Oberpfalz/Bezirksparteitag 2013.3/Satzungsänderungsanträge

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Satzungsänderungsantrag 1: Verkleinerung der Bezirksvorstandes

  • Antragsteller: Taxx 10:23, 10. Okt. 2013 (CEST)

Text

Der Parteitag soll folgende Saetzungsänderung beschließen. Der Absatz

§ 9a - Der Vorstand (1) Der Vorstand des Bezirksverbands besteht aus seinem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, einem politischen Geschäftsführer, einem Generalsekretär sowie optional 2 Beisitzern.

soll wie folgt geändert werden:

§ 9a - Der Vorstand (1) Der Vorstand des Bezirksverbands besteht aus seinem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, sowie optional 2 Beisitzern.

Begründung

Die Bundestagswahl, Landtags- und Bezirkstagswahlen sind vorbei. Ein großer Vorstand ist nicht mehr nötig, da es nun wieder ruhiger wird. Der Kommunal-, und Europawahlkampf wird hauptsächlich in den einzelnen Kreisverbänden und Gebieten ausgetragen. Hierfür reicht auch ein Vorstand mit 5 Mitgliedern aus.


Satzungsänderungsantrag 2: Quorum für Vorstandssitzungen

  • Antragsteller: Umrath 22:35, 24. Okt. 2013 (CEST)

Text

Ich beantrage § 9a (“Der Vorstand”), Absatz 6 wie folgt zu ändern:

Auf Antrag eines Zehntels aller stimmberechtigten Piraten der Gliederung kann der Vorstand zum Zusammentritt aufgefordert und mit aktuellen Fragestellungen befasst werden.

Ursprünglich: “Auf Antrag eines Zehntels der Piraten kann der Vorstand zum Zusammentritt aufgefordert und mit aktuellen Fragestellungen befasst werden.”

Begründung

Durch die hohe Anzahl an nicht zahlenden Mitgliedern, ist das Quorum von 10% zu hoch. Eine Orientierung an den zahlenden Mitgliedern ist daher sinnvoller.


Satzungsänderungsantrag 3: Form des Tätigkeitsberichtes

  • Antragsteller: Umrath 22:35, 24. Okt. 2013 (CEST)

Text

Ich beantrage § 9a (“Der Vorstand”), Absatz 10 wie folgt zu ergänzen (nach dem letzten Satz hinzufügen):

Die Schriftform gilt als gewahrt, wenn der Tätigkeitsbericht im Piratenwiki oder auf der offizielle Mailingliste veröffentlich wurde.

Begründung

Eine Veröffentlichung auf üblichen Piratenkanälen ist sinnvoller, als die Einforderung des Berichtes in gedruckter Form.


Satzungsänderungsantrag 4: Gruppenkandidaturen zur Vorstandswahl

  • Antragsteller: Umrath 22:35, 24. Okt. 2013 (CEST)

Text

Ich beantrage § 9a (“Der Vorstand”), Absatz 3 wie folgt zu ergänzen (nach dem letzten Satz hinzuzufügen):

Gruppenkandidaturen sind zulässig. Eine Gruppenkandidatur ist die Bewerbung mehrerer Personen für unterschiedliche Vorstandsämter. Eine Gruppenkandidatur muss nicht alle Vorstandsämter abdecken. Bei einer Vorstandswahl ist zunächst über die Gruppenkandidaturen abzustimmen. Erreicht eine Gruppe die notwendige Stimmenmehrheit und nehmen alle Gruppenmitglieder die Wahl an, so gilt sie als gewählt und weitere Wahlen zu diesen Ämtern entfallen. Nehmen einzelne oder mehrere Gruppenmitglieder die Wahl nicht an, so gelten nur die restlichen Kandidaten als gewählt und die verbleibenden Ämter werden einzeln gewählt.

Begründung

Auf allen Gliederungen der Piraten kommt es regelmäßig zu Konflikten zwischen Vorständen, die auf menschlicher Inkompatibilität beruhen. Diese Probleme verursachen je nach Bedeutung der Gliederung lokale, regionale oder bundesweite Schwierigkeiten sowohl innerhalb der Piratenpartei als auch in der Berichterstattung der Presse. Gruppenkandidaturen sollen diese Problem bekämpfen, da sie Piraten die Möglichkeit eröffnet, gemeinsam für verschiedene Ämter des Vorstandes zu kandidieren. Dies soll sicherstellen, dass der gewählte Vorstand auch ein handlungsfähiger Vorstand ist.


Satzungsänderungsantrag 5: Zusammensetzung des Vorstands am Bezirksparteitag flexibel festlegen

Tobias 'EscaP' Stenzel 23:32, 27. Okt. 2013 (CET)

Text

Es wird beantragt, § 9a der Bezirkssatzung zu ändern:

Falls Modul 0 angenommen wird, ersetzt dieses § 9a (1). In diesem Fall kann der Text durch die Module 1 (alternativ a oder b) und 2 ergänzt werden.

Modul 0: Basistext

(1) Der Bezirksvorstand besteht aus mindestens 4 Mitgliedern. 
Der Bezirksparteitag wählt einen Vorsitzenden, mindestens einen stellvertretenden Vorsitzenden und einen Schatzmeister. 
Der Bezirksparteitag kann weitere Vorstandsmitglieder wählen.

Modul 1a: Begrenzung auf 7 Mitglieder

es wird eine Begrenzung auf 7 Vorstandsmitglieder hinzugefügt:

(1) Der Bezirksvorstand besteht aus mindestens 4, höchstens 7 Mitgliedern. 
Der Bezirksparteitag wählt einen Vorsitzenden, mindestens einen stellvertretenden Vorsitzenden und einen Schatzmeister. 
Der Bezirksparteitag kann bis zur Höchstzahl weitere Vorstandsmitglieder wählen.

Modul 1b: Begrenzung auf 9 Mitglieder

es wird eine Begrenzung auf 9 Vorstandsmitglieder hinzugefügt:

(1) Der Bezirksvorstand besteht aus mindestens 4, höchstens 9 Mitgliedern. 
Der Bezirksparteitag wählt einen Vorsitzenden, mindestens einen stellvertretenden Vorsitzenden und einen Schatzmeister. 
Der Bezirksparteitag kann bis zur Höchstzahl weitere Vorstandsmitglieder wählen.

Modul 2: Generalsekretär vorschreiben

Der Generalsekretär wird zur Auflistung der vorgeschriebenen Vorstandsmitglieder hinzugefügt:

(1) Der Bezirksvorstand besteht aus mindestens 4[, höchstens (7|9)] Mitgliedern. 
Der Bezirksparteitag wählt einen Vorsitzenden, mindestens einen stellvertretenden Vorsitzenden, einen Schatzmeister und einen Generalsekretär. 
Der Bezirksparteitag kann [bis zur Höchstzahl] weitere Vorstandsmitglieder wählen.

Begründung

Mit diesem SÄA kann der Bezirksparteitag direkt vor Ort festlegen, wie sich der neue Vorstand zusammensetzen soll, ohne jedesmal die Satzung zu ändern. Der Vorstand sollte mindestens aus 4 Mitgliedern bestehen, um die Handlungsfähigkeit nicht unnötig zu gefährden. Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender und Schatzmeister sind durch das PartG vorgeschrieben; über die Anzahl und Bezeichnungen der zusätzlichen Ämter können wir frei bestimmen. So gibt es in den verschiedenen Gliederungen der Piratenpartei Vorstände mit mehreren stellvertretenden Vorsitzenden, einem pol. Geschäftsführer, einem stellvertretenden Schatzmeister, Beisitzer oder auch Vorstandsmitgliedern ohne weitere Amtsbezeichnung.

Der Ablauf der Vorstandswahlen wird hier nicht geregelt.

Möglicher Ablauf:

  • Kurzvorstellung der Kandidaten mit Nennung der gewünschten Ämter
  • Ausführliche Vorstellung, Befragung und Wahl der vorgeschriebenen Vorstandsposten
  • Entscheidung über Benennung und Anzahl weiterer Ämter
  • Ausführliche Vorstellung, Befragung und Wahl der weiteren Posten (PolGef, stellv. Vorsitzender, stellv. GenSek, stellv. Schatzi, Beisitzer, Vorstandsmitglied, Wombatpfleger, ...)

Es ist mit Modul 1 möglich, die Anzahl der Vorstandsämter zu begrenzen. Mehr als 9 Vorstände sind wohl nicht sinnvoll, besonders weil die Kommunikation dadurch schwierig wird. Aber auch ohne die Begrenzung ist es wohl eher unwahrscheinlich, dass mehr als die üblichen 7 gewählt werden.

[VORLAGE] Satzungsänderungsantrag X:

  • Antragsteller:

Text

Begründung