verstoßen steht dem Vorstand ein Vetorecht zu. Gegen Beschlussvorlagen, die mit der Finanzordnung nicht vereinbar sind, steht dem Schatzmeister ein Vetorecht zu.


4. Bei Erreichen des Quorums innerhalb der Frist wird die Urabstimmung unverzüglich (binnen E Tagen) angekündigt und binnen D -E Wochen durchgeführt


5. Die Durchführung der Urabstimmung obliegt dem Vorstand, wird er binnen der Fristen untätig, so übernehmen der Initiator und die Unterstützer die Durchführung.


6. Das Beschluss ist für den Kreisverband bindend, wenn die einfache Mehrheit, mindestens aber - F - stimmberechtigte für ihn gestimmt haben.


  • Vorschlag für A: 10% - 15%
  • Vorschlag für B: 2 -3 -4 Wochen
  • Vorschlag für C: 5-7-10 Piraten
  • Vorschlag für D: 2-3 Wochen
  • Vorschlag für E: 3-7-10 Wochen
  • Vorschlag für F: 0 (dann kann Halbsatz entfallen) - 10 -15 - 20


  • Da Satzungsänderunganträge vorformuliert werden müssen, ich der HV aber Spielraum für die Detailausgestaltung (Fristen, Quoren) geben möchte, stelle ich den Antrag auf Abstimmung aller möglichen Kombinnationen.


Zum Vorgehen: - Zunächst Meinungsbild bzgl Urabstimmung ja/nein ..., wenn 2/3 Mehrheit erkennbar, dann Meinungsbild zu den jeweiligen Detailvorschlägen (einfache Mehrheit) Abstimmung über den / die Version(en) mit der größten zustimmung.

-- Privacy 12:00, 7. Aug. 2010 (CEST)

Sonstige Anträge

Nur 3 Personen im Vorstand

Die HV möge beschließen, dass nur drei Piraten in den Vorstand gewählt werden.

  • Begründung: Die Anzahl aktiver Piraten im KV ist zu klein, um uns einen so großen Verwaltungsapparat leisten zu können. Beim Wegfall wichtiger Posten ist der KV sowieso handlungsunfähig. Der Vorstand kann jederzeit aktive Piraten mit der Wahrnehmung bestimmter Funktionen betrauen, sich ggf. diesbezüglich die Basis zu Wort kommen lassen. Personeller Wechsel ist so auch schneller möglich, z.B. bei nötigen Auszeiten der "Funktionäre". -- Privacy 11:33, 30. Jul. 2010 (CEST)

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