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Antragsnummer
PosP-003
Einreichungsdatum
2012/7/26 13:41:14 UTC (unverbindlich, entscheidend für Frist ist Eingang bei der Antragskommission)
Antragstitel
Schutz vor Nachteilen der Bewohner in der Heimmitwirkung
Antragsteller
AG Senioren / Werner Groß
Antragsart
Positionspapier
Antragsgruppe
Gesellschaft
Antragstext
Der Landesparteitag der Piratenpartei möge beschließen und an geeigneter Stelle folgenden Text in das Programm aufnehmen:
Die Piratenpartei des Saarlandes fordert: Dass das Saarländische Heimgesetz so abgeändert wird, dass die selbständige Mitwirkung der Bewohner (als mündige Bürger) möglich ist und dass der Modus bei der Mitwirkung so gestaltet wird, dass durch die Mitwirkung keine Nachteile für die Bewohner entstehen können.
Begründung der Ablehnung: Nach Rücksprache mit dem Antragsteller fristgerecht ins Wahlprogramm verschoben (bm)
Antragsbegründung (nicht Teil des Antrags)
Die Bewohner von Altenheimen - Altenpflegeeinrichtungen sind der schwächste Teil im Heimbetrieb, da meist alle – körperliche Schwächen haben, hilfebedürftig sind und auch auf die weitere Fürsorge des Heims bis zum Tod angewiesen sind.
Eine übliche Vorgehensweise bei der Mitwirkung kann deshalb nicht erfolgen, da ansonsten schwere Nachteile für Bewohner entstehen können. Konkret als Beispiel -- wenn ein Bewohner auf Missstände hinweist – zB dass Personal die Bewohner grob behandelt - dann darf sein Name nicht dem kritisierten Personal bekannt werden usw.
Deshalb sind besondere Schutzformen bei der Organisation des Bewohnerbeirates Voraussetzung.
Diese besonderen Schutzformen für Bewohner (falls sie Hinweise, Anregungen oder gar Kritik an Einrichtungen des Heimes äußern) ist aber im derzeit gültigen Heimgesetz (LHeimGS) nicht gewährleistet. Auch die Erstellung der 2009 erwähnten Rechtsverordnung über Einzelheiten/Ausgestaltung der Mitwirkung steht noch aus.
Datum der letzten Änderung
30.07.2012
Status des Antrags
aus formalen Gründen abgelehnt
- Antrag noch nicht gesperrt.
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