RP Diskussion:Kreisverbände

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Diskussions zu den verschiedenen Punkten

Gründungsversammlung

(i)Zur Gründung muss eine Versammlung aller Mitglieder im Kreis stattfinden.

‡? Wer sagt das? --Scotty 19:05, 30. Sep. 2009 (CEST)

(i)Darum kümmert sich der Landesvorstand, konkret der Generalsekretär. Dieser kann auch Auskunft über die Anzahl Mitglieder im Kreis geben. --Unglow

‡? Könnte man die entsprechenden Daten nicht 'proaktiv' hier zur Verfügung stellen? -- Rorschach
—Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird das wohl nicht gehen. -- Tht 14:04, 2. Okt. 2009 (CEST)
+/-Bereits vor dem letzten Parteitag wurde angeregt mal eine ausführliche Mitgliederstatistik für den Landesverband zu erstellen. Offenbar war der Arbeitsaufwand dann doch zu groß. Generell wäre es aber wirklich zu begrüßen mal eine Statistik für die einzelnen Kreise im Land zu sehen. Wenn in einem Kreis weniger als 4 Piraten ansässig sind kann man diesen ja des Datenschutzes wegen auch weglassen, obwohl die reinen Zahlen ja auch kein wirkliches Datenschutzproblem sein sollten. --Murphy 20:55, 2. Okt. 2009 (CEST)
—Die MV ist auf solche Abfragen nicht ausgelegt. Die räumliche Untereinheit der MV sind PLZ. Sprich es ist möglich abzufragen, wieviele Mitglieder mit einer PLZ vorhanden sind bzw in einem Intervall von PLZ. Kreise kennt die MV nicht. Somit müsste man alle PLZ zu den Kreisen heraussuchen (und hoffen, dass sich die PLZ-Bereiche und Kreise nicht überschneiden) und dann einzelne Abfragen durchführen.-- Tht 22:02, 2. Okt. 2009 (CEST)
(i)Das die Mitgliederverwaltung dafür nicht ausgelegt ist heißt aber nicht, dass es nicht möglich wäre. Wie gesagt ist es lediglich eine Sache des Arbeitsaufwands. Ich kenne die MV nicht, aber ich vermute es wird ja wohl möglich sein eine Liste der Orte zu extrahieren (PLZ eignen sich nicht, da sie sich nicht an Kreisgrenzen halten). Diese Liste kann man dann mit entsprechenden Informationen abgleichen (z. B. OpenGeoDb) um die Kreise zu erhalten, die man dann nur noch hochzählen muss; das funktioniert auch automatisch.
Ich bin mir jedenfalls ziemlich sicher, dass ich eine solche Statistik in unter einer Stunde hinbekommen würde. --Murphy 10:44, 3. Okt. 2009 (CEST)
(i)Die Mitgliederverwaltung hat pro Datensatz folgende Untergliederung: Regierungsbezirk, Wahlkreis, Landkreis, Gemeinde, Stimmkreis. Die Felder können nur als Text eingegeben werden, was bei geänderter Rechtschreibung dazu führen kann, dass Personen bei einer Suche nicht einem Gebiet zugewiesen werden. Beispiel: Lu'hafen und Ludwigshafen. Aktuell sind diese Felder in der MV nicht gepfegt, daher können Suchen nur über die PLZ-Gebiete erfolgen. --Cyrano 11:05, 3. Okt. 2009 (CEST)
‡? Das wirft doch eigentlich zwei Fragen auf:
  1. Wenn aktuell sowieso nur über PLZ gesucht werden kann (die sich wie gesagt nicht an Kreisgrenzen hält), wie soll sich dann eigentlich die Auskunft über die Mitgliederzahl, von der oben was steht, durchgeführt werden? Da muss man dann ja für einen Kreis konkret alle Ortschaften einzeln raussuchen.
  2. Worauf basiert diese Mitgliederverwaltung eigentlich? Wenn es ein System mit mySQL-Unterbau ist, dann ließe es sich sicher mit wenig Aufwand so umbauen, das anhand der GeoDatenbank die betreffenden Felder für Bezirke und Landkreis automatisch ausgefüllt werden; damit fiele auch das Problem mit der Schreibung weg. Felder für Wahlkreise scheinen mir aber grundsätzlich kontraproduktiv, da diese nicht fest sind, sondern regelmäßig angepasst werden. --Murphy 21:41, 5. Okt. 2009 (CEST)
(i)Informationen zur MV; Viel Erfolg bei denen Versuchen etwas zu erreichen/Ändern....

—Ich denke nicht, dass tatsächlich eine Vollversammlung stattfinden muss - üblicherweise gelten Organe von regionalen Parteigliederungen als beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte aller Mitglieder anwesend ist. Das ist terminlich sicher schon schwierig genug. -- Rorschach

‡? Wer sagt das? Es geht um Gründung. Beim LPT müssen auch nicht die Hälfte der Mitglieder da sein, um Beschlussfähig zu sein -- Scotty 19:05, 30. Sep. 2009 (CEST)
!Nein, es müssen natürlich nicht alle Mitglieder anwesend sein. Vollversammlung heißt lediglich, dass alle eingeladen werden müssen und die Chance haben zu kommen um ihr Stimmrecht wahrzunehmen. D.h. ihr könnt euch nicht einfach mit euren 10 oder 20 aktiven mal treffen, sondern es muss eine ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. -- Unglow 09:53, 1. Okt. 2009 (CEST)

‡? Mit welcher Frist muss zur Gründungsversammlung eingeladen werden? Reichen zwei Wochen oder müssen es mehr sein? -- Tht 11:05, 5. Okt. 2009 (CEST)


Gebietsfragen

‡? Lt. Landessatzung sind die nächst unteren Gliederungen Kreisverbände und Verbände kreisfreier Städte. Können nicht mehrere Landkreise bzw. kreisfreie Städte einen gemeinsamen Kreisverband bilden, solange insgesamt die Grenzen eingehalten werden? -- Marcus 01:00 11. Okt. 2009 (CEST)

—Bundessatzung §7 Absatz 2:
(2) Die weitere Untergliederung der Landesverbände erfolgt in Orts-, Kreis- und Bezirksverbände, die deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Regierungsbezirke, Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden sind.
+Bundessatzung §7 Absatz 1
[...]Die Landesverbände können nach ihren örtlichen Bedürfnissen Untergliederungen schaffen.[...]
Nach diesem Satz würde aber eine Art Regionalverband (mehrere Landkreise, Kr.freie Städte) wiederum erlaubt sein. Man müsste dementsprechend aber die Bundessatzung §7 Abs 2 um den zweiten Halbsatz kürzen und die Landessatzung RLP in diesem Punkt überarbeiten (insbesondere §4.4 Landessatzung). Dies würde bei ländlichen Gegenden und dem Einzugsgebiet einer Metropole (z.B. Mainz mit Rheinhessen Sinn machen, da dort lokale Aktionen (z.B. AGs/Stammtische) u.U. in andere KVs fallen würden und dementsprechend der Mitgliedsbeitrag zur Unterstützung von (aus der Sicht des Mitgliedes) "falscher" Aktionen (z.B. anderer, Weit entfernter Stammtisch) genutzt würde --Shirodave 00:12, 13. Okt. 2009 (CEST)
—Man sollte grundsätzlich zwei Dinge voneinander getrennt betrachten: Verwaltung/Organisation auf der einen Seite und die regionale Zusammenarbeit auf der anderen. Die Gründung eines KV hat keinen direkten Einfluss auf die Zusammenarbeit von Piraten. Wenn jemand 30km zu seinem KV fahren müsste, aber ein anderer KV oder eine andere Regionalgruppe 5km entfernt ist, kann er sich gerne bei der näheren einbringen, daran wird ihn hoffentlich niemand hindern. Bezüglich der Bedenken wegen der Mitgliedsbeiträgen, die den "falschen" KV unterstützen würden verweise ich auf §3 Absatz 2a, welcher besagt, dass man bei nachvollziehbaren Gründen seine Zugehörigkeit in einer Parteigliederung frei wählen kann. -- Tht 10:03, 13. Okt. 2009 (CEST)
+Ich würde auf jeden Fall sagen, dass wir auf entsprechende Änderungen der Satzungen hinarbeiten sollten. Es gibt sicherlich (vorallem ländliche) Gebiete, in denen die Gründung von Kreisverbänden schlicht und ergreifend nicht sinnvoll ist und ein Regionalverband effizienter wäre. Man könnte so z. B. einen „Regionalverband (RLP) Nord“ gründen, der die Kreise Neuwied, Altenkirchen und den Westerwaldkreis enthält. Einzeln bekommen diese Kreise höchstwahrscheinlich nicht genügend Mitglieder zusammen, um sinvoll(!) Kreisverbände zu gründen. Und gerade die Sinnhaftigkeit dieser Verbände ist meiner Meinung nach ziemlich wichtig. Man sollte nicht irgendwelche Unterverbände nur um ihrer selbst willen gründen ohne darauf zu achten, dass dies auch einen gewissen Nutzen hat. --Murphy 17:34, 13. Okt. 2009 (CEST)
+Stimmt. Desweiteren sollte ein KV nicht NUR aus einem Vorstand bestehen, sondern auch eine gewisse Basis haben.
+/-Dann ist ja jetzt noch genug Zeit, darauf hinzuarbeiten im April/Mai des nächsten Jahres auf dem Bundesparteitag die Bundessatzung mit einer 2/3 Mehrheit der Anwesenden anzupassen, so, dass man im Anschluss die Landessatzung ändern kann. Eine vorherige Änderung der Landessatzung dürfte wohl aufgrund von §14 der Bundessatzung problematisch werden. -- Tht 22:43, 13. Okt. 2009 (CEST)
‡? Laut Parteiengesetz §7, Absatz 1 sind Organisatorische Zusammenschlüsse mehrerer Gebietsverbände, die den verbandsmäßigen Aufbau der Parteiorganisation nicht wesentlich beeinträchtigen, zulässig. Aus diesem Satz könnte man eventuell ein Konstrukt folgern, bei dem sich zwei Kreisverbände gründen und ihre "Organisation" zusammenlegen, aber trotzdem zwei KV sind. Dies könnte eine Möglichkeit von Zusammenschlüssen sein, die keine Satzungsänderungen benötigen. Nur wäre noch zu klären, wie das dann ablaufen soll. -- Tht 10:03, 13. Okt. 2009 (CEST)

Organe

Wie muss der Vorstand aussehen? Welche Organe werden sonst noch benötigt?

SprecherIn, StellvertreterIn, BeisitzerInnen, Schatzmeister a.k.a. Kassenprüfer

Organe: Mitgliederversammlung, Jahreshauptversammlung


(i)Anmerkung: Schatzmeister und Kassenprüfer in Personalunion? Kassenprüfer sind i.d.r. dazu da, um die Arbeit des Kassenwarts/Schatzmeisters auf Korrektheit zu überprüfen. Sollten also 2 Personen sein. --Ah 16:35, 6. Okt. 2009 (CEST)