NRW Diskussion:Crewordnung

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Grammatikfehler

Kann ich mangels Editierrecht nicht selber korrigieren.

  • Den Landesparteitag kann durch Beschluss mit 2/3-Mehrheit eine Crew auflösen.
  • Den -> Der

--Tannador 01:05, 25. Sep. 2011 (CEST)

Formulierungen / Präzisierungen

  • Wortverbindungen mit »Crew« sollten einheitlich geschrieben werden, also entweder immer mit Bindestrich (Crew-Sprecher, Crew-Ordnung usw.) oder immer ohne Bindestrich (Crewsprecher, Crewordnung usw.). Ich plädiere für die Variante mit Bindestrich, da ein englisches und ein deutsches Wort aufeinandertreffen.
  • Das Wort Sprecherliste sollte durch Mailing-Liste »Crewsprecher« ersetzt werden. Zumindest sollte beim ersten Vorkommen erklärt werden, was die »Sprecherliste« ist. Ich bin dabei jedenfalls hereingefallen.
  • §6 (9) verstehe ich nicht.
  • Diverse Rechtschreibfehler sollten korrigiert werden.

Rainer Klute 23:20, 22. Jul. 2009 (CEST)

Änderungen

Ergänzungen, die durch die 4. Landesmitgliederversammlung am 08.11.2009 für den Landesverband NRW beschlossen wurden.

Betrifft

NRW Crewordnung / §6

Beantragte Änderungen

  • Streichung der Absätze 5 und 9:
    • (5) Mit Eintritt in eine Crew geht automatisch die Willenserklärung des Mitgliedes zu einer Crew-Mitgliedschaft einher. Diese ist dem Mitglied zu gewähren.
    • (9) Mit einem Crew-Austritt geht automatisch die Willenserklärung des Mitgliedes zum Piratenstatus einher. Dies ist dem Mitglied zu gewähren.
  • Entsprechende Neunummerierung der Absätze 6 bis 8 (als 5 bis 7)

Betrifft

NRW Crewordnung / §2.2

Beantragte Änderungen

Ergänze "Bei jedem Treffen werden Termin und Ort (real wie virtuell) des nächsten Crew-Treffens festgelegt. Die Crew hat dabei in begründeten Einzelfällen die Möglichkeit das nächste Treffen als nicht-öffentlich festzulegen." um "Wird das festgelegte Crew-Treffen durch kein Crew-Mitglied wahrgenommen, so ist durch die Mehrheit der Crew-Mitglieder ein neuer Termin und Ort in Absprache mit den Crew-Sprechern festzulegen. Dieser Termin ist unverzüglich und wenigstens 24 Stunden vor Beginn mit Begründung in der Sprecherliste zu verkünden. Jedes Crew-Mitglied ist nach allen zumutbaren Möglichkeiten über den neuen Termin durch die Crew-Sprecher in Kenntnis zu setzen. Die Nichterreichbarkeit von Mitgliedern muss durch Begründung im Sitzungsprotokoll vermerkt werden."

Betrifft

NRW Crewordnung / §2.7

Beantragte Änderungen

Ergänze um "Crews haben die Möglichkeit in dringenden Fällen außerordentliche Crew-Treffen festzulegen. Ein außerordentliches Treffen muss im Protokoll begründet werden. Durch die Mehrheit der Crew-Mitglieder ist der Termin und Ort in Absprache mit den Crew-Sprechern festzulegen. Dieser Termin ist unverzüglich und wenigstens 24 Stunden vor Beginn mit Begründung in der Sprecherliste zu verkünden. Jedes Crew-Mitglied ist nach allen zumutbaren Möglichkeiten über den neuen Termin durch die Crew-Sprecher in Kenntnis zu setzen. Die Nichterreichbarkeit von Mitgliedern muss durch Begründung im Sitzungsprotokoll vermerkt werden."

Bitte einpflegen, danke. -- Darkwind 14:09, 12. Nov. 2009 (CET)