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SL:Kreisverbände/Saarbrücken/Mitgliederversammlungen/Mitgliederversammlung 2013.1/Antragsfabrik/Satzungsänderung Entwurf 001

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderung (im Entwurfsstadium) für die Mitgliederversammlung KV Saarbrücken 2013.1.

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Antragstitel

Amtsdauer

Antragsteller
Antragstyp

Satzungsänderung

Antragstext

Es wird beantragt in der Landessatzung § 8.3 zu ändern

Aktuelle Fassung

Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung bzw. der Gründungsversammlung in geheimer Wahl nach relativer Akzeptanz für die Dauer von höchstens zwei Kalenderjahren gewählt. Der Vorstand bleibt nach Ablauf dieser Frist geschäftsführend bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt.

Neue Fassung

Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung bzw. der Gründungsversammlung in geheimer Wahl nach relativer Akzeptanz für die Dauer von höchstens zwei Jahren gewählt. Die Amtsdauer beginnt mit dem Tag der Wahl durch die Mitgliederversammlung. Der Vorstand bleibt nach Ablauf dieser Frist geschäftsführend bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt.


Datum der letzten Änderung

06.12.2012


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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

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