NRW:Projektgruppe/Orange Submarine/Bugtracker/5
§10 – Projektgruppen
(1) Eine Projektgruppe bearbeitet zeitlich befristet Aufgaben, die nicht Teil der innerparteilichen Willensbildung sind. Dieses können zum Beispiel die Koordination von Wahlkämpfen, Aktionen und Ähnliches sein.
(2) Die PG bestimmt ein Zieldatum, an dem sich die Projektgruppe automatisch auflöst.
(3) Eine PG kann sich selbst in eine AG wandeln.
Variante 1:
(4) Eine PG liefert am Ende einen Abschlussbericht.
Variante 2:
(4) Nach Beendigung der Aufgabe ist ein Abschlussbericht zu erstellen.
Variante 3:
(4) Die PG soll einen Abschlussbericht erstellen.
Variante 4:
(4) Die PG (sollte|muss) vor der Auflösung einen Abschlussbericht verfassen.
Variante 5:
(4) Nach Beendigung der Aufgabe soll ein Abschlussbericht erstellt werden.
Zusatz:
Der Abschlussbericht soll eine Zusammenfassung der geleisteten Arbeit und der Arbeitsweisen darstellen und dazu dienen, zukünftigen Projektgruppen mit ähnlichen Aufgaben Anhaltspunkte für ihre Arbeit zu liefern.
Begründung:
Damit das Rad nicht neu erfunden werden muss
Fragen und Anregungen:
- Zwang eine Abschlussbericht zu schreiben?
- Mahnposten?
- Abschlussbericht oder Abschlussprotokoll?
- Satzung ohne "sollen" und "müssen"
- Was mit einer PG, die kein Abschlussbericht abgibt?
Status: Satzungsänderungsantrag ist auf dem Weg.