NRW:Landesparteitag 2010.2/ArbeitSoziales
Dies sind die Vorschläge für den Themenbereich Arbeit & Soziales im Wahlprogramm der NRW-Piraten zur Landtagswahl 2010.
Um auf der LMV die vorgeschlagenen Wahlprogrammmodule möglichst schnell abstimmen zu können, sollen möglichst viele NRW-Piraten bereits im Vorfeld eine Meinung zu dem Modul in einer Doodle-Umfrage abgegeben. Dies ist keine endgültige Stimmabgabe, sondern dient nur dazu, die Abstimmungen auf der LMV sinnvoll strukturieren zu können
5.1 Zurück zur sozialen Marktwirtschaft (Präambel I)
Die Bundesrepublik Deutschland wurde im Sinne einer sozialen Marktwirtschaft gegründet. In unserem Grundgesetz ist festgelegt, das "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." (Art. 14, Abs.2).
Soziale Marktwirtschaft ist ein gesellschafts- und wirtschaftspolitisches Leitbild mit dem Ziel, wirtschaftliche Leistung und freie Initiative, die dem gemeinsamen sozialen Fortschritt dient, zu fördern.
Autoren: AK Arbeit & Soziales
5.2 Zurück zur sozialen Marktwirtschaft (Präambel II)
Hierbei wird jedoch zur Zeit der soziale Fortschritt durch die technischen Veränderungen eingeholt, was zu einer hohen Erwerbslosigkeit führt. Die NRW-Piraten haben erkannt, das dadurch immer größer werdende Personengruppen von der sozialen Teilhabe ausgeschlossen werden. Einen Weg zurück in die klassische Produktionsgesellschaft wird es in diesem Land nach unserer Überzeugung nicht geben. Die Zukunft gehört der Wissens- und Kulturgesellschaft. Um die Teilhabe an dieser Gesellschaft zu gewährleisten, ist es nach Meinung der NRW-Piraten notwendig, eine allgemeine Grundsicherung einzuführen, die dem Artikel 1, Absatz 1 des Grundgesetzes "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt" gerecht wird.
Autoren: AK Arbeit & Soziales
5.3 Zurück zur sozialen Marktwirtschaft (Präambel III)
Die grundlegenden Weichen dafür werden nicht auf Landesebene gestellt, die Umsetzung wird jedoch durch die Landesregierung geleitet und auf kommunaler Ebene realisiert. Es ist daher wichtig, sich realistische und auf Landesebene umsetzbare Ziele zu stecken. Daher fordern wir kurzfristige, in NRW umsetzbare Veränderungen, um den Druck auf die Betroffenen und damit ihre Unzufriedenheit zu mindern.
Autoren: AK Arbeit & Soziales
5.5 Zurück zur sozialen Marktwirtschaft (Präambel IVb)
Durch die aktuelle Gesetzgebung, die durch den mittlerweile vorbestraften Industriemanager Peter Hartz initiiert und nach ihm benannt wurde, ist das Recht auf individuelle Hilfe in sozialen Notlagen praktisch abgeschafft worden. Stattdessen wird, begründet mit wirtschaftlichem Druck, eine staatlich subventionierter Zweig von Arbeit geschaffen, in den Hilfeempfänger durch Druck und Existenzängste hinein genötigt werden, ohne dafür entlohnt zu werden.
Autoren: AK Arbeit & Soziales
5.6 Zurück zur sozialen Marktwirtschaft (Präambel IVb)
Durch die aktuelle Gesetzgebung (Hartz IV) ist das Recht auf individuelle Hilfe in sozialen Notlagen praktisch abgeschafft worden. Stattdessen wird, begründet mit wirtschaftlichem Druck, eine staatlich subventionierte Arbeit geschaffen, in die Hilfeempfänger durch Druck und Existenzängste hinein genötigt werden, ohne dafür entlohnt zu werden.
Autoren: AK Arbeit & Soziales
5.7 Überschrift
Chancenungerechtigkeit bei Erwachsen ist schon schwer zu ertragen, bei Kindern verletzt sie die Würde.
Autoren: AK Arbeit & Soziales
5.8 Lehrmittelfreiheit für ALG II Empfänger
Seit Einführung des Arbeitslosengeld II werden die Leistungen, die bis dahin durch das SGB XII (Sozialhilfe) geregelt waren fast alle durch das SGB II (Harz IV) geregelt.
Nach §96 und §97 des NRW-Schulgesetzes sind bis heute ausschließlich Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) nicht aber Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Harz IV) von Zuzahlungen zu Lehrmitteln und Kosten für den Schulweg befreit.
Die NRW-Piraten empfinden dies als einen Zustand der sofortiger Korrektur bedarf und setzen sich dafür ein, dass auch Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Harz IV) umgehend von allen Zuzahlungen zu Lehrmitteln und Kosten für den Schulweg befreit werden.
Autoren: AK Arbeit & Soziales
5.9 Gerechte Bildungschancen in der Wissensgesellschaft (a)
Die NRW-Piraten halten es für selbstverständlich, dass allen Schülern Chancengleichheit in der Bildung und die Möglichkeit zur sozialen Teilhabe garantiert werden muss. Deshalb ist es in unserer Wissensgesellschaft unabdingbar, dass allen Schülern die Möglichkeit gegeben wird einen Internetanschluß zu nutzen; weil allein die Erstellung von Hausaufgaben ohne Internetzugang heutzutage praktisch nicht mehr möglich ist.
Um dies sicher zu stellen, setzen wir uns dafür ein, dass alle Schüler die Möglichkeit bekommen, sich einen Computer bei der Schule auszuleihen und einen Internetanschluß zu erhalten.
Autoren: AK Arbeit & Soziales
5.10 Gerechte Bildungschancen in der Wissensgesellschaft (b)
Die NRW-Piraten halten es für selbstverständlich, dass allen Schülern Chancengleichheit in der Bildung und die Möglichkeit zur sozialen Teilhabe garantiert werden muss. Deshalb ist es in unserer Wissensgesellschaft unabdingbar, dass allen Schülern die Möglichkeit gegeben wird einen Internetanschluß zu nutzen; weil allein die Erstellung von Hausaufgaben ohne Internetzugang heutzutage praktisch nicht mehr möglich ist.
Um dies sicher zu stellen, setzen wir uns dafür ein, dass an allen Schulen Räume mit ausreichenden Internetzugängen eingerichtet werden, Diese Räume müssen den Schülern jeden Tag ganztägig zugänglich sein.
Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass alle Schüler die Möglichkeit bekommen, sich einen Computer bei der Schule auszuleihen.
Autoren: AK Arbeit & Soziales
5.11 Gerechte Bildungschancen in der Wissensgesellschaft (c)
Die NRW-Piraten halten es für selbstverständlich, dass allen Schülern Chancengleichheit in der Bildung und die Möglichkeit zur sozialen Teilhabe garantiert werden muss. Deshalb ist es in unserer Wissensgesellschaft unabdingbar, dass allen Schülern die Möglichkeit gegeben wird einen Internetanschluß zu nutzen; weil allein die Erstellung von Hausaufgaben ohne Internetzugang heutzutage praktisch nicht mehr möglich ist.
Um dies sicher zu stellen, setzen wir uns dafür ein, dass an allen Schulen Räume mit ausreichenden Computern und Internetzugängen eingerichtet werden. Diese Räume müssen den Schülern jeden Tag ganztägig zugänglich sein.
Autoren: AK Arbeit & Soziales
5.12 Gerechte Bildungschancen in der Wissensgesellschaft (d)
Die NRW-Piraten halten es für selbstverständlich, dass allen Schülern Chancengleichheit in der Bildung und die Möglichkeit zur sozialen Teilhabe garantiert werden muss. Hierfür ist es in unserer Wissensgesellschaft unabdingbar, dass allen Schülern die Möglichkeit gegeben wird einen Internetanschluß zu nutzen; weil allein die Erstellung von Hausaufgaben ohne Internetzugang heutzutage praktisch nicht mehr möglich ist.
Autoren: AK Arbeit & Soziales
5.13 Abschaffung von Zeitverträgen im Öffentlichen Dienst
In den Arbeitsagenturen und ARGEn sowie in weiteren Bereichen der öffentlichen Hand werden ehemalige Arbeitslose als Mitarbeiter mit Zeitverträgen eingesetzt. Die in der freien Wirtschaft gängige Argumentation, Zeitverträge seien Voraussetzung um flexibel auf die Wirtschaftslage reagieren zu können, kann für Kommunen, Land und Staat nicht gelten. Für den Staat sollte es möglich sein, eine mittel- bis langfristige Personalplanung zu realisieren, die den neu eingestellten Mitarbeitern eine Perspektive ohne Zeitverträge ermöglicht. Unser Ziel in NRW ist daher die Abschaffung von Zeitverträgen im öffentlichen Dienst bzw. ihre sofortige Umwandlung in unbefristete Arbeitsverträge .
Autoren: AK Arbeit & Soziales
5.14 Aussetzung von 1-Euro Jobs auf Landesebene
Wir setzen uns dafür ein, die Vermittlung in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (1-Euro-Jobs) auf Landesebene auszusetzen und stattdessen die Einführung von wirklich qualifizierenden Maßnahmen zu fördern, die zur Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt führen.
Eine Arbeit, die zusätzlich zur normal durchgeführten Arbeit sein muss, wie es das Gesetz für "1-Euro-Jobs" vorschreibt, wird in keinem Fall in eine Arbeitstelle des ersten Arbeitsmarktes münden. Dies würde voraussetzen, dass die zusätzliche Arbeit die Notwendigkeit einer Betriebserweiterung bedingt hätte.
Einem Antrag auf Förderung einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung muss nicht entsprochen werden. Es liegt im Ermessen des Sachbearbeiters eine diesbezügliche Eingliederungsvereinbarung anzubieten, sie zu verlangen oder auch nicht. Damit ist der Hilfebedürftige allein der Willkür eines einzelnen Mitarbeiters ausgesetzt. Diese Praxis widerspricht dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz.
Bei den Eingliederungsvereinbarungen werden die Grundlagen des Vertragsrechts sowohl nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VvVfG) als auch nach dem BGB eindeutig nicht eingehalten. Der Hilfebedürftige hat weder auf die Dauer der Maßnahme, noch auf die Höhe der Mehraufwandsentschädigung oder auf weitere Daten der Eingliederungsvereinbarung den für Verträge vorgeschriebenen Einfluss.
Da es zudem bei der Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung zu keinem höheren Einkommen kommt, wird hierbei erwartet, dass eine Arbeit ohne die nötige Steigerung des Selbstwertgefühls und des Lebensstandards durchgeführt wird. Abgesehen davon, dass eine solche Arbeit, wie bereits im Volksmund zu hören ist, eher als Strafarbeit und Sanktionsmaßnahme verstanden werden kann, wird der Sinn von Arbeit im Allgemeinen auch mit einem negativen Stigma belegt. Arbeit wird damit nicht mehr zu einem erstrebenswerten Ziel.
Die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung widersprechen damit in sich ihrem eigentlichen, vom Gesetz vorgesehenen Zweck und sind zugunsten wirklicher Förderungsmaßnahmen umgehend einzustellen.
Autoren: AK Arbeit & Soziales
5.15 Qualifizierung von Arbeitslosen für Bildung und Ausbildung
Arbeitslose mit abgeschlossener Ausbildung und entsprechender Berufserfahrung müssen nach Auffassung der Piratenpartei durch geeignete Maßnahmen für den Einsatz in Bildung und Ausbildung qualifiziert werden, sofern sie es wünschen und persönlich dazu geeignet sind.
In der heute praktizierten Behandlung der Menschen durch Arbeitsagentur und ARGEn wird ihre hohe Fachkompetenz nicht mehr berücksichtigt, sobald sie ihren Arbeitsplatz verloren haben. Fachkompetenz sowie Lebens- und Berufserfahrung dieser Menschen könnten jedoch durch Förderung der Ausbildereignung gezielt in Bildung und Ausbildung eingesetzt werden.
Autoren: AK Arbeit & Soziales
5.16 Patienten-Selbstbestimmung bei Krankenkassen-Rabattverträgen
Da Patienten seit Einführung der Rabattverträge mit Problemen, wie Nebenwirkungen zu kämpfen haben und ihnen die Wahlfreiheit bei der Medikamentenwahl genommen wird, möchte die Piratenpartei statt der Rabattverträge zwischen einzelnen Firmen und Krankenkassen beim Verkauf von Medikamenten einen an die jeweiligen Produktionskosten angepassten Maximalpreises einführen, um dem Patienten eine Wahlmöglichkeit seiner Medikamentierung zu ermöglichen.
Autoren: AK Arbeit & Soziales
5.17 Stärkung der Arbeitslosen-Selbsthilfegruppen mit Landesmitteln
Der Bürokratie-Apparat der Arbeitsagenturen im Land erfordert von den Hilfebedürftigen einen wahren Formular-Wald zu bewältigen. Es werden haufenweise Nachweise verlangt und der Hilfesuchende muss dies alles allein und in kürzester Zeit verstehen und erbringen. Oftmals wird ihm eine Eingliederungsvereinbarung nach §15 SGB 2 vorgelegt, die dieser ohne die Möglichkeit einer fachlichen Prüfung unterschreiben soll. Somit befindet sich der Hilfsbedürftige nicht in einer angemessenen, den Grundsätzen des Vertragsrechtes entsprechenden gleichberechtigten Verhandlungsposition. Nach Auffassung der Piratenpartei ist schnellstmöglich ein Finanztopf einzurichten (ähnlich der Unterstützung von Verbraucherschutzorganisationen) um die lokalen Arbeitslosen-Selbsthilfegruppen für Beratungsgespräche zu stärken. Als Voraussetzung für die Förderung muss Hilfsempfängern die Möglichkeit gegeben sein, etwaige Verträge vor Unterschrift dort prüfen zu lassen.
Autoren: AK Arbeit & Soziales
5.18 Einrichtung von Sozialschiedsstellen
Durch die Möglichkeit des Abschließens von Eingliederungsvereinbarungen nach §15 SGB 2 und der Absenkung oder gar dem Wegfall der Grundsicherung nach §31 SGB 2 sowie den unverhältnismäßigen Wegfall von Krankenversicherungen für unverheiratete Paare, welche unserer Meinung nach in der Art und Weise ihrer Durchführung nicht grundgesetzkonform ist, haben die Sozialgerichte derzeit einen enormen Engpass, der betroffene Hilfsbedürftige teilweise in ernsthafte Notsituationen bringt. Zusätzlich wird Hilfsbedürftigen, die einen Gutschein für Rechtsberatung bei der ARGE beantragen, dieser teilweise verweigert und dem Betroffenen damit jede Chance genommen, sich gegen Ungerechtigkeiten zu wehren, oder die Verfahren ziehen sich über unangemessen lange Zeiträume hin, in denen der Hilfsbedürftige in seiner Notsituation allein gelassen wird. Für zügige Bearbeitung von Einsprüchen und zur Entlastung der Sozialgerichte sind daher nach unserer Zielsetzung unabhängige Schiedsstellen vom Land einzurichten, die verbindliche Schiedssprüche für beide Vertragspartner erwirken können, ohne den normalen Gerichtsweg zu beeinflussen.
Autoren: AK Arbeit & Soziales
5.19 Personalvertretungsgesetz I - Die aktuelle Lage
Im Herbst 2007 wurde das Personalvertretungsgesetz für NRW geändert, es wurden elementare Schutzrechte für die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst des Landes aufgehoben. Weitreichende Einschnitte in die Mitbestimmung wurden durchgeführt, insbesondere auch bei personellen Maßnahmen wie Versetzungen und Kündigungen. Damit wurden die Arbeitsbedingungen der Personalräte drastisch verschlechtert, sie wurden entmündigt, um den geplanten Stellenabbau zu beschleunigen. Beschäftigte können ohne den Schutz der Personalräte im geplanten Personaleinsatzmanagement - PEM - hin- und hergeschoben werden. Generell wurden Mitbestimmungs- und Informationsrechte drastisch beschnitten, teilweise abgeschafft. Das muss auch als Versuchsballon für geplante Eingriffe auf Bundesebene in die Mitbestimmung in der Wirtschaft allgemein, das Betriebsverfassungsgesetz, gesehen werden.
Autoren: Danebod
5.20 Personalvertretungsgesetz II - Rechte wieder herstellen
Die PIRATEN NRW treten für Informationsfreiheit, Transparenz und demokratische Mitbestimmungsrechte auch im Öffentlichen Dienst des Landes ein. Wir wollen den alten Status Quo wieder herstellen.
Autoren: Danebod