NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Kamen

Aus Piratenwiki Mirror
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Vorlage:TOCright

Status

  • Städtische Wahlflächen: 44*8 vorhanden. Plakatierung erfolgt ab dem 01.09.2009 (im Anschluss an die Kommunalwahl). Genehmigung wurde an 4alpha versandt, die genaue zugeteilte Fläche wird noch mitgeteilt.
  • Sonstiges Stadtgebiet: Grundsätzlich nicht erlaubt.

Kontakt

für Wahlkampfplakatierungen zur Bundestagswahl ist die Stadt Kamen zuständig.
Grundsätzliche Fragen zur Plakatierung und zur Werbung auf den städtischen Wahltafeln
richten Sie bitte an den Fachbereich Innerer Service, Tel. 02307-1482207, Herrn Heermann.

Günter Heermann

FB 10.1 - Steuerung, Ratsbüro

Rathaus, Rathausplatz 1, 4. Obergeschoss, Raum 424

Telefon: 02307/148-2207
Fax: 02307/148-9004

E-Mail: guenter.heermann ät stadt-kamen dot de
Erreichbarkeitszeiten: http://tinyurl.com/nvsap4

Kontakt mit Herrn Heermann

Die Genehmigung ist per Post am 28.07.2009 angekommen. Plakatiert werden nur die städtisch gestellten Wahlwerbeflächen ab dem 01.09.2009. Die Liste liegt bereits vor, die uns zugeteilte Fläche wird mir noch mitgeteilt. Auf Anfrage können bei 4alpha alle Dokumente eingesehen werden.

[[Datei:BTW09PlakatierungsbestimmungenKamen.pdf‎]]Datei aus Datenschutzgründen gelöscht