SL:Mitgliederversammlungen/Landesparteitage/Landesparteitag 2013.1/Antragsportal/Satzungsänderung 008
| Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag Saarland 2013.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich. |
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Antragsnummer
SÄA-008 Einreichungsdatum
2013/2/21 12:35:24 UTC (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission) Antragstitel
Mitgliederverwaltung Antragsteller
Antragsart
Satzungsänderung
Antragsgruppe
Sonstiges Antragstext
Es wird beantragt in der Landessatzung § 10 Abs. 1 zu ändern 1. Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung, soweit hierfür nicht eine andere Gliederung des Landesverbandes zuständig ist. Aktuelle Fassung (nicht Teil des Antrags)
1. Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung Neue Fassung (nicht Teil des Antrags)
1. Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung, soweit hierfür nicht eine andere Gliederung des Landesbandes diese Aufgabe ausführt. Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)
In der Bundessatzung ist geregelt, dass die jeweils unterste Gliederung der Partei für die Betreuung der Mitglieder zuständig ist. Nachdem im Landesverband in 2012 die Kreisverbände flächendeckend gegründet wurden, ist die bisherige Regelung in der Landessatzung nicht mehr zeitgemäß. Weiterhin gibt es die Forderung des Landesvorstandes die Mitgliederverwaltung nun in der jeweiligen Gliederung durch zuführen. Auch ist nun vom Generalsekretär des Landesverbandes die Aufforderung an die Kreisverbände ergangen diese Aufgaben nun zu übernehmen. Um hier eine klare Rechtsgrundlage zu schaffen ist diese Änderung erforderlich. Antragsfabrik
Satzungsänderung Entwurf 010 Datum der letzten Änderung
23.02.2013 Status des Antrags
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