NRW:Landtagsfraktion/Antragsfabrik/16.WP/Änderungsantrag 001

Piratenfraktion-nrw.png Dies ist ein/e Änderungsantrag (im Entwurfsstadium) der Basis für die Landtagsfraktion NRW in der16.WP.

Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite, bzw., falls möglich auch in LiquidFeedback.

Antragstitel

Änderung der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) § 25 und § 26

Antragsteller

Jakob Juergen Weiler

Antragsstatus

{{{status}}}


Antragstyp

Änderungsantrag

Antragstext

Es wird beantragt, den Abs (3) des § 25 der GemeindeOrdnung NRW (GO) zu ändern. Sinngemäß ist diese Änderung auch in § 26 durchzuführen.

Aktuelle Fassung
§ 25 Einwohnerantrag

(3) Der Einwohnerantrag muß unterzeichnet sein, 1. in kreisangehörigen Gemeinden von mindestens 5 vom Hundert der Einwohner, höchstens jedoch von 4 000 Einwohnern,

2. in kreisfreien Städten von mindestens 4 vom Hundert der Einwohner, höchstens jedoch 8 000 Einwohnern.
Neue Fassung
(3) Der Einwohnerantrag muss von mehr als 50 von Hundert der Wahlberechtigten, die bei der letzten Wahl auf der betroffenen Ebene - dem Wahlkreis - von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, unterzeichnet werden.
Antragsbegründung

Das Quorum dient letztlich dem Zweck, dass sich eine Regierung nur mit Fragen auseinandersetzen muss, wenn es eine hinreichende Anzahl von Wählern begehrt. So gesehen klingt ein Quorum von 20% Abstimmungsbeteiligung eigentlich realistisch.

Dem lässt sich allerdings entgegenhalten, dass es derartige Einschränkungen bei Wahlen überhaupt nicht gibt. Zwar kennt man – auf Landes- und Bundesebene – die Fünfprozenthürde. Die jedoch orientiert sich nicht etwa an der Gesamtzahl der Wahlberechtigten sondern an der Zahl der tatsächlich abgegebenen Stimmen.

Wahlergebnisse werden im Verhältnis der abgegebenen Stimmen ermittelt, wenn aber der Bürger direkt etwas durchsetzen will, dient die Anzahl aller Wahlberechtigten als Referenzgröße.

Die Teilnahme der Bürger an Bürgerentscheiden hängt davon ab, wie sehr sich die einzelnen Bürger von der zu entscheidenden Frage überhaupt betroffen fühlen. Der Betroffenheitsgrad sinkt praktisch proportional zur Entfernung vom Gegenstand eines Bürgerentscheides. Insbesondere bei örtlich streng begrenzten Themen ist es daher fragwürdig, Bürgerentscheide im gesamten Stadtgebiet durchführen zu lassen.

Piratenpad
Datum der letzten Änderung

28.03.2013


Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

  • ...
  • ...
  • ...

Diskussion

Bitte hier das Für und Wider eintragen.

Pro/Contra-Argument: ...

  • dein Argument
    • dein Gegenargument

Pro/Contra-Argument: ...

...

Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. ?
  2. ?
  3. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1. ?
  2. ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1. ?
  2. ?
  3. ...