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SL:Kreisverbände/Saarbrücken/Mitgliederversammlungen/Mitgliederversammlung 2013.1/Antragsfabrik/Satzungsänderung Entwurf 005
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Antragstitel
Keine Nachwahl des Vorstandes Antragsteller
Antragstyp
Satzungsänderung Antragstext
Die Mitgliederversammlung/ der Kreisparteitag möge beschliessen eine Satzungsregelung über die Nachwahl von Vorständen in die Kreisverbandssatzung aufzunehmen und §8.3 entsprechend abzuändern. Aktuelle Fassung
§8 Der Vorstand 3. Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung bzw. der Gründungsversammlung in geheimer Wahl nach relativer Akzeptanz für die Dauer von höchstens zwei Kalenderjahren gewählt. Der Vorstand bleibt nach Ablauf dieser Frist geschäftsführend bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt. Neue Fassung
§8 Der Vorstand 3. Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung bzw. der Gründungsversammlung in geheimer Wahl nach relativer Akzeptanz für die Dauer von höchstens zwei Kalenderjahren gewählt. Der Vorstand bleibt nach Ablauf dieser Frist geschäftsführend bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt. Sollten einzelne Vorstandsmitglieder aus dem Vorstand ausscheiden, ist keine gesonderte Nachwahl dieser Vorstandspositionen möglich. Antragsbegründung
Aus vielfältigen Gründen kann es vorkommen das Mitglieder eines Vorstandes aus ihrem Amt ausscheiden. In einem solchen Fall regelt die Satzung keine legitime Nachwahl. Durch diese Satzungsänderung werden bestehende Unsicherheiten beseitigt. Datum der letzten Änderung
07.10.2012 |
Anregungen
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Unterstützung / Ablehnung
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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