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SL:Kreisverbände/Saarbrücken/Mitgliederversammlungen/Mitgliederversammlung 2013.1/Antragsfabrik/Satzungsänderung Entwurf 001
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Antragstitel
Amtsdauer Antragsteller
Antragstyp
Satzungsänderung Antragstext
Es wird beantragt in der Landessatzung § 8.3 zu ändern Aktuelle Fassung
Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung bzw. der Gründungsversammlung in geheimer Wahl nach relativer Akzeptanz für die Dauer von höchstens zwei Kalenderjahren gewählt. Der Vorstand bleibt nach Ablauf dieser Frist geschäftsführend bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt. Neue Fassung
Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung bzw. der Gründungsversammlung in geheimer Wahl nach relativer Akzeptanz für die Dauer von höchstens zwei Jahren gewählt. Die Amtsdauer beginnt mit dem Tag der Wahl durch die Mitgliederversammlung. Der Vorstand bleibt nach Ablauf dieser Frist geschäftsführend bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt.
Datum der letzten Änderung
06.12.2012 |
Anregungen
Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.
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Diskussion
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Pro/Contra-Argument: ...
...
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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