SH:Piraten-Treff Rendsburg/Protokoll/2013-10-29

Begrüßung / ggf. Vorstellungsrunde

11 Personen anwesend

Vorstellungsrunde: ja

Stammtischleiter: Sven,

  • Tonio führt in das Thema ein

Wolfgang Dudda ist dabei.

Beginn: 19:00 Uhr


Umgang mit kranken Menschen durch die sozialen Sicherungssysteme, besonders im Bereich der Begutachtungen durch von den verschiedenen Leistungsträgern beauftragte Gutachter.

  • Text Einleitng durch Tonio:
  • Grundgesetz Art 3 (Abs 3)

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Aufgabenbereich Dr. Hase: (war nicht anwesend)

Als Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein gibt es seit 1988 einen Landesbeauftragten. Seit 1995 arbeiten Dr. Ulrich Hase und sein Team mit Behinderten-Organisationen zusammen und beraten betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie ihre Angehörigen. Aufgabe des Landesbeauftragten ist vorrangig die Beratung des Landtags und der Landesregierung bei Vorhaben, die Belange der Menschen mit Behinderung berühren. Der Beauftragte macht auf die Anliegen von Menschen mit Behinderung aufmerksam und setzt sich für gleichberechtigte und selbst bestimmte gesellschaftliche Teilhabe der Menschen mit Behinderung ein.

  • In Abgrenzung zum Aufgabenbereich der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten werden Einzelfälle nur dann bearbeitet, wenn keine Verwaltungsakte berührt sind, Grundsatzangelegenheiten vorliegen oder Zuständigkeiten unklar sind.

(Quelle: Internetauftritt der Landesregierung (www.schleswig-holstein.de) Aufgabenbereich Wolfgang Dudda: MdL der Piratenpartei, unter anderem Mitglied im Sozialausschuss des schleswig-holsteinischen Landtages.

Behauptung:

  • Menschen, die von schweren Erkrankungen und/oder Behinderungen betroffen sind, müssen sich diese durch die zuständigen Sozialleistungsträger anerkennen lassen, um in den Genuss einer leidensgerechten Förderung zu kommen. Dies geschieht in der Regel durch einen durch den Leistungsträger beauftragen Gutachter. Dieses hat zur Folge, dass der Gutachter die Situation des Antragstellers unter Umständen nicht objektiv begutachtet, sondern das Gutachten im Interesse des beauftragenden Leistungsträgers anfertigt, da er sonst befürchten müsste zukünftig weniger Aufträge zu erhalten.

Erschwerend kommt hinzu, dass der letztendlich zuständige Sozialleistungsträger vorherige Gutachten anderer Träger nicht anerkennt (Beispiel: GA SGB III: Nicht erwerbsfähig <-> GA DRV: Erwerbsfähig), was zur Folge hat, dass die betroffenen Menschen keine angemessene Unterstützung erhalten.

Idee:

  • Um Menschen, die von Krankheit oder Behinderung betroffen sind, eine angemessene Würdigung durch die zuständigen Sozialleistungsträger zukommen zu lassen, sollen die Gutachter von einer neutralen Stelle, wie beispielsweise dem jeweiligen Bundesland bestellt werden. Hierzu bedarf es einer Änderung der entsprechenden Sozialgesetzbücher. Um eine solche Änderung zu initiieren ist eine Bundesratsinitiative notwendig. Daher muss die Mehrheit des Landtages vom Sinn der Änderungen überzeugt werden, um die Landesregierung zu beauftragen, ein Verfahren zur Änderungen der Sozialgesetzbücher über den Bundesrat einzuleiten.

Ziel dieses Stammtisches: Es soll geklärt werden, ob ein entsprechender politischer Wille bei den Parteien des Landtages erzeugt werden kann, um die oben vorgeschlagenen Änderungen der Sozialgesetzbücher einzuleiten. Hierzu stellen sich folgende Fragen:

    • Ist diese Idee realistisch?
    • Was ist zu beachten?
    • Welche Hürden gilt es zu nehmen?
    • Wie können wir vorgehen?


Wie geht die Gesellschaft mit Menschen mit Behinderungen um?

Wie können wir/ die Politik damit umgehen?

  • Erläuterung/Anmerkung/Ergänzung
    • Es war eine sehr angeregt Diskusion, wie die Menschen mit Behinderung im Alltag durch die Behörden gejagd werden um ein nicht Anerkennung zu erreichen und den Behinderten verzweifeln lassen.

Wolgang Dudda schlug vor ein Beweislastumkehrung muss stattfinden, nicht der Behinderte muss nachweisen das er behindert oder krank ist, sondern der Staat oder die Organe sollen dies beweisen.


Wir wollen einen Text erstellen für Wolfgang Dudda und seiner Initiative


Ende

ca. 21:30 Uhr