NRW:Projektgruppe/LTW2010 Niederrhein Süd/Protokolle/2009-12-01 Gründungsprotokoll-nicht erfolgt
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Dieses Protokoll ist nicht nach den Namenskonventionen benannt! *
ES IST KEINE GRÜNDUNG WEGEN FORMALER FEHLER ERFOLGT
DIESES PROTOKOLL SOLL NUR ALS WEITERE ARBEITSVORLAGE ZUR GRÜNDUNG DIENEN
Eröffnung
- Thema: Gründungstreffen der PG Landtagswahlkampf 2010 Neuss
- Zeit:
- Ort: Im Neuen Marienbildchen, Neustrasse 19, 41460 Neuss
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Protokoll und Sitzungsleiter
- Protokollführer:
- Sitzungsleiter:
Gründungswille
Die anwesenden XX Piraten erklären den Willen, eine PG Zensus 2011 gemäß den hier protokollierten Inhalten zu gründen. Diese Piraten sind ab Gründung Mitglied der XXX (im Folgenden auch „PG“).
Aufgabe der Projektgruppe
Name der Projektgruppe
Der Name der Projektgruppe lautet
Endtermin
Die Projektgruppe bestimmt als Endtermin den TT.MM.JJJJ. An diesem Tag löst sie sich auf.
Sprecher
Als Sprecher der PG wird XXX bestimmt.
Arbeitsmodell
Innere Struktur
Die PG plant, Untergruppen zu bilden und sich somit eine innere Struktur zu geben. Entscheidungen über diese innere Struktur werden in den ersten Sitzungen gefällt.
PG-Treffen
Mumble-Treffen
Weitere Arbeitsmittel
Es gibt bereits eine Wiki-Seite für die PG. Diese Wiki-Seite wird beibehalten und sukzessive erweitert und verbessert.
Entscheidungsmodell
Die PG vereinbart die folgenden Festlegungen zur Entscheidungsfindung.
Aufnahme eines neuen PG-Mitglieds
Neue Mitglieder können auf regulären PG-Treffen aufgenommen werden. Hierzu ist die Zustimmung der einfachen Mehrheit der anwesenden PG-Mitglieder notwendig. Wird die Aufnahme eines Mitglieds verweigert, so ist dies gegenüber dem Bewerber zu begründen.
Ausschluss eines PG-Mitglieds
Ein Mitglied der PG wird automatisch aus der PG ausgeschlossen, wenn es zweimal in Folge unentschuldigt einem PG-Treffen fernbleibt. Als Entschuldigungen gelten:
- die Eintragung der eigenen Abwesenheit auf der Einladungsseite im Wiki,
- die Erklärung der eigenen Abwesenheit per E-Mail auf der PG-eigenen Mailingliste,
- die mündliche (telefonische) Informationen eines Teilnehmers,
jeweils vor Beginn des PG-Treffens.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, ein Mitglied aktiv auf Antrag aus der PG auszuschließen. Der geplante Ausschluss auf Antrag muss spätestens 8 Tage vor der Entscheidung auf der Wiki-Seite der PG sowie per E-Mail auf der PG-eigenen Mailingliste angekündigt und begründet werden. Dem auszuschließenden Mitglied ist ein Rederecht einzuräumen. Der Ausschluss muss begründet werden.
Bei der Abstimmung zum Ausschluss eines Mitglieds haben weder der Antragsteller noch das auszuschließende Mitglied ein Stimmrecht. Der Ausschluss gilt als beschlossen, wenn 3/4 aller PG-Mitglieder abzüglich der beiden Stimmrechtslosen für den Ausschluss stimmen.
Normale Entscheidungen
Normale Entscheidungen sind alle Entscheidungen, die nicht speziell geregelt sind. Normale Entscheidungen können auf einem regulären PG-Treffen getroffen werden und erfordern eine 2/3 Mehrheit der anwesenden PG-Mitglieder, mindestens jedoch 3 zustimmende PG-Mitglieder.
Änderung der Gründungsentscheidungen
Die PG vereinbart ein Änderungsrecht, um die Festlegungen der Gründungsversammlung nachträglich zu ändern, soweit dies nicht im konkreten Einzelfall gegen die Satzung der Piratenpartei verstößt.
Als Festlegungen der Gründungsversammlung in diesem Sinne gelten
- die Aufgabenbeschreibung der PG,
- der Name der PG,
- das Enddatum der PG,
- der Sprecher der PG,
- das Entscheidungsmodell der PG.
Die geplante Änderung einer Gründungsentscheidung muss spätestens 8 Tage vor der Entscheidung auf der Wiki-Seite der PG sowie per E-Mail auf der PG-eigenen Mailingliste angekündigt und begründet werden. Änderungen an Festlegungen der Gründungsversammlung können mit einer 2/3 Mehrheit aller PG-Mitglieder beschlossen werden.
Ausgabenbewilligung
Die Bewilligung von Ausgaben wird speziell geregelt. Das Entscheidungsmodell hierfür wird spätestens auf dem ersten PG-Wochenende festgelegt. Bis dahin darf die PG kein Geld ausgeben. Der Beschluss über das erste Entscheidungsmodell für die Ausgabenbewilligung wird im Sinne dieses Entscheidungsmodells als normale Entscheidung behandelt. Das so vereinbarte Entscheidungsmodell gilt trotz des nachträglichen Beschlusses als Gründungsentscheidung.