NRW Diskussion:2010-03-02 - NRW Vorstand
Zum Antrag KV Münster:
Ich möchte dem Vorstand nahelegen hier nicht gegen das Parteiengesetz zu verstoßen. Die Nichtigkeit kann nur von einer Mitgliederversammlung festgestellt werden. Münster als direkt Betroffene oder höhere Parteigruppierungen.
Unsere Landessatzung hat in diesem Bereich schon genug Mängel und verstößt unter anderem gegen §6(2)11 Parteiengesetz, wo die Regelung einer solchen auflösenden Versammlung vorgeschrieben ist. In §16 ist das genauer geregelt. Sollte §16(2) zutreffen und eine LMV den Vorstand bereits dazu ermächtigt haben, bitte ich um das entsprechende Protokoll (zum Nachlesen und nachfolgender Anrufung des Schiedsgerichts, die Verfahrensmängel dieser Entscheidung festzustellen (u.a. Verstoß gegen §6(2)11 ) und sie für nichtig zu erklären).
--Aloxo 22:58, 1. Mär. 2010 (CET)
Schließe mich Aloxo an.
--Mike 11:43, 3. Mär. 2010 (CET)