NRW:Projektgruppe/Orange Submarine/Bugtracker/29

Ändern von

Strukturordnung

§2 – Transparenz

(3) Treffen sind zu protokollieren und zeitnah auf der Organisationsliste zu veröffentlichen

a) bei der Gründung, b) bei der Planung von Aktionen, c) bei Ausschlüssen von Mitgliedern, d) wenn Entscheidungen getroffen werden.

in:

(3) Treffen sind zu protokollieren und in der Regel binnen 3 Tagen auf der Organisationsliste zu veröffentlichen

a) bei der Gründung, b) bei der Planung von Aktionen, c) bei Ausschlüssen von Mitgliedern, d) wenn Entscheidungen getroffen werden.

neu neu:

(2) Jede Organisationseinheit unterhält eine Internetpräsenz, die der Landesverband zur Verfügung stellt, und veröffentlicht dort zeitnah insbesondere

a) die Mitglieder dieser Organisationseinheit (mit Pseudonym oder Klarname),

b) den Koordinator der Organisationseinheit,

c) die Termine der Treffen sowie deren Ort,

d) das Entscheidungsmodell sowie

e) Protokolle der Treffen.

Variante 17.10.12

(3) Treffen sind zeitnah zu protokollieren und in der Regel binnen 7 Tagen auf der Organisationsliste zu veröffentlichen

a) bei der Gründung,

b) bei der Planung von Aktionen,

c) bei Ausschlüssen von Mitgliedern,

d) wenn Entscheidungen getroffen werden.

Sollte noch mal diskutiert werden

Vorschlag 3

Keine Änderung, da die Veröffentlichung der Protokolle auf der Internetpräsenz bereits geregelt ist und "zeitnah" vollkommen ausreichend ist, um auch besondere Umstände berücksichtigen zu können.