Es wird beantragt den Abschnitt Fluglärm/Nachtflugverbot im Grundsatzprogramm bei Ablehnung von PÄA001 oder im Wahlprogramm bei Annahme von PÄA001 mit folgendem zu ersetzen.
Alter Text:
Fluglärm/Nachtflugverbot
Gesundheitsschutz hat oberste Priorität
Die Piraten des Rhein-Sieg Kreises sehen die Schäden und Gesundheitsgefahren, die von einer nächtlichen Lärmbelastung ausgeht. Insbesondere der Flugverkehr des Köln/Bonner Flughafens mit seiner Nachtflugerlaubnis stellt hier eine immense Belastung für die Bevölkerung dar. Der Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger hat für die Piraten oberste Prioriät.
Flughafen als Wirtschaftsfaktor
Der Flughafen Köln/Bonn ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor im Rhein-Sieg Kreis. Die direkten wie indirekten Arbeitsplätze, die entstehenden Steuereinnahmen und die Anziehungskraft für weitere Unternehmen sind für den Rhein-Sieg Kreis von großer Bedeutung.
Verantwortung statt Verbote
Die Nachtflugerlaubnis des Flughafen Köln/Bonn ist durch mehrere Gerichte für rechtskräftig erklärt worden. Daher ist eine Einschränkung des Nachtfluges bis zum Jahre 2030 in Form eines Verbotes nicht möglich. Dieser Rechtsgrundlage sind sich die Piraten des Rhein-Sieg Kreises bewusst und streben daher einen Ausgleich zwischen der gesundheitlichen Gefährdung der Bevölkerung und den positiven wirtschaftlichen Effekten des Flughafens an.
Maßnahmenkatalog
Die Piraten des Rhein-Sieg Kreises fordern einen geeigneten Maßnahmenkatalog um den unterschiedlichen Interessen und der Rechtssprechung gleichermaßen gerecht zu werden. Zur Reduzierung der Fluglärmbelastung wären folgende Maßnahmen denkbar:
- Erhöhung der nächtlichen Start- und Landegebühren auf ein vergleichbares Niveau von anderen nationalen Flughäfen
- 50% der durch die Erhöhung der Start- und Landegebühren eingenommenen Mehrerlöse fließen dem Fonds zum Lärmschutz zu.
- Einführung einer Lärmgebühr bei Maschinen, die einen definierten Lärmpegel überschreiten. Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Lärmpegel.
- Der definierte maximale Lärmpegel soll spätestens im Jahr 2025 40 dB oder weniger betragen.
- Die Lärmprämie wird in einen Fonds eingezahlt. Die Gelder daraus werden ausschließlich für Lärmschutzmaßnahmen verwendet z.B. bessere Lärmschutzverglasung.
- Die Betreibergesellschaft des Flughafens beteiligt sich mit einer noch zu definierenden Summe am Lärmschutzfonds.
- Es müssen neue Start- und Landeverfahren getestet werden und die Ergebnisse sind öffentlich zu machen. Wenn durch eines der getesteten Verfahren die Lärmbelastung minimiert werden kann, muss dieses auch eingesetzt werden.
neuer Text:
Fluglärm/Nachtflugverbot
Gesundheitsschutz hat oberste Priorität
Die Piraten des Rhein-Sieg Kreises sehen die Schäden und Gesundheitsgefahren, die von einer nächtlichen Lärmbelastung ausgehen. Insbesondere der Flugverkehr des Köln/Bonner Flughafens mit seiner Nachtflugerlaubnis stellt hier eine immense Belastung für die Bevölkerung dar. Der Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger hat für die Piraten oberste Prioriät.
der Flughafen als Wirtschaftsfaktor
Der Flughafen Köln/Bonn ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor im Rhein-Sieg Kreis. Die direkten wie indirekten Arbeitsplätze, die entstehenden Steuereinnahmen und die Anziehungskraft für weitere Unternehmen sind für den Rhein-Sieg Kreis von großer Bedeutung.
Verantwortung statt Verbote
Die Nachtflugerlaubnis des Flughafen Köln/Bonn ist durch mehrere Gerichte für rechtskräftig erklärt worden. Eine Einschränkung des Nachtfluges bis zum Jahre 2030 in Form eines Verbotes ist daher nicht absehbar. Dieser Rechtsgrundlage sind sich die Piraten des Rhein-Sieg Kreises bewusst und streben daher einen Ausgleich zwischen der gesundheitlichen Gefährdung der Bevölkerung und den positiven wirtschaftlichen Effekten des Flughafens an.
Zu beachten sind bei dieser Betrachtung die schon beschlossenen Maßnahmen der Landesregierung, welche bisher aber noch nicht umgesetzt wurden und die indirekten Folgekosten, die bisher ausschließlich die Gemeinschaft belasten, zum Beispiel Gesundheitskosten.
Maßnahmenkatalog
Die Piraten des Rhein-Sieg Kreises fordern einen geeigneten Maßnahmenkatalog um den unterschiedlichen Interessen und der Rechtssprechung gleichermaßen gerecht zu werden. Zur Reduzierung der Fluglärmbelastung wären folgende Maßnahmen denkbar:
- Erhöhung der nächtlichen Start- und Landegebühren auf ein vergleichbares Niveau von anderen nationalen Flughäfen
- 100% der durch die Erhöhung der Start- und Landegebühren eingenommenen Mehrerlöse fließen den aktiven Lärmschutzmaßnahmen zu.
- Einführung einer neuen Lärmgebühr für Maschinen, die einen definierten Schallpegel überschreiten. Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom maximalen Einzelschallpegel einer Maschine.
- Die Lärmgebühr wird in einen Fonds eingezahlt. Die Gelder daraus werden ausschließlich für Lärmschutzmaßnahmen verwendet z.B. bessere Lärmschutzverglasung.
- Überschreitungen des maximalen Einzelschallpegels einer Maschine werden einem Kontigent angerechnet. Ist das Kontingent aufgebraucht führt dies automatisch zu einem Nachtflugverbot für diesen Maschinentyp.
- Neuberechnung der Nachtschutzzonen unter Berücksichtigung der WHO Grenzwerte
- Der definierte maximale Schallpegel Lnight soll spätestens im Jahr 2025 40 dB(A) oder weniger betragen. Dies entspricht dem aktuellen WHO Grenzwert.
- Die Betreibergesellschaft des Flughafens beteiligt sich mit einer noch zu definierenden Summe am Lärmschutzfonds.
- Es müssen neue Start- und Landeverfahren getestet werden und die Ergebnisse sind öffentlich zu machen. Wenn durch eines der getesteten Verfahren die Lärmbelastung minimiert werden kann, muss dieses auch eingesetzt werden.
- Umsetzung des Maßnahmenkataloges, welche als Grundlage für die Verlängerung der Nachtflugerlaubnis, von der Landesregierung beschlossen wurde
Die neuen Erkenntnisse aus Gesprächen im Landtag mit Fluglärm Vereinigungen und den Fraktionsleuten, sowie den Unterlagen der Landesregierung zum Thema Fluglärm sollen auch in unser Programm einfließen.