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NRW:Landesparteitag 2016.2/Satzungsänderungsübersicht/8 4
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| Ist | SÄA002.0 |
|---|---|
| (4) Jeder Antrag kann auf dem Parteitag vor der Abstimmung durch einen der Antragsteller oder dessen/deren Bevollmächtigten geändert werden. | (4) Zu jedem Antrag können Änderungsanträge gestellt werden werden. |
| Geändert werden können einzelne Wörter und Formulierungen, Textpassagen können gestrichen oder ergänzt werden. | |
| Dabei darf die grundsätzliche Intention des Antrags nicht verändert werden. | Die grundsätzliche Intention des Antrags darf nicht verändert werden. |
| Der geänderte Antrag muss der Sitzungsleitung schriftlich vorliegen und mindestens 60 Minuten vor der Abstimmung erneut vorgestellt werden. | Der geänderte Antrag muss der Sitzungsleitung schriftlich vorliegen und (sofern auf dem Parteitag gestellt) mindestens 30 Minuten vor der Abstimmung erneut vorgestellt werden. |
| Änderungen sind hervorzuheben. | (Hier gleich noch Text dazu kopieren) |
| Der Parteitag entscheidet mit einfacher Mehrheit, ob er über den ursprünglichen oder den geänderten Antrag Abstimmen möchte. |