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RP:Kreisverband Koblenz/GO2
Diese GO ist UNGÜLTIG und dient nur Dokumentationszwecken
Geschäftsordnung Kreisverband Koblenz
§1 Allgemeines
Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen. Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben zeitweise nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt und verpflichtet. Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten sich vorher mit dem Rest des Vorstands zu beraten beziehungsweise die Entscheidung gemeinsam zu treffen. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.
§2 Kompetenzbereiche der Vorstandsmitglieder
Vorsitzende:
- Der Vorsitzenden Marie Salm obliegt die Leitung und Koordination des Vorstands und der Vorstandssitzungen, die Vertretung nach außen, sowie gegenüber dem Bundesverband, dem Landesverband und den anderen Kreisverbänden und deren Untergliederungen. Mitgliederverwaltung, Annahme von Mitgliedsanträgen, Weiterleitung an LV .
- Vertretung nach außen beinhaltet die Pressearbeit.Diese wird an alle Vorstandsmitglieder delegiert, wobei vor Veröffentlichung 3 (drei) von 5(fünf) der Veröffentlichung zugestimmt haben müssen.
- Vertretung Kontoführung.
- Leerung des Postfachs.
Stellvertretende Vorsitzende:
- Der stellvertretenden Vorsitzenden
Martina Kristensobliegt die Vertretung des Vorsitzenden in Fällen der Abwesenheit in sämtlichen Belangen des Kompetenzbereichs des Vorsitzenden. - Ansprechpartner für Bereich Untermosel.
- Vorlagenerstellung, Druckabwicklung, verfassen von Pressemitteilungen
- Pflege Webseite gemeinsam mit Beisitzer Tristan Lins
Schatzmeister:
- Dem Schatzmeister Andreas Pfleger obliegt die Zuständigkeit für Finanzangelegenheiten, insbesondere die Beleg- und Kontoführung, die Verwaltung der Mitgliedsbeiträge, die Vorbereitung des Rechenschaftsberichts, sowie das Spendenwesen.Der Schatzmeister darf im Rahmen seiner Tätigkeit über ein Budget von 50 Euro pro Quartal ohne Vorstandsbeschluss verfügen.
Dem Beisitzer
Marcel Bastianobliegt die Mitgliederverwaltung des Kreisverbandes gemeinsam mit Marie Salm. Dazu zählen insbesondere das Anzeigen von Neubeitritten und die Auskunft von Mitgliedsdaten nach Anfrage gegenüber den restlichen Mitgliedern des Vorstandes.(Sobald die Mitgliederverwaltung und Zugriff auf die Verwaltungssoftware SAGE vom Landesverband auf die Kreisverbände übertragen wird.)
- Wahlkampfkoordination WK 199 Ansprechpartner für den Teil des KV der zum WK199 gehört.
Dem Beisitzer
Tristan Linsobliegt die Erstellung und Pflege der Webseite und Leerung des Postfachs in Vertretung der Vorsitzenden.
- Ansprechpartner Technik.
§3 Entscheidungsfindung
Der Kreisvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 (drei) der amtierenden Mitglieder anwesend sind und fasst seine Beschlüsse mit der absoluten Mehrheit der an der Sitzung teilnehmenden Vorstandsmitglieder. Beschlüsse des Vorstands sind von einem beauftragten Protokollanten schriftlich festzuhalten und zu veröffentlichen. Die Abstimmungen von Vorstandsentscheidungen werden namentlich protokolliert. Jedes Mitglied des Kreisverbandes ist berechtigt Anträge an den Vorstand zu stellen. Anträge an den Vorstand können eingereicht werden durch:
- eMail an den Vorstand (vorstand(at)piratenpartei-koblenz.de)
- persönlich oder in Beauftragung auf einer offenen Vorstandssitzung
- Der Vorstand ist angehalten, gravierende Entscheidungen auf einer möglichst großen Basis zu treffen.
§4 Vorstandssitzungen
Vorstandssitzungen finden in der Regel offen statt. Bei berechtigten Interessen kann eine geschlossene Sitzung einberufen oder die Öffentlichkeit mit der Zweidrittelmehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder für einzelne Beratungspunkte ausgeschlossen werden. Jedes Vorstandsmitglied ist bei berechtigtem Interesse befugt eine fernmündliche Vorstandssitzung zu verlangen. Der Vorsitzende oder sein Stellvertreter muss dann innerhalb von sieben Werktagen eine solche einberufen. Ausnahmen von der offenen Vorstandssitzung sind zu vermeiden und müssen explizit begründet werden. Von jeder Vorstandssitzung wird ein Protokoll erstellt und innerhalb von sieben Tagen veröffentlicht.Die Protokolle werden in der nächsten Vorstandssitzung von den Vorstandsmitgliedern bestätigt.
§5 Umlaufbeschlüsse
Der Kreisvorstand kann Entscheidungen auch durch Umlaufbeschlüsse per eMail auf dem Vorstandsverteiler (vorstand(at)piratenpartei-koblenz.de) treffen, sofern dadurch die Geschäftsordnung nicht geändert wird und
- a) eine Verzögerung der Entscheidung bis zur nächsten Vorstandssitzung wegen der Dringlichkeit der Sache nicht möglich ist oder
- b) schutzwürdige Daten, wie zum Beispiel Personendaten von Mitgliedern, Gegenstand des Beschlusses sind und aus diesem Grund eine Diskussion in der offenen Vorstandssitzung nicht angebracht ist. Wird ein Antrag auf Entscheidung im Umlaufbeschluss gestellt, ist zugleich eine Frist zur Beschlussfassung zu setzen. Diese Frist soll nicht kürzer als 24 Stunden und nicht länger als 48 Stunden sein. Beschlüsse werden mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen gefasst, die innerhalb der so gesetzten Frist abgegeben werden, mindestens aber mit den Stimmen der Hälfte der Vorstandsmitglieder. Umlaufbeschlüsse werden in der nächsten Vorstandssitzung veröffentlicht.
§6 Tätigkeitsbericht
Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet, einen Tätigkeitsbericht anzufertigen und diesen dem Kreisparteitag vorzustellen. Die Tätigkeitsberichte werden anschließend im Rahmen des Protokolls veröffentlicht. Nicht wiedergewählte Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, mit Beendigung Ihres Amtes alle im Rahmen ihrer Vorstandstätigkeit gesammelten Daten (Arbeitsergebnisse, Dokumente, Kontaktdaten – sofern vom Kontakt genehmigt –, offiziellen Schriftverkehr et cetera) an ihren gewählten Nachfolger zu übergeben. Der Tätigkeitsbericht umfasst die Tätigkeit des jeweiligen Vorstandsmitglieds im Rahmen der ihm in dieser Geschäftsordnung zugewiesenen Kompetenzen und Vertretung anderer Vorstandsmitglieder. Optional kann der Tätigkeitsbericht weitere Tätigkeiten des Vorstandsmitglieds im Rahmen seiner Parteiarbeit enthalten. Jedes Vorstandsmitglied hat den Umfang seines Tätigkeitsberichts in angemessener Weise zu begrenzen.
§7 Verwaltung der Mitgliederdaten
Die primäre Verwaltung der Mitgliederdatenbank erfolgt durch die Bundesgeschäftsstelle. Der Vorsitzenden Marie und Beisitzer Marcel obliegt die Aufgabe, die Mitgliederdaten in dieser Datenbank zu pflegen.Die Vorsitzende, Beisitzer Marcel und der Schatzmeister haben Zugriff auf die Mitgliederdaten. Durch Beschluss des Vorstands erhalten Dritte Zugriff auf die Mitgliederdaten sofern dazu eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Dieser Zugriff muss so begrenzt wie möglich sein und muss entsprechend protokolliert werden. Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht zugriffsberechtigte Personen ist untersagt. Jeder Zugriffsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen.
§8 Kommunikationslisten
- Mailingliste Koblenz@lists.piratenpartei.de
Offen für alle, eigenständige An - und Abmeldung
Mitglieder der Piratenpartei Koblenz sind angehalten hier angemeldet zu sein
- Sync-Forum Piratenpartei Deutschland https://news.piratenpartei.de
offen und Leserechte für Alle, Schreibrechte nach Registrierung.
§9 Vertretung gegenüber Banken und sonstiger Finanzinstitute
Verfügungsberechtigt über die Konten ist in erster Linie der Schatzmeister. Zur Vertretung ist die Vorsitzende berechtigt. Einzelbevollmächtigungen haben optional die stellvertretende Vorsitzende und beide Beisitzer. Für Eröffnung und Auflösung von Konten ist ein Vorstandsbeschluss notwendig.
(Stand: 29.11.2012)