Für Geld-Transaktionen an den Kreisverband kannst du unsere Kontodaten des KV Chemnitz einsehen.
Geldspenden
Ohne Moos nix los! Um das zu ändern, kannst du uns Spenden übermitteln. Die einfachste Variante ist der Weg von deinem Konto auf unser Konto. Du musst dafür niemandem Bescheid sagen, trag aber bitte in den Verwendungszweck "Spende" ein. In einer Überweisung sollte auch die Adresse oder die Mitgliedsnummer angegeben werden, denn nur so können wir Spenden einer Person zuordnen und für die Parteienfinanzierung berücksichtigen.
Zweckbindung
Wenn du weitere Infos in den Verwendungszweck schreibst, kann sich daraus eine Zweckbindung ergeben. Dann muss der Kreisvorstand deine Spende zwingend für diesen Zweck benutzen. Falls er das nicht kann, muss er dir deine Spende zurückgeben. Eine Zweckbindung kann sich beispielsweise auf konkrete Materialien wie Flyer beziehen oder für themengebundene Ausgaben wie drogenpolitische Aktionen. Wenn du keine Zweckbindung angibst, überlässt du die Wahl der Ausgabe dem Kreisvorstand. Das kann Vor- und Nachteile haben. Vorteil ist, dass deine Spende definitiv für die im Kreisverband anliegenden Ausgaben verwendet wird. Nachteil ist, dass du nicht sicherstellen kannst, wo sie eingesetzt wird. Eine Absprache mit dem Vorstand über einen Verwendungswunsch wird aber immer berücksichtigt werden.
Aufrunden
Wenn du zu einer sowieso zu tätigenden Überweisung (z. B. auch an eine andere Gliederung) auf den eigentlichen Betrag noch eine Spende drauflegst, um zum Beispiel den Betrag zu runden, kannst du angeben, wohin der Spendenbetrag gehen soll. Ein Beispiel ist der Mitgliedsbeitrag von 48,00 €, bei dem man 2 € als Spende aufrunden kann. Diese Spende kann wieder zweckgebunden sein oder sich auf eine Gliederung beziehen. Gibt es keine solche Information dazu, wird deine Spende anteilig heruntergereicht. Eine Spende an den Bund wird somit teilweise an das Land weitergegeben und einen gewissen Anteil bekommt der Kreis.
Bargeldspenden
Bargeldspenden können beim Schatzmeister abgegeben werden. Bargeldspenden, die an eine andere Person gegeben werden, müssen unverzüglich dem Schatzmeister überreicht werden. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, Beträge im Rahmen von Tellerspenden in unser Tellerspendenschwein zu werfen. Das Tellerspendenschwein wird zu jeder Vorstandssitzung geleert und dessen Inhalt dokumentiert.
Sachspenden
Sachspenden größerer Art sollten dem Vorstand angezeigt werden (siehe oben: Anschaffungen). Kleinere Sachspenden für unsere politische Arbeit können uns einfach übergeben werden.
Bescheinigungen
Der Schatzmeister stellt auf Wunsch Bescheinigungen über von euch getätigte Spenden aus. Dafür füllt er für euch Formulare je nach Spendenart aus. Es gibt dabei die Bestätigung über Geldzuwendungen bzw. Mitgliedsbeitrag für Einzelspenden sowie eine Sammelbestätigung über Geldzuwendungen bzw. Mitgliedsbeiträge für einen konkret anzugebenden Zeitraum, zum Beispiel das vergangene Kalenderjahr. Des Weiteren kann man eine Bestätigung über Sachzuwendungen beantragen. Dabei ist es von großem Vorteil, wenn man den Kaufbeleg des Gegenstandes mit abgibt. Sollte es einen solchen Kaufbeleg nicht geben, ist es möglich einen Eigenbeleg zu erstellen. Für all diese Formulare ist eine Absprache mit dem Schatzmeister notwendig. Bitte kontaktiere ihn [per E-Mail].
Spendengrenzen
Es gibt einige Regelungen, die sich bei hohen Spendensummen ergeben. Unzulässige Spenden sind Barspenden ab 500,00 € sowie generell anonyme Geldspenden ab 1.000 €. Höhere Beträge müssen per Gesetz an den Deutschen Bundestag überwiesen werden. Des Weiteren müssen Spenden ab 50.000,00 € dem Bundestagspräsidenten unverzüglich angezeigt werden. Spenden ab 10.000,00 € sind mit Namen und Anschrift im Rechenschaftsbericht zu veröffentlichen. Aus parteiinterner Regelung arbeiten wir nach dem Grundsatz, dass Spenden ab 1.000 € an geeigneter Stelle zeitnah veröffentlicht werden. Dabei ist es unerheblich, ob sich die Summe aus einer einzelnen oder zusammengerechneten Spenden über 1 Kalenderjahr zusammensetzt. Bevor wir deine Daten veröffentlichen, werden wir dich kontaktieren, um dich darauf hinzuweisen. Du erhältst dann die Möglichkeit, deine Daten freizugeben oder die Spende zurückzuziehen. Wir schützen uns mit diesem Prinzip gegen Käuflichkeit und Lobbyismus durch Spenden.