SN:Gruppen/AG Wahlen/Landtagswahlen
Landesverband Sachsen Kreis- und Regionalverbände:
Chemnitz •
Dresden •
Erzgebirge • Görlitz •
Leipzig •
Sächsische Schweiz Osterzgebirge •
Bautzen •
Westsachsen •
Mittelsachsen •
Meißen •
Leipziger Umland aktuelles Wahlprogramm • Ämter • Dokumente • Arbeitsgruppen • Kommunikationsguide • Organisation • Treffen |
199px |
Allgemeines
Arbeitsgruppen
- AG Arbeit
- AG Breitband
- AK Datenbanken
- AG Demokratie
- AG Landtag
- AK Sozialpolitik & BGE
- AG Spielplatz
- AG Technik
- AG Tourismus
- AK Umwelt & Energie Politik
- AG Wahlen
- AG Wiki
Lokale Gruppen
- AG Kommunalpolitik Chemnitz
- AG Kommunalpolitik Dresden
- AG Lokalpolitik Leipzig
- AG Freifunk Zittau
- Hochschulgruppe Dresden
- Hochschulgruppe Zittau/Görlitz
Aktionsgruppen
Hilfeseiten
- Allgemeines
- Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Durchführung der Wahlen zum Sächsischen Landtag
(Landeswahlordnung – LWO) - Sächsische Wahlgesetz
- Gesetz über die Wahlen zum Sächsischen Landtag (Sächsisches Wahlgesetz – SächsWahlG)(anders als oben)
Alle fünf Jahre wird im Freistaat Sachsen der Sächsische Landtag als Vertretung des Volkes gewählt. Er übt die gesetzgebende Gewalt im Freistaat aus, überwacht die Ausübung der vollziehenden Gewalt durch die Verwaltung und ist Stätte der politischen Willensbildung (Artikel 39 Absatz 2 Sächsische Verfassung).
Der Sächsische Landtag besteht aus mindestens 120 Abgeordneten. Von ihnen werden 60 Abgeordnete nach Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen, die übrigen nach Landeslisten gewählt. Das Wahlverfahren verbindet die Persönlichkeitswahl mit den Grundsätzen der Verhältniswahl. Der Wähler kann daher mit einer Direktstimme einen Wahlkreisabgeordneten und mit einer Listenstimme eine Partei wählen. Maßgeblich für die Sitzverteilung im Sächsischen Landtag ist die Listenstimme.
Wählbar und wahlberechtigt sind im Freistaat Sachsen lebende Deutsche, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten bzw. mindestens 12 Monaten im Wahlgebiet ihre Hauptwohnung haben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten, sofern sie keine Wohnung in einem anderen Bundesland haben.. Für die Ausübung des Wahlrechts ist es erforderlich in das Wählerverzeichnis eingetragen zu sein oder einen Wahlschein zu haben. Das Wählerverzeichnis wird von den Gemeinden auf der Grundlage des Einwohnermelderegisters vor jeder Wahl erstellt.
Die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung der Landtagswahlen sind das Gesetz über die Wahlen zum Sächsischen Landtag und die Landeswahlordnung. Oberstes Wahlorgan für die Vorbereitung und Durchführung der Landtagswahl ist der Landeswahlleiter. Für jeden Wahlkreis beruft das Staatsministerium des Innern einen Kreiswahlleiter. Darüber hinaus wirken bei jeder Landtagswahl zahlreiche Wahlberechtigte ehrenamtlich mit, insbesondere in den ca. 4.500 Wahlvorständen, vor denen am Wahltag die Stimmen abgegeben und von denen die Stimmen ausgezählt werden.
Das Ergebnis der Wahl wird vom Statistischen Landesamt in einer allgemeinen und in einer repräsentativen Wahlstatistik ausgewertet und statistisch aufbereitet. Die Ergebnisse können auf der Homepage des Statistischen Landesamtes eingesehen werden. Die letzten Wahlen zum 5. Sächsischen Landtag fanden am 30. August 2009 statt.