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NRW:Landesparteitag 2014.2/Satzungsänderungsübersicht/6b 12
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| Ist | SÄA004 |
|---|---|
| (12) Jedes Mitglied des Landesverbandes hat das Recht ein Misstrauensvotum zu fordern. | (12) Jedes Mitglied des Landesverbandes hat das Recht, zum Landesparteitag einen Antrag auf |
| Der Antrag dazu kann bis zum Ende des Landesparteitags gestellt werden. | Der Antrag dazu kann bis zum Ende des Landesparteitags gestellt werden. Kommentar: Nach Meinungsbild auf dem LPT 2014.2 geändert. Dieser Satz bleibt somit bestehen. |
| Über die Durchführung einer so beantragten Wahl eines neuen Vorstandes entscheidet der Landesparteitag mit einfacher Mehrheit. | Über die Durchführung einer so beantragten Wahl eines neuen Vorstandes bzw. Vorstandsmitglieds entscheidet der Landesparteitag mit einfacher Mehrheit. |