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NRW:Rhein-Sieg-Kreis/Kreisverband/Kreisparteitag 2013 1/Antragsfabrik/Satzungsänderung008

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Satzungsänderung für den KPT {{{parteitag}}}.


Antragstitel

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Antragsteller

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Antragstyp

Satzungsänderung

Antragstext

Der Kreisparteitag wird gebeten folgende Satzungsänderung zu beschließen.
Änderung §2 Abs. 1
alt:

Mitglied im Kreisverband Rhein-Sieg ist jedes Mitglied der Piratenpartei Deutschland mit angezeigtem Erstwohnsitz
im Rhein-Sieg-Kreis.


neu:

Mitglied im Kreisverband Rhein-Sieg ist jedes Mitglied der Piratenpartei Deutschland mit gegenüber der Partei angezeigtem Wohnsitz
im Rhein-Sieg Kreis.


Antragsbegründung

Da derzeit auf Landesebene keine Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitwohnsitz getroffen wird, übernimmt der Kreis die aktuelle Landesregelung den angezeigten Wohnsitz für die Kreisverbandszugehörigkeit als Kriterium zu benutzen.


Datum der letzten Änderung

14.05.2013


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