NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Rheurdt
Plakatierung in Rheurdt
Bitte auch Übersicht zur Wahlkampf-Koordination Kreis Kleve beachten!
Aktiver Pirat | BlueOrangeLive |
Status | Email erhalten 27.07.2009 |
Ansprechpartner: Wahlbüro-Rheurdt, <info [at] rheurdt [dot] d e>
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Gemeinde Rheurdt stehen Ihnen und anderen Parteien an folgenden Stellen Wahlplakattafeln zur Verfügung:
Rathausstraße, Ortsteil Rheurdt, Bushaltestelle vor der Kirche Aldekerker Str., Ortsteil Rheurdt, Marktplatz Tönisberger Str., Ortsteil Schaephuysen, Marktplatz Hauptstraße, Ortsteil Schaephuysen, Bürgermeister-Beelen-Platz
An den vorgenannten Stellen können Wahlplakate bis zum Format DIN A 1 eigenständig angebracht werden.
Darüber hinaus gestatte ich Ihnen hiermit, zusätzliche Wahlplakate durch Aufstellung von Dreieck- oder Dachständern in der Gemeinde Rheurdt anzubringen. Hierbei sind folgende Auflagen zu beachten:
Den übrigen Parteien ist ebenfalls Gelegenheit zu geben, in den von Ihnen vorgesehenen Bereichen Plakatständer aufzustellen (entsprechende Anträge liegen bereits vor), die Ständer sind so zu positionieren, dass die Sichtdreiecke in den Einmündungsbereichen von Straßen nicht beeinträchtigt werden und der Straßenverkehr insgesamt nicht behindert oder eingeschränkt wird, an Straßenmasten dürfen Plakatständer nicht mit metallischen Werkstoffen befestigt werden,
eine Mindestgehwegbreite von 1,00 m muss eingehalten werden, die Ständer dürfen keine scharfen Kanten und keine überstehenden Teile haben.
Bei Rückfragen stehe ich selbstverständlich unter der Telefonnummer 02845/9633-10 zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrage: Schüren