NRW:Landesparteitag 2010.2/Umwelt

Aus Piratenwiki Mirror
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Dies sind die Vorschläge für den Themenbereich Umwelt im Wahlprogramm der NRW-Piraten zur Landtagswahl 2010.


Um auf der LMV die vorgeschlagenen Wahlprogrammmodule möglichst schnell abstimmen zu können, sollen möglichst viele NRW-Piraten bereits im Vorfeld eine Meinung zu dem Modul in einer Doodle-Umfrage abgegeben. Dies ist keine endgültige Stimmabgabe, sondern dient nur dazu, die Abstimmungen auf der LMV sinnvoll strukturieren zu können

Doodle Umfrage

In diesem Piratenpad werden Fragen und Anregungen zur Erstellung des Arguliners gesammelt. Das offizielle Pad ist hier


Diese Module zum Naturschutz in NRW schlage ich als Ergänzung zum bereits beschlossenen Umwelt-Teil des Wahlprogrammes vor. Sie lehnen sich eng an ein Papier des Landesarbeitskreises Naturschutz im BUND LV NRW e.V. an, das komplette Papier

Modul 3.1

Die Sicherung der Vielfalt an Arten und Ökosystemen (Biodiversität) sind die vorrangige Naturschutzaufgabe. Verluste von Arten und Habitaten sind grundsätzlich zu vermeiden.

Modul 3.2

Die NRW-Piraten setzen sich für die Ausweisung von Nationalparks und Biosphärenreservaten in NRW ein. Die Schutzkategorie „Biosphärenreservat“ oder gleichbedeutende Kategorien sollen im Landschaftsgesetz verankert werden.

Modul 3.3

Der Biotopverbund soll in der Raumordnung stärker verankert werden. Ansprüche der geschützten Arten müssen in die Entwicklung der Verbundplanung des Landes integriert werden, die vielfach verinselten Schutzgebiete müssen mittels Verbundkorridoren zu einem Schutzgebietsnetz entwickelt werden.

Modul 3.4

Die NRW-Piraten wollen integrativen Landschaftsschutz: unabhängig von Schutzkategorien müssen mindestens 30 % der Landesfläche im Einklang mit den Anforderungen zu Bewahrung der Biodiversität bewirtschaftet werden. Dies erfordert die Einführung von Biodiversitätsstandards für die Bewirtschaftung der Agrarlandschaft, der Erholungs- und Siedlungsgebiete. Mindestens 20 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche müssen ökologisch bewirtschaftet werden (Biolandbau). Mindestens 10 % des Waldes sollen aus der forstwirtschaftlichen Nutzung genommen werden.