Projektgruppe Finanzmarktregulierung/Brainstorming

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Vorläufiges Ziel besteht darin schon vorhandene Vorschläge zu sammeln. Eine Bewertung findet später statt.

Liste von im Raum stehenden Vorschlägen:

  • 1. Erhebung einer Finanztransaktions-Steuer EU-weit unter Einbeziehung möglichst vieler Staaten. Aufgabe utopischer Sätze als Verhandlungsbasis (0,35% wurden vorgeschlagen, 0,05% wären wesentlich realistischer und würden eine Zustimmung Großbritanniens wahrscheinlich machen).
  • 2. Überführung von außerbörslichen Wertpapiergeschäften in den registrierten Börsenhandel.
  • 3. Austrocknung von Off-Shore-Finanzzentren bzw. „Steuerparadiesen“. Gleichstellung der Besteuerung von Hedgefonds mit allen anderen Wirtschaftszweigen.
  • 4. Begrenzung von Bonuszahlungen an Händler und Topmanager durch eine Maximalsumme in Relation zum Grundgehalt von 100%.
  • 5. Beschränkung des Hochfrequenzhandels (HFT) durch Verbot bestimmter Produkte und Einführung einer Mindesttransaktionszeit von 5 Sekunden.

Im Mittelpunkt anderer Analysen steht ein fahrlässig gewordener Umgang mit den Risiken des Kredit- und Investmentbanking. Diesbezüglich vorgeschlagene Maßnahmen beinhalten

  • 6. Das Verbot des Eigenhandels der Geschäftsbanken (die so genannte Volcker-Regel).
  • 7. Striktere Vorgaben für Ratingagenturen und die Gründung konkurrierender staatlicher Ratingagenturen.
  • 8. Verbot von speziellen Wertpapieren, etwa strukturierten Produkten wie forderungsbesicherten Wertpapieren in Form von gut-schlecht-gemischten Hypotheken-Sandwiches.
  • 9. Einführung des permanenten Verbotes von ungedeckten Leerverkäufen europaweit.
  • 10.Transparente Bilanzierung, insbesondere die Rücknahme der Erlaubnis, gewisse Risiken außerbilanziell zu führen, zum Beispiel in Zweckgesellschaften, die als Verkaufskanäle für strukturierte Wertpapiere dienen; darüber hinaus auch strengere Vorgaben für andere Schattenbanken wie Hedgefonds.
  • 11. Begrenzung von Kreditausfallversicherungen auf maximal 50% der Darlehenssumme, Beschränkung von Kreditausfallversicherungen auf eigene Forderungen.

Eine dritte Gruppe von Reformmaßnahmen beruht auf der Annahme, dass die seit Jahrzenten übliche geringe Eigenkapitalbasis der Banken als Sicherheitspuffer nicht ausreiche, um das Überleben der Banken unter dem Stress von faulen Krediten und Vermögensverlusten bei Geld anlagen zu sichern. Als nahe liegende Antwort auf dieses Problem wird vorgeschlagen,

  • 12a. Die Eigenkapitalausstattung der Banken gemäß Übergang vom Regelwerk Basel II zu Basel III zu erhöhen, einschließlich
  • 12b. Den Mindestreservesatz erhöhen.
  • 13. Eines Liquiditätsvorrats für mindestens 20 Tage.
  • 14. Einer Kreditvergabe-Bremse in Form einer maximalen Quote der ausstehenden Darlehen zum Kernkapital und zu Posten im Handelsbuch einer Bank.

Eine vierte Gruppe von Reformansätzen kreist um die Problematik „too big to fail“ bzw. „too interconnected to fail“ und versucht, den hier sog. "Sachzwang" zu staatlicher Bankenrettung durch neue Geschäftsmodelle für Banken aufzulösen. Solche Überlegungen haben Forderungen genährt,

  • 15. Ein Trennbankensystem einzuführen, wie es zum ersten Mal 1933 in Form des US-amerikanischen Glass-Steagall-Acts eingeführt worden war und zum Ziel hatte, die „harmlosen“ Depositen- und Darlehensbanken (Geschäftsbanken) gegenüber den „gefährlichen“ Investmenbanken zu schützen. Einen solchen neuerlichen Vorschlag hat 2011 insbesondere die britische Independent Commision on Banking (Vickers-Kommision) gemacht.
  • 16. Die Einführung von Abwicklungsplänen, gleichsam Geschäftstestamenten, die in guten Zeiten verfasst werden, um im Fall eines Konkurses ein geordnetes Abwicklungsverfahren zu ermöglichen, das ohne staatliche Rettungsmaßnahmen und Steuergelder durchgeführt werden kann.
  • 17. Verbot des Interbankenhandels. Erstens mittlerweile stark zurückgegangen, zweitens nicht mehr notwendig durch hohe Liquidität welche bei der EZB geparkt wird und drittens kein Ausfallrisiko bei Faillierung einer Bank an anderer Stelle.
  • 18. Präventive Zerschlagung von Großbanken. "Too big to fail" ist nur ein Euphemismus für "too big to exist", weshalb Banken ab einer bestimmten Größe (z.B. gemessen an der Bilanzsumme) automatisch einen Plan für die Aufteilung in mehrere kleinere und unabhängig agierende Banken vorlegen müssen. Zudem wird dadurch die politische Einflussnahme der Banken geschwächt, und Regulatoren werden eher bereit sein, kleinere Banken tatsächlich in ein Insolvenzverfahren zu schicken.

Auflistung vergangener Maßnahmen, welche zur Finanzmarktderegulierung in Deutschland geführt haben