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SL:Landtagsfraktion/Antragsfabrik/15.WP/Anfrage 002
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Antragstitel
Anfrage zur Evaluation der Mitwirkungsrechte auf Gemeindeebene Antragsteller
Antragsstatus
Anfrage gestellt durch Michael Neyses (http://www.landtag-saar.de/Dokumente/Drucksachen/Af15_0201.pdf), Antwort erhalten (http://www.landtag-saar.de/Dokumente/Drucksachen/Aw15_0318.pdf)
Antragstyp
Anfrage Antragstext
Das saarländische Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) bietet dem Einwohner einer Gemeinde eigene Informations- und Befragungsrechte, die in den §§ 20 bis 21a KSVG geregelt sind. Der Abgeordnete, der diesen Antrag annimmt, sollte in seiner Anfrage folgendes von der Regierung wissen wollen: 1. Wie oft in den letzten drei Jahren hat eine Bürgermeisterin oder ein Bürgermeister im Saarland die Einwohnerinnen und Einwohner über wichtige Gemeindeangelegenheiten nach § 20 KSVG informiert? Bitte schlüsseln Sie die Anzahl der Unterrichtungen tabellarisch nach Jahr und Gemeinde auf. 2. Wie oft haben die Gemeinderäte im Saarland in den letzten drei Jahren eine Einwohnerfragestunde nach § 20a KSVG durchgeführt? Bitte schlüsseln Sie die Anzahl der Fragestunden tabellarisch nach Jahr und Gemeinde auf. 3a. Wie oft haben die Gemeinderäte im Saarland in den letzten drei Jahren beschlossen, eine Einwohnerbefragung nach § 20b KSVG durchzuführen? Bitte schlüsseln Sie die Anzahl der Einwohnerbefragungen tabellarisch nach Jahr und Gemeinde auf. 3b. Wie viele saarländische Gemeinden haben von ihrem Recht nach § 20b III KSVG Gebrauch gemacht und eine Einwohnerbefragungssatzung erlassen? Bitte schlüsseln Sie die Gemeinden auf. 4a. Wie oft haben Einwohner der saarländischen Gemeinden in den letzten drei Jahren nach § 21 KSVG beantragt, dem Gemeinderat eine ihm obliegende Selbstverwaltungsangelegenheit zur Beratung und Entscheidung vorlegen zu lassen? Bitte schlüsseln Sie die Anzahl der Einwohneranträge tabellarisch nach Jahr und Gemeinde auf. 4b. Wie oft wurde das in § 21 II KSVG genannte Quorum nicht erreicht? 5a. Wie oft wurde ein Bürgerbegehren nach § 21a KSVG in den letzten drei Jahren in den saarländischen Gemeinden beantragt? Bitte schlüsseln Sie die Anzahl der Begehren tabellarisch nach Jahr und Gemeinde auf. 5b. Wie oft wurde bei Bürgerbegehren das erforderliche Quorum nach § 21a III KSVG nicht erreicht? 5c. Wie oft wurden Bürgerbegehren nach den in § 21a IV KSVG genannten Gründen für unzulässig erklärt? Bitte schlüsseln Sie die Ablehnungsgründe nach den Ziffern von § 21a IV KSVG auf. 6. Wie bewertet die saarländische Landesregierung die festegestellten Zahlen zu den kommunalen Beteiligungsrechten der Einwohner?
Antragsbegründung
Diese Anfrage dient dazu festzustellen, ob die saarländischen Einwohner ihre kommunalen Mitwirkungsrechte kennen und ob diese wahrgenommen werden. Aus den erfragten Zahlen kann man dann ablesen, ob hier Verbesserungsbedarf besteht. Ein Referent der Fraktion sollte noch evaluieren, wann diese Einwohnermitwirkungsrechte eingeführt wurden. Nicht damit es eine Überlappung mit der 3-Jahres-Frage gibt. Ich bin gespannt, was ihr draus macht :-)
Datum der letzten Änderung
30.01.2013 |
Anregungen
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Unterstützung / Ablehnung
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