Vorbemerkung
Wie viele „Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus/ohne Papiere“ in der Bundesrepublik Deutschland und im Saarland leben, ist unklar. Umfang und Art nicht legaler Migration lässt sich nur schwer statistisch erfassen.
Klar ist: Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus bzw. ohne Papiere stellen einen Teil unserer Gesellschaft dar, leben aber in ständiger Angst, entdeckt zu werden. Ihre Migrationsgeschichten, insbesondere die Gründe, die zu einem Leben in der Illegalität führten, sind sehr unterschiedlich.Totalitäre Gesellschaftssysteme, wirtschaftliche Ausbeutung, soziale Ungerechtigkeit und Krieg treiben Menschen in die Flucht. In der Regel sind westliche Gesellschaften unmittelbar oder mittelbar an der Entstehung oder an der Aufrechterhaltung der entsprechenden Konflikte beteiligt. Das Nicht-Anerkennen dieser Fluchtgründe im deutschen Asylverfahren und die restriktiven Regelungen im Zuwanderungsgesetz bedeuten für Asylsuchende und MigrantInnen, dass sie in die Illegalität gedrängt werden.
Es gibt verschiedenste Ursachen für ein Leben ohne gesicherten Aufenthaltsstatus bzw. ohne Papiere. Zum Beispiel:
• abgelehnte Asylanträge (inzwischen werden so gut wie keine Asylanträge mehr anerkannt)
• abgelaufene Duldungen von Flüchtlingen aus Bürgerkriegsgebieten
• Entzug des Aufenthaltrechts durch strafrechtliche Verurteilung
• abgelaufene Visa
• nicht erneuerte Arbeitsgenehmigungen
• Verlust des Aufenthaltsrechts durch Scheidung
Trotz der unterschiedlichen Gründe der Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus bzw. ohne Papiere für ein Leben in der "Illegalität" ist ihnen gemeinsam, dass sie durch die bestehende Gesetzeslage im Alltag vom Zugang zu Bildung, Arbeit und Gesundheitsversorgung ausgeschlossen und ausgegrenzt werden. Ein Leben ohne gesicherten Aufenthaltsstatus bzw. ohne Papiere bedeutet konkret:
• Recht auf medizinische Versorgung ist de facto nicht gewährleistet
• keine legalen Erwerbsmöglichkeiten
• kein Recht Wohnungen anzumieten
• keine Sozialhilfe
• kein Recht auf Schul- oder Kindergartenplätze
• keinerlei staatsbürgerliche Rechte
• erschwerter Zugang zu juristischer Unterstützung
• ständig angewiesen zu sein auf die Unterstützung Anderer
• immer mit der Angst zu leben 'entdeckt' zu werden
• jederzeit von Abschiebung bedroht zu sein
Wir fragen die Landesregierung:
I. Unsichtbar und doch gegenwärtig
1. Wie viele Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus leben (gemäß der verfügbaren
Daten bei EUORSTAT) im Saarland? (Bitte nach Herkunft, Alter und Geschlecht getrennt auflisten.)
2. In wie vielen Fällen wurde der Aufenthalt von Personen ohne legalen Aufenthaltsstatus in den Jahren 2006-2011 im Saarland von den zuständigen Behörden aufgedeckt? (Bitte getrennt nach Geschlecht, Alter und Herkunftsland auflisten.)
3. Wie schätzt die Landesregierung die soziale Lage von Illegalisierten insbesondere von Kindern,
Jugendlichen und Familien im Saarland und deren Bedarfe ein?
4. In welcher Lebenssituation befinden sich Kinder und Jugendliche, die gemeinsam mit
ihrer Familie oder anderen sozialen Bezugspersonen in Deutschland illegalisiert sind?
5. Wie unterstützt die Landesregierung Illegalisierte? (Bitte getrennt nach Art der Unterstützung
und Höhe der Zuwendungen für die letzten fünf Jahren auflisten.)
6. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die Beratung und Fürsorge von Illegalisierten eine
genuine Aufgabe von Nichtregierungsorganisationen und Kirchen ist? Wenn ja, warum?
7. Was unternimmt das Land Saarland, damit die für alle in Deutschland lebenden Kinder
geltende gesamte UN-Kinderrechtskonvention auch für illegalisierte Kinder und Jugendliche umfassend umgesetzt wird?
8. In welchen thematischen Bund-Länder-Arbeitsgruppen ist das Saarland durch wen vertreten?
II. Recht auf Unversehrtheit
9. Wie werden illegalisiert lebende Kinder und Jugendliche vor Ausbeutung und Gewalt
geschützt? Wo sieht das Land Saarland in dieser Arbeit konkrete Handlungsbedarfe, auf
welcher Ebene und was wird das Land Saarland tun?
10. Welche Beratungsstellen zur anonymen Gesundheitsprävention und Erstdiagnostik
gibt es nach Kenntnis der Landesregierung im Saarland? Wie werden diese der Landesregierung unterstützt? Wie viele Hilfe- und Ratsuchende wenden sich dorthin? (Bitte für die letzten fünf
Jahre getrennt auflisten.)
11. In wie vielen Fällen wurden wegen Gefährdung der öffentlichen Gesundheit oder
Drogenmissbrauch seit Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift ausnahmsweise Daten
im Rahmen der gesundheitlichen Versorgung an die Ausländerbehörde weiter-
gegeben? (Bitte nach Jahr, Institution, Grund und Konsequenz für den Hilfesuchenden
getrennt angeben.)
12. Hält die Landesregierung die Möglichkeiten zur Gesundheitsversorgung für Illegalisierte für ausreichend und wirkungsvoll?
13. Welche psychologischen und sozialpädagogischen Hilfen gibt es für traumatisierte
Kinder und Jugendliche, die illegalisiert leben müssen?
14. Hält die Landesregierung es für sinnvoll eine offizielle Anlaufstelle zu schaffen, bei der Patienten
und Patientinnen ohne Papiere jederzeit eine medizinische Versorgung in Anspruch
nehmen können, ohne der Gefahr ausgesetzt zu sein, entdeckt und abgeschoben zu
werden? Wenn ja, wie und wann kann das Projekt umgesetzt werden?
15. Welche Möglichkeiten nutzt das Saarland um Illegalisierte über die Möglichkeiten einer
medizinischen Versorgung zu informieren?
16. Welche Lösungen hat die Landesregierung für die notwendige Gesundheitsversorgung oder Be-
handlung für Illegalisierte? Besteht die Möglichkeit einer Clearingstelle, einen Pool
von Fachärzten sowie eine Notfallhotline einzurichten?
17. Welche Möglichkeiten zur gesundheitlichen Versorgung und welchen Schutz vor Ab-
schiebung erhalten schwangere Frauen und Kinder?
III. Ausbeutung bekämpfen
18. In wie vielen Fällen kam es in den Jahren 2006-2011 zu einer Übermittlung nach § 87
durch Arbeitsgerichte? (Bitte aufschlüsseln nach in § 87 genannten Tatbeständen.)
19. Welchen Schutz haben Illegalisierte in der saarländischen Praxis, wenn sie Opfer sexueller
Ausbeutung oder Opfer von Arbeitsausbeutung werden und in welchem Umfang
werden diese Regelungen angewendet?
20. In welcher Form setzt das Saarland die Regelungen der UN-Flüchtlingskonvention um?
21. Plant die Landesregierung eigene Maßnahmen zur Bekämpfung der „Schwarzarbeit“ und welche
Sanktionen für ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen sind vorgesehen?
IV. Bildung für Alle
22. Erstreckt sich nach Auffassung der Landesregierung die Schulpflicht im Saarland auch auf Kinder
ohne legalen Aufenthaltsstatus?
23. Wer wurde wie von der im Aufenthaltsgesetz verankerten Ausnahme von der Über-
mittlungspflicht nach § 87 Abs. 1 und 2 AufenthG für Schulen und sonstige
Erziehungs- und Bildungseinrichtungen informiert und wie wird die Umsetzung
kontrolliert?
24. Meldeten Schulen Schülerinnen und Schüler vor Inkrafttreten des 2. EU-
Richtlinienumsetzungsgesetzes bei den Behörden, weil diese über keine Aufenthalts-
genehmigung verfügten? Gab es Fälle, in denen die betreffenden Personen und/oder
deren Familien in der Folge abgeschoben wurden? (Bitte nach Kreisen und Schul-
typen für die letzten fünf Jahre getrennt angeben.)
25. Gab oder gibt es dienstliche Anweisungen an die Schulleitung bzw. die Lehrerinnen
und Lehrer, Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern hinsichtlich ihrer Aufent-
haltsgenehmigung zu befragen? Wenn ja, welche?
Begründung:
Menschen, die in Deutschland ohne Aufenthaltsstatus leben, werden per Gesetz davon ab-
gehalten, grundlegende Menschenrechte in Anspruch zu nehmen. Insbesondere wegen der
gesetzlichen Meldepflicht aller öffentlichen Stellen an die Ausländerbehörden meiden die
Betroffenen den Kontakt mit staatlichen Einrichtungen aus Furcht, dass dadurch ihr Aufenthalt in Deutschland bekannt wird. So kommen ihnen Leistungen nicht zugute, selbst wenn sie
darauf einen Anspruch haben. Das gilt insbesondere für den Zugang zur medizinischen
Grundversorgung, den Kindergarten- und Schulbesuch sowie für die Durchsetzung von Lohn-
und Entschädigungsansprüchen.