RP:Kreisverband Mittelhaardt/Vorstand/Geschäftsordnung
Geschäftsordnung des Kreisverbandes Mittelhaardt der Piratenpartei Deutschland Inhaltsverzeichnis
Vorläufige Geschäftsordnung des Kreisverbandes Mittelhaardt der Piratenpartei Deutschland
1. Allgemeines
Geltungsbereich
Diese Geschäftsordnung gilt für den Kreisvorstand des Kreisverbands Mittelhaardt der Piratenpartei Deutschland. Sie umfasst gemäß §11 5. der Kreissatzung u.a. Regelungen zu
- Aufgaben und Kompetenzen der Kreisvorstandsmitglieder
- Dokumentation der Sitzungen
- virtuellen oder fernmündlichen Kreisvorstandssitzungen
- Form und Umfang des Tätigkeitsberichts
- Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung
Geltungsdauer
Diese Geschäftsordnung gilt, bis der Kreisvorstand gemäß §11 5. der Kreissatzung eine neue beschließt.
Änderungen
Änderungen an dieser Geschäftsordnung sind nur zulässig, wenn die Mehrheit der Vorstandsmitglieder zustimmt.
Aufgaben der Vorstandsmitglieder
Stand 15.07. 2016
Vorstandsvorsitzender
Zu den Aufgaben des Vorsitzenden des Kreisvorstands zählen u.a.
- externer Schriftverkehr führen und archivieren
- Pflege social Media
- Koordination der Regionalgruppen/Ortsverbände
- Kontake zu anderen Parteien
- Pressesprecher
- Materialwart in Abstimmung mit den RG
- Vertretung des KV gegenüber dem Landesvorstand
- Leitung der Vorstandssitzungen
- Eröffnung der Kreisparteitage.
- Mitverantwortlich für den Internetauftritt des Kreisverbandes
Stellvertretender Vorsitzender
Der stellvertretende Kreisvorsitzende entlastet den Vorsitzenden in seiner Tätigkeit und vertritt ihn bei Abwesenheit. Darüber hinaus zählen zu seinen Aufgaben u.a.
- Einberufung und Vorbereitung der Vorstandssitzungen
- Einberufung und Vorbereitung der Kreisparteitage
- Leerung des Postfachs für den KV
- Mitverantwortlich für den Internetauftritt des Kreisverbandes
- Protokollführung auf Vorstandssitzungen
- Infostände
Schatzmeister
Der Schatzmeister kann selbstständig alle notwendigen finanziellen Transaktionen durchführen. Er eröffnet und verwaltet die Konten und Kassen des Keisverbandes und organisiert die Finanzen. Er erstellt einen Rechenschaftsbericht, führt regelmäßig Buch und ist für Spendenquittungen verantwortlich. Der Schatzmeister informiert den Vorstand regelmäßig über die finanzielle Lage und veröffentlicht regelmäßig den aktuellen Konto- und - Spendenstand.
Zu den Aufgaben des Schatzmeisters zählen u.a.
- Mitglied im Landesfinanzausschuss
- Vermögensverwaltung
- Buchführung nach den Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
- Bargeldkasse
- Girokonto
- Ausstellen von Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen)
- Mitgliederverwaltung
- Erfassen der Mitgliedsanträge
- Begrüßung von Neumitgliedern
- Verschicken von Einladungen zu Kreisparteitagen
- Akkreditierung von Mitgliedern bei Kreisparteitagen
Vorstandssitzungen
Fernmündliche und virtuelle Vorstandssitzungen sind unzulässig.
Einladung zu Vorstandssitzungen
Zu Vorstandssitzungen wird in der Regel mit einer Frist von 7 Tagen eingeladen. Die Einladung umfasst eine vorläufige Tagesordnung. Die regelmäßige Vorstandssitzung findet jeden 1. Dienstag im Monat statt, zu regelmäßigen Sitzungen wird nicht eingeladen. Außerordentliche Sitzungen können ohne Frist einberufen werden. .
Anträge von Nichtvorstandsmitgliedern zu einer Vorstandssitzung
Anträge zu einer Vorstandssitzung können per E-Mail an die Adresse des Kreisvorstands gerichtet werden oder in der Sitzung selbst vorgetragen werden. Ein Antrag besteht aus einem vollständigen, endgültigen Antragstext und einer angemessenen Begründung.
Ein Antrag ist deutlich als solcher zu kennzeichnen, zum Beispiel durch die Formulierung "Ich beantrage" oder " Antrag an den Kreisvorstand"
Antragsberechtigt sind
- Mitglieder des Landesvorstandes Rheinland-Pfalz der Piratenpartei
- Mitglieder des Kreisverbandes Mittelhaardt einzeln oder als Gruppe
Öffentlichkeit und deren Ausschluss
Sitzungen des Kreisvorstandes sind Parteiöffentlich.
Piraten haben das Recht den Sitzungen des Kreisvorstandes beizuwohnen. Nicht Piraten können mit Billigung aller anwesenden Vorstandsmitglieder ebenfalls den Sitzungen des Kreisvorstandes beiwohnen.
Ein Mitspracherecht haben Gäste nur durch Aufforderung eines Vorstandsmitgliedes. Auf Wunsch eines Vorstandsmitgliedes erfordert die Teilnahme an der Sitzung die Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung. Auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.
Piraten, welche die Vorstandssitzung stören, können durch Vorstandsbeschluss von der Vorstandssitzung ausgeschlossen werden.
Nicht Piraten können durch Aufforderung eines Vorstandsmitgliedes von der Vorstandssitzung ausgeschlossen werden.
Beschlussfähigkeit / Abstimmungen
Stimmberechtigt sind nur Mitglieder des Kreisvorstandes. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Der Schatzmeister kann seine Veto-Pflicht bei allen Anträgen anbringen, deren Annahme Kosten verursachen würden. Dies muss er spätestens bis zur Entstehung der Kosten mit Begründung aufgrund der Finanzlage der Partei zu Protokoll geben, womit der Antrag als mehrheitlich abgelehnt zu behandeln ist. Bei Abwesenheit des Schatzmeisters wird seine Veto-Pflicht vom Vorsitzenden wahr genommen. Die Veto-Pflicht definiert sich wie folgt: Der Kreisschatzmeister ist berechtigt, Ausgabenbeschlüssen, außerplanmäßigen Ausgaben oder solchen, die nicht durch entsprechende Einnahmen gedeckt sind, zu widersprechen. Diese Ausgaben dürfen dann nicht getätigt werden.
Die Beschlussfähigkeit wird in der Kreissatzung geregelt
Protokollführung
Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten.
Es wird der Öffentlichkeit durch Verbreitung in der Mailingliste bzw. Wiki spätestens 10 Tage nach der Vorstandssitzung zur Verfügung gestellt, und ist vom Versammlungsleiter und dem Protkollanten zu unterzeichnen.
Rechtsgeschäfte
Der geschäftsführende Vorstand vertritt den Kreisverband gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich, und kann Rechtsgeschäfte bis zu einer Einzelsumme von 100€ (Kosten über Laufzeit) selbstständig im Sinne der Partei durchführen. Die Gesamtsumme von Rechtsgeschäften einer Person darf die Summe von 100€ nicht überschreiten. Die Gesamtsumme wird bis zur Verifizierung durch einen Vorstandsbeschluss kumuliert. Für Rechtsgeschäfte mit einem Volumen über 100€ ist generell ein Vorstandsbeschluss notwendig, der den Handelnden Vollmacht erteilt. Für den Inhalt der Bargeldkasse ist eine Obergrenze von 100€ vorgesehen, wird dieser Betrag überschritten ist das Geld auf das Girokonto einzuzahlen.
Verwaltung der Mitgliederdaten und deren Zugriff und Sicherung
Die Mitgliederdaten der Piraten werden in einer zentralen Datei gepflegt. Diese wird von einem Mitglied des Kreisvorstandes (Schatzmeister) verwaltet. Der Vorstand kann per Beschluss weiteren Piraten Zugriff auf die Mitgliederdaten gewähren. Dieser Zugriff ist an die Abgabe einer Datenschutzerklärung gebunden und kann auf ausgewählte Daten beschränkt werden.
Jeder Zugriffsberechtigte ist dazu verpflichtet seine Zugangsdaten und die Mitgliederdaten nach bestem Wissen und Gewissen zu schützen. Dies umfasst insbesondere, dass entsprechende Dateien nicht unverschlüsselt gespeichert werden dürfen. Nicht mehr benötigte Daten sind unverzüglich vollständig zu löschen.
Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht Zugriffsberechtigte ist untersagt.
Form und Umfang des Tätigkeitsberichts
Jedes Mitglied des Vorstands fertigt über seine Tätigkeiten für die Partei während seiner Amtszeit einen Tätigkeitsbericht an. Dieser hat in Schriftform zu erfolgen und muss bis spätestens zwei Wochen vor der Neuwahl des Vorstandes auf elektronischem Weg veröffentlicht werden.
Inkrafttreten und sonstige Regelungen
Diese Geschäftsordnung wurde auf der Vorstandsitzung am xxxxxx in Neustadt beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Verbindlichkeit dieser Geschäftsordnung
Widerspricht ein Teil dieser Geschäftsordnung der Kreis-, Landes- oder Bundessatzung, so tritt für diesen Teil, automatisch die jeweilige Satzung in Kraft. Die anderen Bestimmungen bleiben davon unberührt.
Widerspricht ein Teil dieser Geschäftsordnung den gesetzlichen Vorschriften, so treten für diesen Teil automatisch die gesetzlichen Vorschriften in Kraft. Die anderen Bestimmungen bleiben davon unberührt.