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NRW:Landesparteitag 2014.1/Satzungsänderungsübersicht/8 1
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| Ist | SÄA007 | SÄA022 | |
|---|---|---|---|
§ 8 – Satzungs- und Programmänderung |
==§ 8 – Satzungs- / Programmänderungen und Anträge== | ||
| (1) Änderungen | |||
| der Landessatzung, Programme und Wahlprogramme des Landesverbandes können nur von einem Landesparteitag mit mindestens doppelt so vielen
gültigen Ja-Stimmen wie gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Dies gilt nicht für |
des Landesverbandes können nur von einem Landesparteitag mit mindestens doppelt so vielen gültigen Ja-Stimmen wie gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Dies gilt nicht für | ||
| die Anhänge A und B dieser Landessatzung, | die Anhänge |
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| welche mit mindestens einer gültigen Ja-Stimme mehr als gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. |
welche mit mindestens einer gültigen Ja-Stimme mehr als gültigen Nein-Stimmen beschlossen werden. Die Antragsfrist für Positionspapiere, Finanzan- und Sonstige-Anträge zu ordentliche Parteitage beträgt 21 Tage. Die Antragsfrist für Satzungsänderungsanträge und Anträge zur Änderung der Grundsatzprogramme, Wahlprogramme sowie des Parteiprogramms beträgt 42 Tage. | ||