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NRW:Rhein-Sieg-Kreis/Kreisverband/Kreisparteitag 2013 2/Antragsfabrik/Satzungsänderung006

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderung für den KPT {{{parteitag}}}.


Antragstitel

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Antragsteller

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Antragstyp

Satzungsänderung

Antragstext

Der KPT möge folgende Änderung/Ergänzung beschließen:

§8 Untergliederungen
...

2.3 Eine Ortsgruppe löst sich auf, wenn

...

(e) die Untätigkeit der Ortgruppe festgestellt wird. Die Untätigkeit liegt vor, wenn innerhalb von 12 Monaten nach der Gründung,kein Bericht gemäß 2.5 vorliegt oder der letzte Bericht nach 2.5 länger als 12 Monate zurückliegt.
Diese Regelung ist ab sofort gültig.

2.4

...

2.5 Ortsgruppen sind angehalten regelmäßig über ihre Aktivitäten zu berichten. Dieser Bericht erfolgt in Form eines "Quartalsberichtes" welcher mindestens folgende Angaben enthält:

a) Die Anzahl der stimmberechtigten Piraten

b) Ein Verweis auf die Protokolle der monatlichen Arbeitstreffen, sollten keine stattgefunden haben, die Angabe der Gründe.

c) Laufende Projekte/Themen

d) geplante Aktivitäten

e) die derzeitigen Sprecher


2.6 Verfasst eine OG keinen Quartalsbericht, so "ruht" sie bis dieser vorliegt und/oder 2.3 eintritt. In der Zeit des "Ruhens" hat die OG keinen Anspruch auf finanzielle Mittel.

Begründung:
Da eine OG einen Anspruch auf fin. Mittel hat, ist eine Überprüfung, ob diese noch tätig ist sinnvoll. Eine untätige OG bindet Mittel des KV unnötig, da ja Rücklagen gebildet werden müssen.




Datum der letzten Änderung

21.06.2013


[[Kategorie:Antragsfabrik_KPT_RSK_{{{parteitag}}}_Satzungsänderung ]]