NRW:LiquidFeedback Themendiskussion/103
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Wenn sowieso alle Crews ihre Ausgaben an den Vorstand melden müssen und dieser Ausgaben verneinen kann. Wo ist dann der Unterschied zu dem Modell in der hessischen Finanzordnung bei der man Finanzmittel bei dem Vorstand beantragt? Gedankenstuecke
- Letztendlich ist der Unterschied erstens, dass bei dem Hessischen Modell es erstens der aktiven Zustimmmung des Vorstandes bedarf, damit es letztendlich zu einer Ausgabe des Geldes kommt. Bei unserm Modell muss der Vorstand stattdessen, die Augabe ablehnen, damit diese Ausgabe nicht stattfindet. Das heißt prinzipiell bekommt die betroffene Gliederung das Geld zugesprochen, außer der Vorstand wird aktiv. Da Menschen eher wenig geneigt sind aktiv zu werden, heißt das m.E. schon, dass es bei unserm Modell prinzipiell zu mehr Genehmigungen kommen würde als bei der Hessischen Finanzordnung. Außerdem sind nach unserm Modell sowieso überhaupt Gründe definiert, bei der der Vorstand eine solche Ausgabe ablehnen kann.
- Zweitens ist bei unserm Modell die Ausgabe dadurch gedeckelt, dass man als Crew ein Budget zugewiesen bekommt oder als AG usw. das Geld erst auf dem Landesparteitag beantragen muss. Dadurch kommt es nicht dazu, dass einzelne Leute aus irgendwelchen Gründen unverhältnismäßig viel Geld mehr zugewiesen bekommen, als andere. Davon abgesehen können wir nur über die Regelungen der Crews, AG, PG satzungstechnisch dafür sorgen, dass weiterhin gewisse Transparenz- und Demokratieregelungen in der Partei eingehalten werden, was wir nicht können, wenn es gar keinen Anreiz mehr gäbe sich in diesen Gruppierungen zu organisieren. Abseits davon ist aber bei Nichtbedarf von Geld trotzdem noch möglich sich selbstständig in Gruppen zusammen zu finden. --Thorres 00:45, 26. Mai 2010 (CEST)