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SL:Mitgliederversammlungen/Landesparteitage/Landesparteitag 2013.1/Antragsportal/Satzungsänderung 002
| Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag Saarland 2013.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich. |
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Antragsnummer
SÄA-002 Einreichungsdatum
2013/2/20 21:32:05 UTC (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission) Antragstitel
Konkurrierende Anträge Antragsteller
Antragsart
Satzungsänderung
Antragsgruppe
Abschnitt A: Grundlagen Antragstext
Es wird beantragt, in der Landessatzung § 14 zwischen (3) und (4) folgenden Text neu einzufügen: (4) Abweichend von §14 (3) können konkurrierende Programmanträge bis spätestens 9 Tage vor Beginn des Landesparteitages um 18:00 Uhr beim Vorstand eingegangen ist. Fällt der so bestimmte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, so verlängert sich die Abgabefrist auf den nächsten darauffolgenden Tag, der nicht Samstag, Sonntag oder Feiertag ist, um 18:00 Uhr. Über die Zulassung als konkurrierender Programmantrag entscheidet der Landesparteitag. Weiterhin wird beantragt, die folgende Nummer (4) in (5) zu ändern. Aktuelle Fassung (nicht Teil des Antrags)
§14 – Satzungs- und Programmänderungen (1) Änderungen der Landessatzung durch einen Landesparteitag erfordern wenigstens doppelt so viele abgegebene Ja-Stimmen wie Nein-Stimmen. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Landesparteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten des Landesverbandes sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären. (2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er spätestens 23 Tage vor Beginn des Landesparteitages um 18:00 Uhr beim Vorstand eingegangen ist. Fällt der so bestimmte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, so verlängert sich die Abgabefrist auf den nächsten darauffolgenden Tag, der nicht Samstag, Sonntag oder Feiertag ist, um 18:00 Uhr. (3) Die Regelungen aus (1) und (2) gelten ebenso für eine Änderung des Programms. (4) Der Landesvorstand kann durch Beschluss mit wenigstens fünf Ja-Stimmen eine geänderte Textfassung des Programms beschließen. Diese Textfassung muss eine redaktionelle Bearbeitung des ursprünglichen Programms sein und darf dem ursprünglichen Programm keine Forderungen hinzufügen und keine Forderungen weglassen; Änderungen der Struktur und des Satzbaus, das Hinzufügen und Weglassen von Erläuterungen sind erlaubt. Ein derart beschlossenes Programm tritt vier Wochen nach Veröffentlichung des zugehörigen Beschlussprotokolls in Kraft, sofern nicht fünf von hundert der Landesmitglieder bis zu diesem Termin beim Vorstand gegen den Beschluss Einspruch eingelegt haben. Neue Fassung (nicht Teil des Antrags)
§14 – Satzungs- und Programmänderungen (1) Änderungen der Landessatzung durch einen Landesparteitag erfordern wenigstens doppelt so viele abgegebene Ja-Stimmen wie Nein-Stimmen. Besteht das dringende Erfordernis einer Satzungsänderung zwischen zwei Landesparteitagen, so kann die Satzung auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten des Landesverbandes sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären. (2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er spätestens 23 Tage vor Beginn des Landesparteitages um 18:00 Uhr beim Vorstand eingegangen ist. Fällt der so bestimmte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, so verlängert sich die Abgabefrist auf den nächsten darauffolgenden Tag, der nicht Samstag, Sonntag oder Feiertag ist, um 18:00 Uhr. (3) Die Regelungen aus (1) und (2) gelten ebenso für eine Änderung des Programms. (4) Abweichend von §14 (3) können konkurrierende Programmanträge bis spätestens 9 Tage vor Beginn des Landesparteitages um 18:00 Uhr beim Vorstand eingegangen ist. Fällt der so bestimmte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, so verlängert sich die Abgabefrist auf den nächsten darauffolgenden Tag, der nicht Samstag, Sonntag oder Feiertag ist, um 18:00 Uhr. Über die Zulassung als konkurrierender Programmantrag entscheidet der Vorstand. (5) Der Landesvorstand kann durch Beschluss mit wenigstens fünf Ja-Stimmen eine geänderte Textfassung des Programms beschließen. Diese Textfassung muss eine redaktionelle Bearbeitung des ursprünglichen Programms sein und darf dem ursprünglichen Programm keine Forderungen hinzufügen und keine Forderungen weglassen; Änderungen der Struktur und des Satzbaus, das Hinzufügen und Weglassen von Erläuterungen sind erlaubt. Ein derart beschlossenes Programm tritt vier Wochen nach Veröffentlichung des zugehörigen Beschlussprotokolls in Kraft, sofern nicht fünf von hundert der Landesmitglieder bis zu diesem Termin beim Vorstand gegen den Beschluss Einspruch eingelegt haben. Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)
Bei der bisherigen Situation werden Anträge oft auf den letzten Drücker eingereicht. Dies stellt für viele Piraten dann oft eine "Überraschung" dar. Leider lassen sich formale Fehler oder Ungenauigkeiten dann nicht mehr ändern. Konkurrierende Anträge stellen ein wichtiges Element unserer Demokratie dar. Die mittlerweile sehr gut funktionierende Struktur der Antragseinreichung erlaubt auch eine flexiblere Handhabung als bisher. Meiner Ansicht nach ist es auch sinnvoll, auf dem Parteitag über die Zulassung als konkurrierender Antrag zu entscheiden. Durch den vorliegenden Entwurf (später Antrag) soll dies ermöglicht werden. Weiterhin können auch leichte Fehler, die nach Antragsstellung erst auffallen, noch korrigiert werden. Piratenpad
Antragsfabrik
Datum der letzten Änderung
23.02.2013 Status des Antrags
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