NRW:Projektgruppe/Struktur/Situationsanalyse Extern

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Externe Vorgaben an die Struktur des LV NRW

Diese Situationsanalyse der externen Faktoren wurde auf dem Barcamp 2010.2 am 14.03.2010 in Dortmund durchgeführt. Die Sammlung wird falls notwendig im Laufe der Zeit ergänzt. Ausserdem soll in den anderen Landesverbänden angefragt werden, welche Vor- und Nachteile sie in ihren Strukturen sehen.

Vorgaben an die innere Struktur des LV NRW werden von verschiedenen Stellen an den LV gerichtet. Als höchste Vorgabe sei hier das Parteiengesetz (PartG) genannt. Es lässt sich nicht ohne weiteres an unsere Bedürfnisse anpassen und entzieht sich somit einer kritischen Analyse. Des weiteren müssen wir die Bundessatzung (BS) der Piratenpartei Deutschland (PPD) beachten. Diese sollte als gegeben angesehen werden, kann in begründeten Fällen aber angepasst werden.

Im speziellen interessant ist noch die in der BS enthaltene Finanzordnung (FO), die eine wahrscheinlich entscheidende Rolle bei der Strukturierung spielt. Je nach Situation könnte auch das Vereinsrecht (VR) hinzugezogen werden müssen.

Das Parteiengesetz (PartG)

Das Parteiengesetz (§7 Absatz 1) schreibt vor:

  • Die Piratenpartei Deutschland gliedert sich in Gebietsverbände.
  • Größe un Umfang der Gebietsverbände werden durch die BS festgelegt.
  • Die Gliederung muss so ausgebaut sein, dass "den einzelnen Mitgliedern eine angemessene Mitwirkung an der Willensbildung der Partei möglich ist."
  • Es ist zulässig, mehrere Gebietsverbände organisatorisch zusammenzufassen, solange der "verbandsmäßige" Aufbau der Parteiorganisation nicht wesentlich beeinträchtigt ist.

Die Bundessatzung (BS)

Link zur Bundessatzung

Die Bundessatzung (§7) schreibt vor:

  • Die PPD gliedert sich in Landesverbände.
  • Die LV können Untergliederungen schaffen.
  • Die Untergliederungen richten sich nach den politischen Grenzen der Regierungsbezirke, Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden und heißen:
    • Ortsverbände
    • Kreisverbände
    • Bezirksverbände
  • Nur der Bundesverband und der Landesverband dürfen sich wirtschaftlich betätigen.

Die Finanzordnung

  • Der Mitgliedsbeitrag beträgt 36€ pro Kalenderjahr. Bzw. 3€ pro Monat.
  • Der Mitgliedsbeitrag geht zunächst an den Landesverband. Dieser teilt ihn auf. Es gehen:
    • 40% an den Bund, davon 5% an die Piratenpartei International oder Europa.
    • 60% verbleiben im LV und können in der Landessatzung verteilt werden.
  • Alle Gebietsverbände dürfen Kassen- und Konten führen. (Konflikt zur BS selbst)
  • Alle Verbände dürfen Spenden annehmen. (Konflikt zur BS selbst)
  • Es dürfen ausschließlich zinslose Darlehen langer Laufzeit und freier Tilgung aufgenommen werden. (Konflikt zur BS selbst)
  • Verträge mit Dritten können vom Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, oder einem von diesen Bevollmächtigten abgeschlossen werden. (Konflikt zur BS selbst)
  • Die Satzungen der Gliederungen dürfen der Bundesfinanzordnung nicht widersprechen.

Sonstiges

Es muss geprüft werden warum einige Parteien auch als Vereine eingetragen sind. Was das für Vor- und Nachteile hat und inwiefern dann das Vereinsrecht seine Anwendung findet.

Hierzu wurden folgende Stichpunkte festgehalten:

  • SPD: Ortsverband (ganze Stadt, keine juristische Person) und Ortsverein (Stadtteil, juristische Person)
  • Können "trotz" Bundessatzung Orts_vereine_ finanziell tätig werden?
  • Parteien sind keine Vereine. Mittlerweile weichen die Grenzen auf. Es gibt Parteien die Vereine sind und welche die keine sind. Wir sind nur V!
  • Die Mitgliedschaft in Vereinen erfolgt nur auf Antrag. Prüfen!
  • SPD: "Dem Ortsverein gehören grundsätzlich alle Mitglieder an, die in seinen Grenzen wohnen"
  • Fall "Hartmut Perschau" (Landesverband unterscheidet sich da von Ortsverband.