RP:Landtagswahl 2011/Wahlprogramm/Entwurf1/Immaterialgüterrechte

Immaterialgüterrechte

Urheberrecht und nicht-kommerzielle Vervielfältigung

Meta
Antragsteller: Piraten aus RLP
Thema: Urheberrecht
Id: 6.8
Module
6.8.1 Urheberrecht und nicht-kommerzielle Vervielfältigung Der uralte Traum, alles Wissen und alle Kultur der Menschheit zusammenzutragen, zu speichern und heute und in der Zukunft verfügbar zu machen, ist durch die rasante technische Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte in greifbare Nähe gerückt. Wie jede bahnbrechende Neuerung erfasst diese vielfältige Lebensbereiche und führt zu tief greifenden Veränderungen. Es ist unser Ziel, die Chancen dieser Situation zu nutzen und vor möglichen Gefahren zu warnen. Die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Urheberrechts beschränken jedoch das Potential der aktuellen Entwicklung, da sie auf einem veralteten Verständnis von so genanntem "geistigem Eigentum" basieren, welches der angestrebten Wissens- oder Informationsgesellschaft entgegen steht.
6.8.2 Keine Beschränkung der Kopierbarkeit Systeme, welche auf einer technischen Ebene die Vervielfältigung von Werken be- oder verhindern ("Kopierschutz", "DRM", usw.), verknappen künstlich deren Verfügbarkeit, um aus einem freien Gut ein wirtschaftliches zu machen. Die Schaffung von künstlichem Mangel aus rein wirtschaftlichen Interessen erscheint uns unmoralisch, daher lehnen wir diese Verfahren ab.

Darüber hinaus behindern sie auf vielfältige Art und Weise die berechtigte Nutzung von Werken, erschaffen eine vollkommen inakzeptable Kontrollierbarkeit und oft auch Überwachbarkeit der Nutzer und gefährden die Nutzung von Werken durch kommende Generationen, denen der Zugang zu den heutigen Abspielsystemen fehlen könnte.

Zusätzlich stehen die gesamtwirtschaftlichen Kosten für die Etablierung einer lückenlosen und dauerhaft sicheren Kopierschutzinfrastruktur im Vergleich zu ihrem gesamtwirtschaftlichen Nutzen in einem extremen Missverhältnis. Die indirekten Folgekosten durch erschwerte Interoperabilität bei Abspielsystemen und Software erhöhen diese Kosten weiter.
6.8.3 Freies Kopieren und freie Nutzung Da sich die Kopierbarkeit von digital vorliegenden Werken technisch nicht sinnvoll einschränken lässt und die flächendeckende Durchsetzbarkeit von Verboten im privaten Lebensbereich als gescheitert betrachtet werden muss, sollten die Chancen der allgemeinen Verfügbarkeit von Werken erkannt und genutzt werden. Wir sind der Überzeugung, dass die nichtkommerzielle Vervielfältigung und Nutzung von Werken als natürlich betrachtet werden sollte und die Interessen der meisten Urheber entgegen anders lautender Behauptungen von bestimmten Interessengruppen nicht negativ tangiert.

Es konnte in der Vergangenheit kein solcher Zusammenhang schlüssig belegt werden. In der Tat existiert eine Vielzahl von innovativen Geschäftskonzepten, welche die freie Verfügbarkeit bewusst zu ihrem Vorteil nutzen und Urheber unabhängiger von bestehenden Marktstrukturen machen können.

Daher fordern wir, das nichtkommerzielle Kopieren, Zugänglichmachen, Speichern und Nutzen von Werken nicht nur zu legalisieren, sondern explizit zu fördern, um die allgemeine Verfügbarkeit von Information, Wissen und Kultur zu verbessern, denn dies stellt eine essentielle Grundvoraussetzung für die soziale, technische und wirtschaftliche Weiterentwicklung unserer Gesellschaft dar.
6.8.4 Keine Kulturflatrate Pauschalabgabesysteme für künstlerische Leistungen unter staatlicher Aufsicht wie z.B. die so genannte "Kulturflatrate" lehnen wir ab. Wir sind davon überzeugt, dass solche Subventionen technischen Fortschritt und Innovation behindern. Es ist in unseren Augen nicht Aufgabe des Staates, bestimmte Geschäftsmodelle zu sichern oder gar zu subventionieren. Wir sehen in der freien Kopierbarkeit und Verfügbarkeit von immateriellen Kulturgütern einen Gewinn für unsere Gesellschaft.
6.8.5 Förderung der Kultur Wir sehen es als unsere Verantwortung, die Schaffung von Werken, insbesondere im Hinblick auf kulturelle Vielfalt, zu fördern. Positive Effekte der von uns geforderten Änderungen sollen im vollen Umfang genutzt werden können. Mögliche, aber nicht zu erwartende negative Nebenwirkungen müssen bei deren Auftreten nach Möglichkeit abgemindert werden.
6.8.6 Ausgleich zwischen Ansprüchen der Urheber und der Öffentlichkeit Wir erkennen die Persönlichkeitsrechte der Urheber an ihrem Werk in vollem Umfang an. Die heutige Regelung der Verwertungsrechte wird einem fairen Ausgleich zwischen den berechtigten wirtschaftlichen Interessen der Urheber und dem öffentlichen Interesse an Zugang zu Wissen und Kultur jedoch nicht gerecht. Im Allgemeinen wird für die Schaffung eines Werkes in erheblichem Maße auf den öffentlichen Schatz an Schöpfungen zurückgegriffen. Die Rückführung von Werken in den öffentlichen Raum ist daher nicht nur berechtigt, sondern im Sinne der Nachhaltigkeit der menschlichen Schöpfungsfähigkeiten von essentieller Wichtigkeit. Es sind daher Rahmenbedingungen zu schaffen, welche eine faire Rückführung in den öffentlichen Raum ermöglichen. Dies schließt insbesondere eine drastische Verkürzung der Dauer von Rechtsansprüchen auf urheberrechtliche Werke unter die im TRIPS-Abkommen vorgegebenen Fristen ein.
 

Freie demokratisch kontrollierte technische Infrastruktur

Meta
Antragsteller: Piraten aus RLP
Thema: Urheberrecht
Id: 6.9
Module
6.9.1 Freie demokratisch kontrollierte technische Infrastruktur In unserer modernen Informations- und Kommunikationsgesellschaft ist es von außerordentlicher Wichtigkeit, dass alle Bürger jederzeit die volle Kontrolle über ihre Informationsverarbeitung und Kommunikation erlangen können, sofern sie dies wünschen. Diese Freiheit aller Bürgerinnen soll verhindern, dass die Macht über Systeme und Daten in den Händen Einzelner konzentriert wird. Sie versucht diese so breit wie möglich auf alle Bürger zu verteilen und so ihre Freiheit und Privatsphäre zu sichern.
6.9.2 Offene Standards Die freie und andauernde Verwendung von Daten jeder Art durch alle Nutzerinnen mit Systemen ihrer Wahl kann nur erfolgen, wenn diese Daten in einem Format vorliegen, das den Kriterien eines Offenen Standards entspricht. Ähnlich ist es bei der Zusammenarbeit verschiedener technischer Systeme. Diese sind nur dann bei gleicher Funktionalität austauschbar, wenn ihre Schnittstelle ein Offener Standard ist. Wir setzen uns deshalb für den konsequenten Einsatz und die Verbreitung von Offenen Standards ein. Denn so wird die Abhängigkeit von einzelnen Herstellern verringert und ein freier Wettbewerb technischer Lösungen möglich.

Dabei verstehen wir einen Offenen Standard als ein Protokoll oder Format, das

  1. vollständig, öffentlich, ohne Einschränkungen für alle Beteiligten gleichermaßen zugänglich ist, bewertet und benutzt werden kann,
  2. ohne Komponenten oder Erweiterungen ist, die von Formaten oder Protokollen abhängen, die selbst nicht dieser Definition entsprechen,
  3. frei ist von juristischen oder technischen Klauseln, die seine Verwendung von jeglicher Seite oder jeglichem Geschäftsmodell einschränken,
  4. unabhängig von einem einzelnen Hersteller geleitet und weiterentwickelt wird, in einem Prozess, der einer gleichberechtigten Teilnahme von Wettbewerbern und Dritten offen steht,
  5. verfügbar ist in verschiedenen vollständigen Implementierungen von verschiedenen Herstellern oder als vollständig freie Implementierung.
6.9.3 Freie Software Wir setzen uns für die Förderung von Software ein, die von allen uneingeschränkt benutzt, untersucht, verbreitet und verändert werden kann. Diese sogenannte Freie Software garantiert ihren Nutzerinnen alle wesentlichen Freiheiten, die notwendig sind, um die Kontrolle über ihre technischen Systeme selbst zu übernehmen und diese gegebenenfalls kollektiv und demokratisch weiter zu entwickeln. Dies leistet einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung von Autonomie und Privatsphäre aller Nutzer. Insbesondere Bildungseinrichtungen und die gesamte öffentliche Verwaltung sollen schrittweise darauf hinarbeiten ihre gesamte technische Infrastruktur auf Freie Software umzustellen, um so langfristig Kosten für die öffentlichen Haushalte und die Abhängigkeit von einzelnen Herstellern zu reduzieren.
6.9.4 Software Patente Patente auf Software-Ideen lehnen wir als innovationsfeindlich und schädlich ab. Mathematik und Logik sollten nicht patentierbar sein. Software ist ein gesellschaftlich extrem wichtiges Werkzeug, dass nicht durch Patente monopolisiert werden darf. Wir sind überzeugt, dass durch den freien Austausch von Software-Ideen mehr Innovation und Nutzen für die gesamte Bevölkerung entsteht.
6.9.5 Digitale Rechteverwaltung (DRM) Der freie Fluss von Informationen ist für unser Informationszeitalter von unschätzbarer Wichtigkeit. Wir lehnen daher technische Maßnahmen ab, die diesen Fluss behindern und stellen die Mündigkeit der Nutzerinnen in den Vordergrund. Software darf nicht verboten werden, nur weil man damit einen Kopierschutz umgehen oder ein System potentiell gefährden kann. Das Recht auf Privatkopie sowie andere legale Verwertungsmöglichkeiten von Daten dürfen nicht durch technische Mittel ausgehebelt werden.
 


Urheberrecht und Nutzungsrechte

Meta
Antragsteller: Unglow
Thema: Urheberrecht
Id: 6.1
Module
6.1.1 Modul 1 Das Nutzungsrecht entfernt sich immer weiter vom Urheber und entwickelt sich hin zum Verwerterrecht. Musik- und Filmindustrie profitieren, während Nutzer kriminalisiert werden. Wir PIRATEN fordern für Privatleute ohne kommerzielle Interessen das Recht, Werke frei verwenden und kopieren zu dürfen. Der Einsatz von Maßnahmen, wie die DRM-Technologie oder ähnliche Kopierschutzmechanismen, die diese und andere rechtmäßige Nutzungen einseitig verhindern, soll untersagt werden. Abgeleitete Werke sind neue künstlerische Schöpfungen und müssen dem Kreativen grundsätzlich erlaubt sein. Dies wird durch eine Anpassung des Urheberrechts gewährleistet, für die wir uns im Bundesrat einsetzen werden.
6.1.2 Modul 2 Der Künstler soll für jedes einzelne Werk die Lizenz frei wählen können.
6.1.3 Modul 3 Die für eine internationale Neuausrichtung des Urheberrechts zu verhandelnden Themen müssen der öffentlichen Debatte gestellt werden und dürfen nicht einseitig durch die Lobbyinteressen der Rechteverwerter geprägt sein.
6.1.4 Modul 4 Wir PIRATEN setzen uns für die Veröffentlichung von Lehrmaterialien unter freien Lizenzen und die bevorzugte Nutzung von freien Lehrmaterialien in der Bildung ein. Dies beinhaltet die Erstellung von Lehrmaterialien durch Lehrkräfte oder beauftragte Personen unter freien Lizenzen.
6.1.5 Modul 5 Wir müssen zumindest folgendes am Urheberrecht ändern:
 


Medien- oder Hardwareabgaben

Meta
Antragsteller: Unglow
Thema: Medienabgaben
Id: 6.2
Module
6.2.1 Modul 1 Eine Neubewertung der Pauschalabgaben ist nötig. Bis zu dieser Neubewertung wird im Sinne des Transparenzgebotes angestrebt, sowohl das resultierende Aufkommen nach Medien/Geräteart als auch seine Verteilung nach Empfänger öffentlich zu machen.
 

Parlamente schreiben die Urheberrecht-Gesetze, nicht die Lobby

Meta
Antragsteller: Unglow
Thema: Technische Maßnahmen
Id: 6.3
Module
6.3.1 Modul 1 Technische Maßnahmen, die verhindern, dass Kunden Kultur im Rahmen des Gesetzes nutzen, wie die sog. DRM-Technologie, werden wir verbieten.
 

Neue Geschäftsmodelle fördern

Meta
Antragsteller: Unglow
Thema: Geschäftsmodelle
Id: 6.4
Module
6.4.1 Modul 1 Für viele Künstler, Schriftsteller, Journalisten, Programmierer und andere Kulturarbeiter stellt heutzutage das Urheberrecht eine wesentliche Grundlage ihrer Geschäftsmodelle und Verdienstmöglichkeiten dar. Die Möglichkeiten der digitalen Vernetzung und Kommunikation und die in oft digitaler Form vorliegenden Werke verändern die Grundlagen für diese Geschäftsmodelle zum Teil radikal.
6.4.2 Modul 2 Anstatt den alten Geschäftsmodellen nachzutrauern und sie mit unzumutbaren Eingriffen in die Privatsphäre der Bürger künstlich am Leben erhalten zu wollen, fordern die PIRATEN dazu auf, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln. Diese Geschäftsmodelle sollen den Urhebern der digitalen Kulturgesellschaft ermöglichen, auf marktwirtschaftliche Art und Weise Erlöse aus der Verwertung ihrer Werke oder deren Umfeld zu erzielen, wenn sie dies anstreben.
6.4.3 Modul 3 Überholte Vermittlerfunktionen von Rechteverwertern, die in der Vergangenheit z.B. in der Unterhaltungsmusikindustrie zu hohen Renditen geführt haben, sind größtenteils nicht mehr zeitgemäß und werden in diesem Umfang keinen Bestand haben. Die Ausschaltung von Zwischenhändlern ermöglicht es, dass den Künstlern vom Erlös ihrer Werke ein größerer Teil verbleibt und direkter zufließt. Außerdem wird damit das Spektrum der Kulturszene deutlich erweitert.
6.4.4 Modul 4 Insbesondere die Verwendung von CreativeCommons-Lizenzen erlaubt heutzutage bereits die erfolgreiche wirtschaftliche Verwertung von Werken ohne jegliche Einschränkung bei der digitalen Privatkopie und deren Verbreitung.
 


Patentrecht

Meta
Antragsteller: Unglow
Thema: Patentrecht
Id: 6.6
Module
6.6.1 Modul 1 Das heutige Patentsystem erfüllt in vielerlei Hinsicht nicht mehr seinen ursprünglichen Zweck, Innovationen zu fördern. Im Gegenteil: Es erweist sich immer öfter als Innovationshemmnis und behindert den technischen und ökonomischen Fortschritt in vielen Bereichen.
6.6.2 Modul 2 Wirtschaftlicher Erfolg ist in der Informationsgesellschaft zunehmend nicht mehr von technischen Erfindungen, sondern von Wissen und Information und deren Erschließung abhängig. Das Bestreben, diese Faktoren nun ebenso mittels des Patentsystems zu regulieren, steht unserer Forderung nach Freiheit des Wissens und Kultur der Menschheit diametral entgegen.
6.6.3 Modul 3 Wir PIRATEN lehnen Patente auf Software und Geschäftsideen ab, weil sie die Entwicklung der Wissensgesellschaft behindern, weil sie gemeine Güter ohne Gegenleistung und ohne Not privatisieren und weil sie kein Erfindungspotential im ursprünglichen Sinne enthalten. Die gute Entwicklung klein- und mittelständischer IT-Unternehmen in Deutschland und ganz Europa hat beispielsweise gezeigt, dass auf dem Softwaresektor Patente völlig unnötig sind.
6.6.4 Modul 4 Aus den gleichen Gründen dürfen Patente auf das Leben, inklusive der Patente auf Saatgut und Gene, nicht erteilt werden. Der Privatisierung der Biodiversität oder der Grundlage menschlichen, tierischen und pflanzlichen Lebens ist mit aller Entschiedenheit entgegenzutreten.
6.6.5 Modul 5 Bei Saatgut und Tieren fordern wir hilfsweise kurzfristig die Formulierung eines uneingeschränkten 'Nachbaurechtes', damit die bisherige Patentierungspraxis nicht weiterhin die natürlichen Verhältnisse auf den Kopf stellt und Bauern ab sofort von solchen Klagen verschont werden. Vertragsbestimmungen, die dem widersprechen, sind für nichtig zu befinden.
6.6.6 Modul 6 Pharmazeutische Patente erzeugen viele ethische Bedenken, nicht zuletzt in Verbindung mit Menschen aus Entwicklungsländern. Sie sind auch eine treibende Kraft für die steigenden Kosten im öffentlich finanzierten Gesundheitssystem. Wir verlangen die Initiierung einer Studie über den ökonomischen Einfluß pharmazeutischer Patente, verglichen mit andern Systemen zur Finanzierung medizinischer Forschung und Alternativen zum gegenwärtigen System.
 


Meta
Antragsteller: KV Trier/Trier-Saarburg
Thema: Patentrecht
Id: 6.7
Konkurrierend zu: 6.6.4
Module
6.7.1 Ablehnung von Patenten auf Pflanzen und Tiere Naturressourcen gehören allen. Patente auf Pflanzen und Tiere blockieren die Entwicklung der Wirtschaft, die Einheit des Wissens und den allgemeinen Fortschritt der Menschheit zugunsten von Einzelinteressen und übermäßiger Ansammlung von Macht und Kapital. Wir setzen uns für die Sammlung, Pflege und Weiterentwicklung tradierter Genbestände im Einklang mit den Prinzipien fortschrittlicher Ressourcenentwickung in der Landwirtschaft ein.
6.7.2 Stellungnahme zur Gentechnik Wir fordern eine gentechnikfreie Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz und das Verbot von Freisetzungsversuchen.