Dies ist ein ReadOnly-Mirror von wiki.piratenpartei.de!
Die Daten werden täglich aktualisiert.

SN:Dokumente/Geschäftsordnung/Archiv

Aus Piratenwiki Mirror
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Landesverband Sachsen

Kreis- und Regionalverbände: ChemnitzDresdenErzgebirgeGörlitzLeipzigSächsische Schweiz OsterzgebirgeBautzenWestsachsenMittelsachsenMeißenLeipziger Umland


aktuelles Wahlprogramm ÄmterDokumenteArbeitsgruppenKommunikationsguideOrganisationTreffen

Logo3-orange-01.png

Datenschutzerklärung]

Hilfeseiten



Dies ist die Geschäftsordnung des Landesvorstandes der Piratenpartei Sachsen für das Jahr 2012/13 und regelt dessen Geschäfte.
Sie ist in der Landesvorstandssitzung am 03. Oktober 2012 beschlossen worden.

§1 Allgemeines

1. 1Der Vorstand hat die Aufgabe, allen Mitgliedern des Landesverbandes die selbstständige Mitarbeit zu ermöglichen. 2Er ermutigt und motiviert die Mitglieder.
2. 1Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den ihm übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen.
3. 1Alle Vorstandsmitglieder sind schuld.

§2 Vorstand

Der Vorstand des Landesverbandes Sachsen besteht aus folgenden Mitgliedern:

§3 Beschlussfassung

1. 1Vorstandsbeschlüsse werden in der regelmäßigen Vorstandssitzung mit einfacher Mehrheit oder im Umlaufverfahren gefasst. 2Beschlüsse per Umlaufverfahren werden im Wiki abgestimmt und erfordern zur Annahme die absolute Mehrheit aller amtierenden Vorstandsmitglieder. 3Abstimmungen im Umlaufverfahren enden, wenn die entscheidende Mehrheit im Wiki von einem Vorstandsmitglied festgestellt wird oder zur nächsten regulären Vorstandssitzung. 4Umlaufbeschlüsse werden zur nächsten regulären Vorstandssitzung besprochen und im Protokoll vermerkt.
2. 1Der Schatzmeister kann Rechtsgeschäfte bis zu einem Betrag von einschließlich € 100,00 selbstständig beschließen. 2Bis zu einem Betrag von einschließlich € 250,00 benötigt er die Zustimmung des Vorsitzenden. 3Der Beschluss ist im Protokoll der nächsten ordentlichen Vorstandssitzung zu veröffentlichen. 4Über Rechtsgeschäfte, welche über den Betrag von € 250,00 hinausgehen, ist ein Beschluss des Landesvorstandes erforderlich.
3. 1Anträge zur Rückerstattung von Reisekosten, welche im Einklang mit den Statuten der Bundesreisekostenordnung vom 06.06.2012 stehen, sind genehmigt, sofern das für Reisekosten zurückgestellte Budget dies zulässt.
4. 1Der Schatzmeister hat gemäß seiner Amtseigenschaft ein Veto-Recht, sofern es die Finanzlage erfordert. 2Im Falle seiner Abwesenheit kann er die Ausübung seines Veto-Rechts schriftlich anzeigen. 3Dies muss im Protokoll der betreffenden Vorstandssitzung vermerkt werden.
5. 1Änderungen an der Geschäftsordnung erfordern die absolute Mehrheit.

§4 Antragsrecht und Ordnungsmaßnahmen

1. 1Anträge an den Landesvorstand können per E-Mail an vorstand@piraten-sachsen.de gestellt werden. 2Umlaufbeschlüsse dürfen ein Finanzvolumen von € 500,00 nicht überschreiten. 3Per E-Mail eingegangene Anträge werden vor der Vorstandssitzung auf geeignete Weise veröffentlicht. 4Anträge können auf Wunsch des Mitglieds auch anonymisiert veröffentlicht und behandelt werden. 5Die in Anträgen und Beschlüssen genannten Personen haben der Veröffentlichung ihres bürgerlichen Namens oder Pseudonyms rechtzeitig vor Veröffentlichung zuzustimmen. 6Die Zustimmung zur Art der Veröffentlichung (Name, Pseudonym, anonym) sollte vom Antragsteller in der Antragsvorlage vermerkt werden. 7Im Zweifel ist der Name solange zu anonymisieren, bis die Zustimmung durch einfache Willenserklärung gegenüber einem Vorstandsmitglied erfolgt ist.

2. 1Jeder ist dem Vorstand gegenüber antragsberechtigt. 2Alle ordentlichen Anträge benötigen einen Antragsteller, einen Umsetzungsverantwortlichen sowie einen vollständigen Antragstext ohne Verlinkungen. 3Bei Finanzanträgen ist die maximale Höhe der Kosten zu benennen. 4Soll ein Antrag unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt werden, so ist die Notwendigkeit der Nichtöffentlichkeit durch den Antragsteller ordentlich zu begründen. 5Nicht ordentlich eingereichte Anträge können vom Vorstand (mit Begründung) an den Antragsteller zurückverwiesen, vertagt, öffentlich angeprangert und der Antragsteller ausgelacht werden.
3. 1Anträge an den Vorstand werden auf der nächsten Vorstandssitzung, oder wenn sie geeignet sind, per Umlaufbeschluss im Wiki unter Umlaufbeschluss entschieden.
4. 1Anträge einzelner Mitglieder auf Ordnungsmaßnahmen gegen andere Mitglieder sind unzulässig. 2Hier wird der Vorstand von sich aus aktiv.3Jeder Ordnungsmaßnahme soll die Konsultation des Ombudspiraten vorausgehen.

§5 Vorstandssitzungen

1. 1Die Vorstandssitzungen finden in der Regel fernmündlich, jeden zweiten Dienstag um 20:15 Uhr im Kanal Sachsen/Vorstand auf dem NRW-Mumbleserver, statt. 2Einmal pro Monat soll es eine physische Vorstandssitzung geben.
2. 1Eine Vorstandssitzung wird durch den Vorsitzenden oder ein damit beauftragtes Vorstandsmitglied möglichst mit einer Frist von 2 Tagen per E-Mail oder Protokollnotiz einer Vorstandssitzung einberufen.
3. 1Der Einladung ist eine vorläufige Tagesordnung beizufügen. 2Die endgültige Tagesordnung wird spätestens zu Beginn der Sitzung aufgestellt.
4. 1Eine Vorstandssitzung ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist. 2Ein abwesendes Mitglied zählt bei Beschlüssen als sich enthaltend.
5. 1Der Vorstand bestimmt zu Beginn jeder Sitzung einen Sitzungsleiter, andernfalls leitet der Vorsitzende die Sitzung.
6. 1Vorstandssitzungen finden öffentlich statt. 2In begründeten Fällen können, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder, Sitzungen teilweise nichtöffentlich abgehalten werden. 3Die Sitzungsleitung kann Gästen nach Meldung Rederecht erteilen. 4Die Sitzungsleitung kann bei Missbrauch das Rederecht einschränken oder entziehen.
7. 1Der Vorstand fertigt zu jeder Sitzung ein Protokoll mit Beschlüssen und Anträgen im Wortlaut und veröffentlicht dieses unverzüglich. 2Der Vorstand fertigt Audioaufnahmen jeder Sitzung an und veröffentlicht diese unverzüglich. 3Nichtöffentliche Sitzungsteile werden im öffentlichen Protokoll durch den begründeten Beschluss der Nichtöffentlichkeit ersetzt. 4Die Protokolle der nichtöffentlichen Sitzungsteile und andere Verschlusssachen werden der LGS übergeben und dort unter Verschluss gelagert.
8. 1Vorstandssitzungen werden nach 90 Minuten für 15 Minuten unterbrochen. 2Nach weiteren 90 Minuten werden alle noch offenen Punkte auf die kommende Vorstandssitzung vertagt. 3In besonders dringenden Fällen kann die Vorstandssitzung mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder nach einer Pause von 15 Minuten einmalig um 90 Minuten verlängert werden.

§6 Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung

1. 1Die Mitgliederdaten der sächsischen Piraten werden vom Landesvorstand verwaltet. 2Sie werden in einer zentralen Datenbank gepflegt. 3Zugriffsrecht auf die Mitgliederdaten haben der Generalsekretär und der Schatzmeister.
2. 1Der Vorstand kann per Beschluss weiteren Mitgliedern Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren. 2Dieser Zugriff ist an die Abgabe einer Datenschutzverpflichtung gebunden und kann auf ausgewählte Daten beschränkt werden.
3. 1Jeder Zugriffsberechtigte ist dazu verpflichtet, seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. 2Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen. 3Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen, wenn keine rechtlichen Aufbewahrungsfristen der Löschung entgegenstehen.
4. 1Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.

§7 Aufgabenverteilung

Die Tätigkeitsbereiche der Vorstandsmitglieder sind:

1. Vorsitzender - Florian André Unterburger

  1. Hauptschuld
  2. Koordination der Vorstandsarbeit
  3. Vertretung der Partei und des Vorstands nach Außen
  4. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  5. Aufsicht über die Landesgeschäftsstelle
  6. Vernetzung mit Gliederungen und parteinahen Gruppen
  7. Entwicklung politischer Aktivitäten, Strategien und Konzeption
  8. Regionalbetreuung Meißen, Dresden, SOE
  9. Interne Vorstandsorganisation (Einladung, TO, Dokumentation/Protokoll, Kalenderpflege)
  10. Flauschbeauftragter

2. Schatzmeister - Daniel Riebe

  1. Mitschuld
  2. Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Steuerberater, Mitgliedsumlage
  3. Laufende Meldungen Finanzamt und andere Behörden und Träger
  4. Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb und Zentraleinkauf
  5. Aufsicht über die Landesgeschäftsstelle
  6. Spendenwesen / Fundraising
  7. Mitgliederverwaltung
  8. Personalwesen

3. Generalsekretär - Christian Peters

  1. Mitschuld
  2. Mitgliederverwaltung
  3. Aufsicht über die LGS
  4. Personalwesen
  5. Aufsicht Datenschutz
  6. Aufsicht SMV
  7. Ordnungsmaßnahmen
  8. SG Verfahren
  9. Regionalbetreuung Erzgebirge, Vogtland

4. Beisitzer - Christian Werner

  1. Teilschuld
  2. Ansprechpartner u. Koordinator für Online/IT
  3. Unterstützung innerparteiliche Kommunikation.

5. Beisitzer - Carolin Mahn-Gauseweg

  1. Teilschuld
  2. Organisatorische Vorbereitung des eventuell stattfindenden BPT2014.1
  3. Koordination der programmatischen Arbeit (vor allem Wahlprogramm LTW 2014)
  4. Ansprechpartner Schiedsgericht
  5. Regionalbetreuung Bautzen, Görlitz
  6. Presse

6. Beisitzer - Toni Rotter

  1. Teilschuld
  2. parteinahe Stiftung
  3. Organisatorische Vorbereitung der Landesparteitage und Aufstellungsversammlungen
  4. Logistik, Eventmanagement
  5. Hinwirkung auf Zusammenarbeit Bund/Land/Kreis auf thematischer Ebene
  6. Regionalbetreuung Chemnitz, Mittelsachsen, Zwickau

7. Beisitzer - Florian Bokor

  1. Teilschuld
  2. Wahlkampf
  3. Öffentlichkeits- und Pressearbeit
  4. Ständige Mitgliederversammlung
  5. Regionalbetreuung Leipzig, Leipzig Land, Nordsachsen
  6. Interne Vorstandsorganisation (Einladung, TO, Dokumentation/Protokoll, Kalenderpflege)
  7. Koordination und Betreuung der Beauftragten des Landesvorstands/Landesverbands

§8 Delegationen und Beauftragungen

1. 1Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben nicht nachkommen können, so kann es Aufgaben an ein oder mehrere andere Vorstandsmitglieder oder Beauftragte delegieren. 2Die Delegation von Vorstandsaufgaben an andere Vorstandsmitglieder oder Beauftragte erfordert einen Vorstandsbeschluss. 3Der Landesvorstand schreibt Posten für langfristig Beauftragte aus. 4Die Beauftragten sollten von Vorständen, vorzugsweise dem Landesvorstand, empfohlen werden und müssen das Vertrauen des Landesvorstands und ihrer lokalen Piraten besitzen. 5Die Beauftragten sind nur gegenüber dem Landesvorstand rechenschaftspflichtig. 6Die Länge der Beauftragung richtet sich nach einer vorher definierten Zeit oder dem Zeitpunkt der Erledigung der übertragenen Aufgabe. 7Die definierte Zeit endet spätestens vierzehn Tage nach Ende der Legislatur. 8Der Landesvorstand kann eine Beauftragung jederzeit mit einfachem Vorstandsbeschluss zurückziehen.

§9 Inkrafttreten und sonstige Regelungen

1. 1Diese Geschäftsordnung tritt mit Beschluss vom 03. Oktober 2012 in Kraft.