NRW:Projektgruppe/Landtagswahlkampf 2010/intern/Finanzen/ug entscheidungskonzept

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Achtung: Bei diesem Konzept handelt es sich um einen Entwurf. Bitte keine Veränderungen am Text vornehmen, sondern alle Vorschläge/Kritik etc. auf der Diskussionsseite eintragen. Danke!


Finanzentscheidungskonzept für Untergruppen

Erläuterung: Untergruppen werden im Folgenden als UG bezeichnet, die Projektgruppe Landtagswahlkampf NRW 2010 als PG.

  • Untergruppen können von der Gesamt-PG Budgets erhalten, die ihnen ausschließlich für ihr jeweiliges Aufgabengebiet im Rahmen des Landtagswahlkampfes zur Verfügung stehen. Budgets für UGs können nachträglich durch die PG erhöht oder verkleinert bzw. entzogen werden. Die PG trifft sämtliche Entscheidung über die Budgets der UGs auf der Basis des gültigen Finanz-Entscheidungskonzeptes.
  • Die Budgetzuteilung erfolgt auf Antrag der jeweiligen UG durch die PG. Der Antrag ist an die UG Koordination zu richten. Es sind nur nur UGs antragsberechtigt, die zum Zeitpunkt der Budgeterteilung mindestens vier Mitglieder haben.
  • Die UG muss Ausgaben durch Zustimmung von mindestens 75% der anwesenden UG-Mitglieder beschließen. Es sind mindestens drei Zustimmungen von Mitgliedern der jeweiligen UG zur Ausgabe erforderlich. Sollte dies aufgrund der Zahl der anwesenden UG-Mitglieder nicht möglich sein, entscheidet die PG bei nächster Gelegenheit über die Ausgabe.
  • Jede Ausgabe muss von der UG im Vorfeld mit der UG Finanzen abgestimmt werden. Die UG Finanzen prüft, ob für die jeweilige Ausgabe noch genügend Budget vorhanden ist und muss per einfacher Mehrheit eine Freigabe erteilen, bevor die Ausgabe getätigt werden darf. Die UG Finanzen hat das Recht, geplante Ausgaben der UGs auch bei vorhandenem Budget abzulehnen, wenn die Ausgabe nicht angemessen erscheint oder andere Gründe vorliegen, die eine Ablehnung rechtfertigen. Im Falle einer Ablehnung bzw. aus anderen Gründen nicht vorliegenden Freigabe muss die PG über die Ausgabe entscheiden. Bei Einzel-Ausgaben ab 1.000 Euro muss die UG generell die Zustimmung der PG einholen.
  • Die UG ist gegenüber der PG für ihre Ausgaben rechenschaftspflichtig. Über geplante und getätigte Ausgaben ist auf der nächsten PG-Sitzung zu informieren.
  • Sämtliche Unterlagen über getätigte Ausgaben sind an die UG Finanzen zu leiten.