NRW:Wahlkampf/Bedingungen für Wahlkampfplakatierung/Olfen

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Kontakt


    Rathaus der Stadt Olfen

  Kirchstrasse 5

  59399 Olfen

    Ordnungs- und Sozialamt

  Herr Wiggen

  Tel.: 02595 / 389-131

  Fax: 02595 / 389 -231

  E-Mail: wiggen@olfen.de


        Antwort der Gemeinde


    An folgenden Standpunkten in Olfen sind bzw. werden Plakatwände aus Anlass von Wahlen aufgestellt worden, die von den Parteien genutzt werden können.

  Standorte der Wahltafeln:

1. Marktplatz

2. Kreuzung Hafenstr. / Dattelner Str.

3. Kreisverkehr Oststr.

4. Kreisverkehr Nordstr.

5. Kreisverkehr Olfener Landweg

Mobile Grossanlagen können an der Eversumer Str. (ortsauswärts hinter der Bebauung) aufgestellt werden.

  Darüber hinaus ist auch die ansonsten übliche Plakatierung im Stadtgebiet ohne ausdrückliche Genehmigung möglich, soweit keine strassenverkehrsrechtliche Gefährdungen durch die Plakate entstehen. Auf das Bekleben von öffentlichen Einrichtungen (z.B. Stromkästen, Bushaltestellen usw.) sowie das Befestigen der Plakate mit Nägeln / Antackern an den Bäumen im Stadtgebiet bitte ich zu verzichten.   Ferner möchte ich ihnen mitteilen, dass für Wahlwerbung seitend der Stadt Olfen keine Sondernutzungsgenehmigungen erteilt werden, dondern die Stadt Olfen das Aufstellen kommentarlos duldet, sofern der Grundsatz der Gleichbehandlung / Demokratie gewahrt bleibt. Von daher werden von hier auch keine Stellflächen freigehalten oder reserviert.   Auch hinsichtlich der Nutzung des Marktes werden keine rechtsmittelfähigen Erlaubnisse ausgestellt. Hinsichtlich einer Terminabsprache, damit es nicht zu Platzproblemen kommt, darf ich Sie bitten, Herrn Lux unter der Rufnummer 02595/389-135 zu kontaktieren.