SN:Gruppen/AG Wahlen/Landtagswahlen

Aus Piratenwiki Mirror
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Landesverband Sachsen

Kreis- und Regionalverbände: ChemnitzDresdenErzgebirgeGörlitzLeipzigSächsische Schweiz OsterzgebirgeBautzenWestsachsenMittelsachsenMeißenLeipziger Umland


aktuelles Wahlprogramm ÄmterDokumenteArbeitsgruppenKommunikationsguideOrganisationTreffen

199px
Piratenwiki Sachsen

Wikiübersicht

Allgemeines

Arbeitsgruppen


Lokale Gruppen

Aktionsgruppen

Hilfeseiten

Alle fünf Jahre wird im Freistaat Sachsen der Sächsische Landtag als Vertretung des Volkes gewählt. Er übt die gesetzgebende Gewalt im Freistaat aus, überwacht die Ausübung der vollziehenden Gewalt durch die Verwaltung und ist Stätte der politischen Willensbildung (Artikel 39 Absatz 2 Sächsische Verfassung).

Der Sächsische Landtag besteht aus mindestens 120 Abgeordneten. Von ihnen werden 60 Abgeordnete nach Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen, die übrigen nach Landeslisten gewählt. Das Wahlverfahren verbindet die Persönlichkeitswahl mit den Grundsätzen der Verhältniswahl. Der Wähler kann daher mit einer Direktstimme einen Wahlkreisabgeordneten und mit einer Listenstimme eine Partei wählen. Maßgeblich für die Sitzverteilung im Sächsischen Landtag ist die Listenstimme.

Wählbar und wahlberechtigt sind im Freistaat Sachsen lebende Deutsche, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten bzw. mindestens 12 Monaten im Wahlgebiet ihre Hauptwohnung haben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten, sofern sie keine Wohnung in einem anderen Bundesland haben.. Für die Ausübung des Wahlrechts ist es erforderlich in das Wählerverzeichnis eingetragen zu sein oder einen Wahlschein zu haben. Das Wählerverzeichnis wird von den Gemeinden auf der Grundlage des Einwohnermelderegisters vor jeder Wahl erstellt.

Die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung der Landtagswahlen sind das Gesetz über die Wahlen zum Sächsischen Landtag und die Landeswahlordnung. Oberstes Wahlorgan für die Vorbereitung und Durchführung der Landtagswahl ist der Landeswahlleiter. Für jeden Wahlkreis beruft das Staatsministerium des Innern einen Kreiswahlleiter. Darüber hinaus wirken bei jeder Landtagswahl zahlreiche Wahlberechtigte ehrenamtlich mit, insbesondere in den ca. 4.500 Wahlvorständen, vor denen am Wahltag die Stimmen abgegeben und von denen die Stimmen ausgezählt werden.

Das Ergebnis der Wahl wird vom Statistischen Landesamt in einer allgemeinen und in einer repräsentativen Wahlstatistik ausgewertet und statistisch aufbereitet. Die Ergebnisse können auf der Homepage des Statistischen Landesamtes eingesehen werden. Die letzten Wahlen zum 5. Sächsischen Landtag fanden am 30. August 2009 statt.