RP:Landtagswahl 2011/Wahlprogramm/Entwurf/Immaterialgüterrechte

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Nicht-kommerzielle Vervielfältigung

Meta
Antragsteller: Piraten aus RLP (Nicht-kommerzielle Vervielfältigung ist bisher leider nicht im Wahlprogramm erwähnt)
Thema: Nicht-kommerzielle Vervielfältigung
Id: 6.1
Beschluss:angenommen
Module
6.1.1 Urheberrecht und nicht-kommerzielle Vervielfältigung Der uralte Traum, alles Wissen und alle Kultur der Menschheit zusammenzutragen, zu speichern und heute und in der Zukunft verfügbar zu machen, ist durch die rasante technische Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte in greifbare Nähe gerückt. Wie jede bahnbrechende Neuerung erfasst diese vielfältige Lebensbereiche und führt zu tief greifenden Veränderungen. Es ist unser Ziel, die Chancen dieser Situation zu nutzen und vor möglichen Gefahren zu warnen. Die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Urheberrechts beschränken jedoch das Potential der aktuellen Entwicklung, da sie auf einem veralteten Verständnis von so genanntem "geistigem Eigentum" basieren, welches der angestrebten Wissens- oder Informationsgesellschaft entgegen steht.
6.1.2 Keine Beschränkung der Kopierbarkeit Systeme, welche auf einer technischen Ebene die Vervielfältigung von Werken be- oder verhindern ("Kopierschutz", "DRM", usw.), verknappen künstlich deren Verfügbarkeit, um aus einem freien Gut ein wirtschaftliches zu machen. Die Schaffung von künstlichem Mangel aus rein wirtschaftlichen Interessen erscheint uns unmoralisch, daher lehnen wir diese Verfahren ab.

Darüber hinaus behindern sie auf vielfältige Art und Weise die berechtigte Nutzung von Werken, erschaffen eine vollkommen inakzeptable Kontrollierbarkeit und oft auch Überwachbarkeit der Nutzer und gefährden die Nutzung von Werken durch kommende Generationen, denen der Zugang zu den heutigen Abspielsystemen fehlen könnte.

Zusätzlich stehen die gesamtwirtschaftlichen Kosten für die Etablierung einer lückenlosen und dauerhaft sicheren Kopierschutzinfrastruktur im Vergleich zu ihrem gesamtwirtschaftlichen Nutzen in einem extremen Missverhältnis. Die indirekten Folgekosten durch erschwerte Interoperabilität bei Abspielsystemen und Software erhöhen diese Kosten weiter.
6.1.3 Freies Kopieren und freie Nutzung Da sich die Kopierbarkeit von digital vorliegenden Werken technisch nicht sinnvoll einschränken lässt und die flächendeckende Durchsetzbarkeit von Verboten im privaten Lebensbereich als gescheitert betrachtet werden muss, sollten die Chancen der allgemeinen Verfügbarkeit von Werken erkannt und genutzt werden. Wir sind der Überzeugung, dass die nichtkommerzielle Vervielfältigung und Nutzung von Werken als natürlich betrachtet werden sollte und die Interessen der meisten Urheber entgegen anders lautender Behauptungen von bestimmten Interessengruppen nicht negativ tangiert.

Es konnte in der Vergangenheit kein solcher Zusammenhang schlüssig belegt werden. In der Tat existiert eine Vielzahl von innovativen Geschäftskonzepten, welche die freie Verfügbarkeit bewusst zu ihrem Vorteil nutzen und Urheber unabhängiger von bestehenden Marktstrukturen machen können.

Daher fordern wir, das nichtkommerzielle Kopieren, Zugänglichmachen, Speichern und Nutzen von Werken nicht nur zu legalisieren, sondern explizit zu fördern, um die allgemeine Verfügbarkeit von Information, Wissen und Kultur zu verbessern, denn dies stellt eine essentielle Grundvoraussetzung für die soziale, technische und wirtschaftliche Weiterentwicklung unserer Gesellschaft dar.
6.1.4 Keine Kulturflatrate Pauschalabgabesysteme für künstlerische Leistungen unter staatlicher Aufsicht wie z.B. die so genannte "Kulturflatrate" lehnen wir ab. Wir sind davon überzeugt, dass solche Subventionen technischen Fortschritt und Innovation behindern. Es ist in unseren Augen nicht Aufgabe des Staates, bestimmte Geschäftsmodelle zu sichern oder gar zu subventionieren. Wir sehen in der freien Kopierbarkeit und Verfügbarkeit von immateriellen Kulturgütern einen Gewinn für unsere Gesellschaft.
6.1.5 Förderung der Kultur Wir sehen es als unsere Verantwortung, die Schaffung von Werken, insbesondere im Hinblick auf kulturelle Vielfalt, zu fördern. Positive Effekte der von uns geforderten Änderungen sollen im vollen Umfang genutzt werden können. Mögliche, aber nicht zu erwartende negative Nebenwirkungen müssen bei deren Auftreten nach Möglichkeit abgemindert werden.
6.1.6 Ausgleich zwischen Ansprüchen der Urheber und der Öffentlichkeit Die heutige Regelung der Verwertungsrechte wird einem fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Urheber und dem öffentlichen Interesse an Zugang zu Wissen und Kultur nicht gerecht. Im Allgemeinen wird für die Schaffung eines Werkes in erheblichem Maße auf den öffentlichen Schatz an Schöpfungen zurückgegriffen. Die Rückführung von Werken in den öffentlichen Raum ist daher nicht nur berechtigt, sondern im Sinne der Nachhaltigkeit der menschlichen Schöpfungsfähigkeiten von essentieller Wichtigkeit. Es sind daher Rahmenbedingungen zu schaffen, welche eine faire Rückführung in den öffentlichen Raum ermöglichen. Dies schließt insbesondere eine drastische Verkürzung der Dauer von Rechtsansprüchen auf urheberrechtliche Werke unter die im TRIPS-Abkommen vorgegebenen Fristen ein.
 

Abschaffung von Patenten

verschoben auf sonstige Anträge (Beschluss statt Wahlprogramm)


Meta
Antragsteller: Cuauti
Thema: Antrag, die Abschaffung von Patenten zu fordern
Id: 6.2
Module
6.2.1 technologischer Fortschritt Der technische Fortschritt gehört der Menschheit und darf nicht durch staatlichen Eingriff in den Markt privatisiert werden. Patentmonopole sind daher aufzuheben, um einen marktwirtschaftlichen Wettbewerb herzustellen. Nur technischer Fortschritt, der zu sinkenden Preisen führt, ist wirtschaftlicher Fortschritt und dient den Verbrauchern – weltweit, nicht nur bestimmten Gruppen und Nationen. Sinkende Preise erhöhen den Umsatz und führen zu Wachstum. Die durch technologischen Fortschritt freigesetzten Arbeiter können wieder aufgefangen werden
6.2.2 Erfindungen sind meist Folge wirtschaftlicher Engpässe und Möglichkeiten, ähnlich einem darwinistischen Prozess. Daher ist es Willkür, den ersten Erfinder zu begünstigen und damit den zweiten zu bestrafen, dessen Version möglicherweise besser ist.
6.2.3 Patentmonopole Wie alle Monopole führen Patentmonopole zu Nachfragestrukturen und damit zu bestimmten Produkten, Aufwendungen und Erfindungen, die meist wenig im Interesse der Allgemeinheit liegen.
6.2.4 Neben theoretischen Argumenten widerlegt auch die Praxis die Behauptung, Patente fördern Erfindungen und damit die Wirtschaft. Die unübersehbare Menge registrierter Patente machen es einem Erfinder unmöglich, kostengünstig zu klären, ob seine Erfindung oder Teile davon bereits patentiert sind. Der Sumpf von Patent-Ansprüchen und Gegenansprüchen ernährt eine Welt von Patentrichtern und -anwälten, in der man sich nur mit viel Geld behaupten kann. Er vernichtet volkswirtschaftliche Ressourcen.