SL:Mitgliederversammlungen/Landesparteitage/Landesparteitag 2013.1/Antragsportal/Arbeitspapier 001
| Dies ist ein Antrag für den Landesparteitag Saarland 2013.1. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich. |
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Antragsnummer
AP-001 Einreichungsdatum
2013/3/15 20:14:43 UTC (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission) Antragstitel
Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche Antragsteller
Antragsart
Arbeitspapier
Antragsgruppe
Familienpolitik Antragstext
Es wird beantragt folgender Text als Arbeitspapier aufzunehmen: Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche Der Umgang zwischen Behörden und Bürgern ist häufig von Missverständnissen und daraus resultierenden Konflikten geprägt. Für Kinder, Jugendliche, Heranwachsende und junge Eltern ist es häufig besonders schwierig, ihre Ansprüche gegenüber dem Jugendamt und freien Trägern der Jugendhilfe durchzusetzen. Aus diesem Grund fordert die Piratenpartei Saarland eine unabhängige, regionale Instanz zur Schlichtung zwischen Jugendämtern, freien Trägern und Bürgern, insbesondere Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Erziehungsberechtigten. Diese soll als vermittelnde und beratende Stelle dienen. Diese Stelle muss hierbei barrierefrei, lokal und für Bürger kostenlos sein, damit der Anspruch auf Beratung und Vermittlung jederzeit und ohne Hürden wahrgenommen werden kann. Neue Fassung (nicht Teil des Antrags)
Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche Der Umgang zwischen Behörden und Bürgern ist häufig von Missverständnissen und daraus resultierenden Konflikten geprägt. Für Kinder, Jugendliche, Heranwachsende und junge Eltern ist es häufig besonders schwierig, ihre Ansprüche gegenüber dem Jugendamt und freien Trägern der Jugendhilfe durchzusetzen. Aus diesem Grund fordert die Piratenpartei Saarland eine unabhängige, regionale Instanz zur Schlichtung zwischen Jugendämtern, freien Trägern und Bürgern, insbesondere Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Erziehungsberechtigten. Diese soll als vermittelnde und beratende Stelle dienen. Diese Stelle muss hierbei barrierefrei, lokal und für Bürger kostenlos sein, damit der Anspruch auf Beratung und Vermittlung jederzeit und ohne Hürden wahrgenommen werden kann. Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)
Eine unabhängige Ombudsstelle für Kinder- und Jugendfragen stellt sowohl die der Familien als auch die Jugendämter eine Entlastung dar. Die Zuständigkeiten und Strukturen in Jugendämtern werden klarer und die Beschaffung von Informationen niederschwelliger, weil Bürger eine direkte, unbürokratische Ansprechstelle erhalten. Bürger werden ernst genommen und haben zunächst einmal eine Möglichkeit, eine neutralere Stelle zu kontaktieren. So werden die zeitlichen und psychischen Ressourcen der Mitarbeiter von Jugendämtern geschont und Familien erhalten eine verlässliche Ansprechstation. Diese Stellen dürfen nicht nur in Jugendämtern Präsenz zeigen, sondern müssen auch vor Ort in den Jugendzentren und Schulen verfügbar sein. Meistens finden Gespräche mit dem Jugendamt dann statt, wenn die Familie schon emotional sehr belastet ist. Gerade bei Kindern und Jugendlichen, die sich nicht direkt an das Jugendamt wenden möchten, kann es eine Hilfe sein, sich neutralen Rat zu holen. Auch Eltern, die nach der Inobhutname der Kinder emotionell sehr belastet sind, können sich hier in Ruhe informieren lassen und auch die Situation noch einmal besprechen, ohne dass die Stelle, die für die Maßnahme verantwortlich ist direkt vertreten ist. Fachliches Handeln und Entscheidungen können Leistungsempfängern erklärt und reflektiert werden. Auseinandersetzungen, Missverständnisse und Konflikte können früh aufgeklärt werden, wodurch sich Gerichtsverfahren und aufwendige Beschwerdeverfahren in den Behörden minimieren lassen. Das Modell der Beauftragten auf Bundes- oder Landesebene (Wehrbeauftragter, Bürgerbeauftragter, Behindertenbeauftragter) sind für den Aufgabenbereich einer Kinder- und Jugendombudsstelle aufgrund ihrer Zentralisierung kaum geeignet und müssen entsprechend für regionale und kommunale Aufgaben angepasst werden.
Datum der letzten Änderung
15.03.2013 Status des Antrags
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