RP:Landtagswahl 2011/Wahlprogramm/Entwurf/Verbraucherschutz

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Antragsteller: Angelo Veltens
Thema: Verbraucherschutz
Id: 18.1
Module
18.1.1 (Einleitung für Kapitel Verbraucherschutz) Die Piratenpartei sieht im Verbraucherschutz das Ziel, Bürgern zu ermöglichen, aktiv und selbstbestimmt am Markt teilzunehmen. Der Verbraucherschutz soll die Bürger vor der Willkür von Anbietern, Konzernen und übermächtigen Marktteilnehmern schützen und sicherstellen, dass ihnen alle nötigen Informationen für Kaufentscheidungen zur Verfügung stehen. Wir wollen erreichen, dass sich die Bürger über Produkte und Dienstleistungen unabhängig informieren und ihre Rechte auch gegen die Marktmacht großer Unternehmen durchsetzen können. Ein wirksamer Verbraucherschutz bietet zudem Schutz vor Belästiung durch ungewollte Werbung, Telefonanrufe und Zusendungen und hilft dem Verbraucher sich gegen diese zu wehren.
18.1.2 Verbraucherinformationsgesetz Wir wollen das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) des Landes so stärken, dass Verbraucher Informationen, beispielsweise zu belasteten Lebensmitteln, auf gut zugänglichen Plattformen rasch und einfach auffinden können, ohne sie erst in langen Auskunftsprozessen anfordern zu müssen.
18.1.3 Verbraucherzentralen stärken Verbraucherzentralen spielen eine wichtige Rolle in der Beratung von Verbrauchern und im Schutz von Verbraucherinteressen. Die Arbeit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz soll durch ausreichende Finanzmittel besser unterstützt werden. Wir wollen die Verbraucherzentralen so stärken, dass sie häufiger von sich aus tätig werden können, um die Interessen der Verbraucher durchzusetzen. Wir unterstützen insbesondere den Einsatz der Verbraucherzentralen für den Datenschutz der Verbraucher und ihren Kampf gegen das Modell des „Gläsernen Kunden“. Wir wollen einen Verbraucherschutz, der das Recht auf umfassende Information verbindet mit einem wirksamen Verbandsklagerecht zur Durchsetzung von Verbraucherinteressen. Das Klagerecht soll eine Musterfeststellungsklage durch Verbraucherverbände ermöglichen, um eine Rechtsfrage verbindlich für alle betroffenen Verbraucher zu klären.
18.1.4 Informationssystem für Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen Wir wollen ein frei zugängliches Informationssystem für den Zugang zu Ergebnissen von durchgeführten Lebensmittelkontrollen schaffen. Obwohl Jahr für Jahr sehr viele Betriebe, die mit Lebensmitteln zu tun haben, kontrolliert werden, ändert sich nichts an den hohen Beanstandungsquoten. Kontrollen, deren Ergebnisse von Verbrauchern nicht eingesehen werden können, wirken nicht abschreckend. Statt stärkerer Kontrollen müssen Mängel öffentlich nachvollziehbar sein, um durch Transparenz diese abschreckende Wirkung zu erreichen. So wird auch Druck auf die Verkaufsstellen ausgeübt, ihre Lieferanten sorgfältiger auszuwählen.
18.1.5 Verbraucherinformation vor Ort durch Smiley-System Die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen sollen anhand unterschiedlicher Smileys zeitnah und gut sichtbar an der Eingangstür angebracht werden, um den Verbraucher zusätzlich zum Informationssystem im Internet direkt vor Ort zu informieren. So ist für den Kunden direkt, beispielsweise vor Restaurants, Eisdielen oder Supermärkten, ersichtlich, ob Hygienevorschriften und Lebensmittelgesetze eingehalten werden. Auf Hygienesünder kann reagiert werden, was bisher meistens nicht möglich ist. Negativ bewertete Betriebe haben durch die Kundenreaktion und Folgekontrollen die Möglichkeit und vor allem die Motivation, Mängel zu beseitigen und sich positive Smileys zu verdienen.
18.1.6 Verbraucherinformation vor Ort durch Smiley-System - Alternative Die positiven Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen werden durch Simleys an der Eingangstür sichtbar gemacht, um den Verbraucher direkt vor Ort über vorbildliche Hygienebedingungen zu informieren und einen zusätzlichen Anreiz für Betreiber von Restaurants, Eisdielen oder Supermärkten zu schaffen. Auf Negativkennzeichnungen wollen wir zur Vermeidung eines "Prangers" verzichten.
18.1.7 Transparente Kennzeichnung von Lebensmitteln Auf der Vorderseite von Verpackungen muss statt Prozentangaben und beliebig wählbarer Portionsgrößen eine einheitliche, differenzierte und transparente Kennzeichnung dem Verbraucher eine schnelle und verlässliche Orientierung geben.
18.1.8 Transparente Kennzeichnung von Lebensmitteln Die von der Lebensmittelindustrie auf der Vorderseite von Verpackungen bevorzugte Nährwertkennzeichnung trägt nicht dazu bei, dem Verbraucher sinnvolle Informationen an die Hand zu geben. Besonders irreführend ist die Angabe des prozentualen Anteils am Tagesbedarf. Da sie prinzipiell vielen Personengruppen wie zum Beispiel Kindern nicht gerecht werden kann, ist sie durch eine sinnvolle, verpflichtende Kennzeichnung zu ersetzen. Diese muss sich auf feste Portionsgrößen von z.B. 100 g entsprechend der Nährwertangaben auf der Rückseite beziehen.
18.1.9 Telefonische Verträge Wir wollen, dass telefonische Verträge erst dann Gültigkeit erlangen wenn sie vom Diensteanbieter in Textform übermittelt werden. Ab dem Eingang dieser Information und einer Widerrufsbelehrung beim Verbraucher soll eine Widerspruchsfrist beginnen.
18.1.10 Aushändigung von Protokollen Werden Protokolle von Vertragsberatungen angefertigt, müssen diese dem Kunden ungefragt ausgehändigt werden. Sie werden Vertragsbestandteil. Bei telefonischen Beratungen gilt dies entsprechend für die Aufzeichnungen des Gespräches, die als Tondokument übermittelt werden.
18.1.11 Kündigung von Verträgen Wir wollen dem Verbraucher ermöglichen, Verträge auf die gleiche Art und Weise zu kündigen, wie sie abgeschlossen wurden. Werden Verträge online abgeschlossen, so muss auch die Möglichkeit zur Online-Kündigung bestehen.
18.1.12 Digitale Selbstbestimmung statt Entmündigung Wir wollen Maßnahmen verbieten, die den Verbraucher von der rechtmäßigen Nutzung des gekauften Produkts ausschließen oder diese Nutzung einschränken. Das Produkt wird Eigentum des Käufers und dieser muss die volle Kontrolle erhalten, wenn er dies möchte. Insbesondere lehnen wir restriktive Systeme wie Digital Rights Management (DRM) ab. Auch Einschränkungen des Funktionsumfangs durch technische Maßnahmen in Form von markengebundenen Funktionen (Branding) lehnen wir ab.
18.1.13 Offene Standards statt Herstellerabhängigkeit Das Zusammenwirken von Produkten unterschiedlicher Hersteller muss gewährleistet sein. Dazu wollen wir die Entwicklung und Verwendung offener Standards vorantreiben. Es ist für die Verbraucher und die Volkswirtschaft schädlich, wenn Produkte einzelner Hersteller nur untereinander zusammenarbeiten und die Kunden somit von einzelnen Herstellern abhängig werden (sogenanntes Vendor Lock-in). Wir werden die höchstmögliche Wahlfreiheit für den Verbraucher, durch untereinander kompatible Produkte, sicherstellen.