Pfaffenhofen/Vorstand/Geschäftsordnung

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Diese Geschäftsordnung regelt die Geschäfte des Vorstandes der Piratenpartei Pfaffenhofen.

Vorstandssitzungen

Einladung zu Vorstandssitzungen

Der Temin zur nächsten physischen Sitzung wird am Ende der vorangehenden Vorstandssitzung festgelegt. Zu außerplanmäßigen Sitzungen (physisch oder virtuell) wird mit einer Frist von mindestens 7 Tagen per E-Mail/Telefon oder persönlich eingeladen. Sobald ein Termin feststeht, wird er zusammen mit einer vorläufigen Tagesordnung veröffentlicht, damit Eingaben zu den behandelten Themen möglich sind. Die endgültige Tagesordnung wird spätestens vor Beginn der Sitzung aufgestellt.

Anträge an den Vorstand

Antragsberechtigt sind alle stimmberechtigten Piraten des Kreisverbandes Pfaffenhofen. Anträge können an den Kreisvorstand gerichtet werden und werden möglichst auf der nächsten Sitzung behandelt. Jeder ordentliche Antrag benötigt einen Antragsteller, und einen vollständigen, endgültigen Antragstext (keine Links, auch nicht zu anderen Wikiseiten). Der Antrag ist per Mail an vorstand@pppaf.de zu richten oder schriftlich an die Geschäftsstelle der Piratenpartei Pfaffenhofen zu schicken.

Öffentlichkeit und deren Ausschluss

Piraten können der Sitzung des Kreisvorstandes beiwohnen. Ein Mitspracherecht haben sie durch Erteilung des Wortes durch ein Vorstandsmitgliedes. Durch Beschluss einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder kann ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen.

Protokollführung

Über den Verlauf der Vorstandssitzungen wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll muß das Ergebnis der Vorstandssitzung wiedergeben. Das Protokoll ist innerhalb einer Woche in das Wiki einzustellen.

Aufgabenverteilung

Allgemeine Aufgaben
  • Vertretung der Partei und des Kreisverbandes Pfaffenhofen
  • Führung der laufenden Geschäfte
  • Mitgliederverwaltung
Vorsitzender
  • Geschäftsführung des Kreisverband
Stellvertreter Vorsitzender Stefan
  • Geschäftspost
Stellvertreter Vorsitzender Sebastian
  • Pressearbeit
Kreisschatzmeister
  • Kontoführung, Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Zuschüsse, Mitgliedsbeiträge
  • Führung der laufenden Geschäfte
  • laufende Meldungen an das Finanzamt und andere Behörden und Träger sowie an Parteiorgane
  • Spendenwesen
  • Verwahrung der Barkasse
Schriftführer
  • Führen der zu archivierenden Unterlagen
  • Protokollieren der Vorstandssitzungen

Form und Umfang des Tätigkeitsberichts

Jedes Vorstandsmitglied fertigt einen Tätigkeitsbericht über seine Parteiarbeit während seiner Amtszeit an. Dieser hat in Textform zu erfolgen und ist spätestens 14 Tage vor dem nächsten ordentlichen Parteitag im Wiki abzulegen.

Änderungen

Änderungen an dieser Geschäftsordnung bedürfen der 2/3 Mehrheit der Vorstandsmitglieder. Diese Änderungen sind zu begründen.

Inkrafttreten und sonstige Regelungen

Diese Geschäftsordnung wurde am 28.08.2010 in dieser Form beschlossen und tritt sofort in Kraft.