SN:Ämter/Ombudspirat

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  • der Ombudspirat manifestiert sich in der Geschäftsordnung des Vorstandes

Ombudspirat in Sachsen

E-Mail an den Ombudspirat

  • Ombudspirat: Jan Reißig

Aufgaben

Dem Landesvorstand wird eine unabhängige Ombudsstelle zur Seite gestellt. Der Aufgabenbereich umfasst die Schlichtungsvermittlung zwischen einzelnen Mitgliedern, zwischen einzelnen Basispiraten und Verantwortungsträgern innerhalb des eigenen Orts- oder Kreisverbandes sowie gegenüber dem Landesvorstand, sowie die neutrale Beratung beider, sich im Konflikt befindlichen, Seiten. Die Anrufung ist freiwillig, wird jedoch aus Erfahrung sehr empfohlen, und soll die Tätigkeit des Schiedsgerichtes entlasten. Im Zweifelsfall kann eine frühzeitige und kurzfristige Anfrage/Beratung beim Ombudspiraten schon viel bringen. Viele, meist interne, politisch gefärbte oder rein persönliche Konflikte, sind nicht Gegenstand der Schiedsgerichte, welche nach der Schiedsgerichtsordnung arbeiten, vor allem Satzungsverletzungen und andere Rechtstreitigkeiten verhandeln. Der Weg zu einer schiedsgerichtlichen Klärung bleibt davon unberührt. Über die Besetzung und Wahlperiode wird in der Landesarbeitsordnung entschieden. Es ist mindestens ein Ombudspirat zu wählen.

Begründung

  • Auch wenn das eigentlich die Aufgabe des Schiedsgerichtes ist, ist es für Piraten vielleicht angenehmer einen unabhängigen Mediator als Schlichter anzusprechen, als beim LSG eine Klage einzureichen - bei manchen Klagen ist ein abgeschlossener Schlichtungsversuch eine Vorraussetzung.
  • es könnten Konflikte vor LSG nicht in Idealform gelöst werden
  • Zuständigkeit außerhalb LSG, um Streitigkeiten untereinander zu schlichten