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SL:Kreisverbände/Saarbrücken/Mitgliederversammlungen/Mitgliederversammlung 2013.1/Antragsfabrik/Satzungsänderung Entwurf 004
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Antragstitel
Nachwahl des Vorstandes Antragsteller
Antragstyp
Satzungsänderung Antragstext
Die Mitgliederversammlung/ der Kreisparteitag möge beschliessen eine Satzungsregelung über die Nachwahl von Vorständen in die Kreisverbandssatzung aufzunehmen und §8.3 entsprechend abzuändern. Aktuelle Fassung
§8 Der Vorstand 3. Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung bzw. der Gründungsversammlung in geheimer Wahl nach relativer Akzeptanz für die Dauer von höchstens zwei Kalenderjahren gewählt. Der Vorstand bleibt nach Ablauf dieser Frist geschäftsführend bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt. Neue Fassung
§8 Der Vorstand 3. Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung bzw. der Gründungsversammlung nach relativer Akzeptanz für die Dauer von höchstens zwei Kalenderjahren gewählt. Der Vorstand bleibt nach Ablauf dieser Frist geschäftsführend bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt. Sollten einzelne Vorstandsmitglieder aus dem Vorstand ausscheiden, ohne dass der Vorstand gemäß § 8.8 handlungsunfähig wird, können diese Positionen einzeln nachgewählt werden. Die Amtszeit nachgewählter Vorstandsmitglieder endet mit der Amtszeit des ursprünglich gewählten Vorstandes. Antragsbegründung
Aus vielfältigen Gründen kann es vorkommen das Mitglieder eines Vorstandes aus ihrem Amt ausscheiden. In einem solchen Fall regelt die Satzung keine legitime Nachwahl. Durch diese Satzungsänderung werden bestehende Unsicherheiten beseitigt. Datum der letzten Änderung
07.10.2012 |
Anregungen
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