NRW:Landesparteitag 2010.1/Satzungsänderungsanträge
Anträge
Antrag 01 - Streichung LDK aus der Satzung
- Änderungsantrag Nr.
- 1
- Beantragt von
- Andreas70
- Betrifft
- NRW / §10 LDK und verweisende §§
- Beantragte Änderungen
Streichung des §10 Landesdelegiertenkonferenz (LDK) und der damit verbunden Streichungen von Verweisen: §7 (2), §8 (1) erste Teilsatz mit Änderung auf "Die LMV tagt mindestens im ersten Quartal einen jeden Jahres.", §8 (1) letzte Satz und §8 (4)d
- Begründung
Derzeit gibt es bei den Piraten NRW weder die grundlegenden Strukturen zur Einrichtung einer LDK (durchgängige Regionalverbände und die Wahl von Delegierten), noch ist nichts dazu genau definiert (Wahl der Delegierten) und auch besteht kein Konsens zur Einrichtung entsprechender Strukturen. Zudem sehe viele Piraten in einem Delegierten-Konzept (als Basis einer LDK) einen kontraproduktiven Weg zur geforderten Basisdemokratie in der Piratenpartei.
Die Streichung wurde nur knapp bei der LMV 4.2009 abgelehnt (unter "ungünstigen" Bedingungen).
Daher stelle ich erneut den Antrag zur Streichung der LDK ersatzlos in der Satzung.
Die LMV möge ggf. zu einem geeigneten späteren Zeitpunkt die LDK und damit verbundene Strukturen etc. beschließen, wenn entsprechender Konsens über die künftige Organissationsform gefunden wurde.
Die Streichung bedeutet zudem eine konsequente Bereinigung der Satzung von möglichen Eventualitäten, die aktuell ohne Relevanz sind.
Antrag 02 - Ergänzung LPT (Landesparteitag)
Andreas70 zieht den Antrag zurück und verweist auf den Antrag K2 - 21.01.2010 - 19:01
- Änderungsantrag Nr.
- 2
- Beantragt von
- Andreas70
- Betrifft
- NRW / §8 LMV
- Beantragte Änderungen
Ergänzung der gesetzlich gewünschten Bezeichnung der LMV als LPT im §8 (1) mit einem neuen Satzanfang "Der Landesparteitag, namentlich geführt als Landesmitgliederversammlung (LMV), tagt mindestens im ersten Quartal einen jeden Jahres."
- Begründung
Laut Gesetz ist bei einer Partei die regelmäßige Zusammenkunft als Parteitag zu führen. Als basisdemokratische Partei sehen die Piraten die Zusammenkunft als Mitgliederversammlung. Diesem Spagat kann durch diesen Antrag ausreichend entsprochen werden, ohne die Umfangreiche Korrekturen in der Satzung durchzuführen.
- Diskussion
- NRW_Diskussion:Landesparteitag 2010.1/Satzungsänderungsanträge
- Hinweis zur Abstimmung: Es gibt auch andere Satzungsänderungsanträge zu dem LPT. Es wäre hilfreich diese "gebündelt" abzuhandeln und die Nummerierung zu korrigieren. (Andreas70, 18.12.09 23:27)
Antrag 03 - Ergänzung Crew-Ordnung
- Änderungsantrag Nr.
- 3
- Beantragt von
- Andreas70 + Till
- Betrifft
- NRW / §4 (1) Crew-Ordnung um e) ergänzen
- Beantragte Änderungen
Ergänzung der Pflege eines zentralen Kalenders mit den Terminen der Crews mit dem Wortlaut im § 4 (1) "e) Pflege der Termine der Crew in dem öffentlichen Terminkalender der Piratenpartei NRW. Die Angaben zu den Terminen müssen mindestens Thema, Datum, Uhrzeit und Ort enthalten."
- Begründung
Um die Transparenz zu wahren, sehen wir es als Sinnvoll, dass die Crews alle Ihre Termine zentral in einen ggf. zu schaffenden zentralen Kalender der Piraten NRW einpflegen. Eigentlich sehen wir das als Bestandteil einer Geschäftsordnung. Aber bis diese erstmal ausgearbeitet, erstellt und vom LMV gebilligt wurde, wollen wir es in die Satzung schreiben.
Antrag 04 - Pressesprecherordnung
- Änderungsantrag Nr.
- 4
- Beantragt von
- Philip Brechler (plaetzchen)
- Betrifft
- NRW /
- Beantragte Änderungen
- Anhang einer Pressesprecherordnung an die Satzung:
Pressesprecherordnung des Landesverbands NRW der Piratenpartei Deutschlands:
§0 Verbindlichkeit
(1) Diese Pressesprecherordnung ist Teil der Satzung des Landesverbandes NRW der Piratenpartei Deutschland.
§1 Rechte und Pflichte des Pressesprechers
(1) Der Pressesprecher ist berechtigt Pressemitteilungen und Interviews im Namen der Piratenpartei NRW ohne individuelle Zustimmung des Landesvorstands herauszugeben/zu geben.
(2) Der Pressesprecher vertritt seine Parteigliederung in der Öffentlichkeit. Dabei hat er in der Außendarstellung persönliche und Parteimeinung deutlich zu trennen.
(3) Der Pressesprecher ist Sprecher einer AG Presse auf Landesebene.
(4) Der Pressesprecher untersteht dem Landesvorstand und nimmt informativ (ohne Stimmrecht) an dessen Sitzungen teil.
(5) Der Pressesprecher berichtet dem Vorstand ein Mal pro Monat über seine Tätigkeiten.
§2 Wahl und Abwahl des Pressesprechers
(1) Der Pressesprecher wird auf einer LMV für ein Jahr gewählt, der Landesvorstand kann einen in seinen Augen qualifizierten Kandidaten vorschlagen.
(2) Auf Beschluss der LMV kann der Pressesprecher aus seinem Amt entlassen werden. Ein neuer Pressesprecher ist auf selbiger LMV zu wählen.
(3) Auf begründeten Antrag von drei Piraten muss der Vorstand über die Entlassung des Pressesprechers bei der nächsten planmäßigen Vorstandssitzung debattieren und eine begründete Entscheidung fassen. Zur besagten Vorstandssitzung sollten die Antragsteller präsent sein, um ihre Meinung kund zu tun. Im Falle einer Entlassung setzt der Landesvorstand einen anderen Pressesprecher kommissarisch ein, er muss auf der nächsten LMV bestätigt werden.
- Begründung
Der Pressesprecher ist sehr wichtig für die Außenwirkung der Partei und ist ein wichtiger Ansprechpartner für die Öffentlichkeit. Ich denke, dass diese Person demokratisch legitimiert werden muss, da diese stark die Mitglieder der Piraten nach Außen repräsentiert.
Anmerkung: Die Satzung definiert nicht die Aufgaben des 1. und 2. Vorsitzenden. Ich würde gerne ergänzen das der erste Vorsitzende die Öffentlichkeitsarbeit insgesamt koordiniert, kann es aber in der aktuellen Satzung nicht finden.
Antrag 05 - Pressesprecherordnung (mit LPT)
- Änderungsantrag Nr.
- 5
- Beantragt von
- Philip Brechler (plaetzchen)
- Betrifft
- NRW /
- Beantragte Änderungen
- Anhang einer Pressesprecherordnung an die Satzung:
Pressesprecherordnung des Landesverbands NRW der Piratenpartei Deutschlands:
§0 Verbindlichkeit
(1) Diese Pressesprecherordnung ist Teil der Satzung des Landesverbandes NRW der Piratenpartei Deutschland.
§1 Rechte und Pflichte des Pressesprechers
(1) Der Pressesprecher ist berechtigt Pressemitteilungen und Interviews im Namen der Piratenpartei NRW ohne individuelle Zustimmung des Landesvorstands herauszugeben/zu geben.
(2) Der Pressesprecher vertritt seine Parteigliederung in der Öffentlichkeit. Dabei hat er in der Außendarstellung persönliche und Parteimeinung deutlich zu trennen.
(3) Der Pressesprecher ist Sprecher einer AG Presse auf Landesebene.
(4) Der Pressesprecher untersteht dem Landesvorstand und nimmt informativ (ohne Stimmrecht) an dessen Sitzungen teil.
(5) Der Pressesprecher berichtet dem Vorstand ein Mal pro Monat über seine Tätigkeiten.
§2 Wahl und Abwahl des Pressesprechers
(1) Der Pressesprecher wird auf einem LPT für ein Jahr gewählt, der Landesvorstand kann einen in seinen Augen qualifizierten Kandidaten vorschlagen.
(2) Auf Beschluss des LPT kann der Pressesprecher aus seinem Amt entlassen werden. Ein neuer Pressesprecher ist auf selbigem LPT zu wählen.
(3) Auf begründeten Antrag von drei Piraten muss der Vorstand über die Entlassung des Pressesprechers bei der nächsten planmäßigen Vorstandssitzung debattieren und eine begründete Entscheidung fassen. Zur besagten Vorstandssitzung sollten die Antragsteller präsent sein, um ihre Meinung kund zu tun. Im Falle einer Entlassung setzt der Landesvorstand einen anderen Pressesprecher kommissarisch ein, er muss auf dem nächsten LPT bestätigt werden.
- Begründung
Der Pressesprecher ist sehr wichtig für die Außenwirkung der Partei und ist ein wichtiger Ansprechpartner für die Öffentlichkeit. Ich denke, dass diese Person demokratisch legitimiert werden muss, da diese stark die Mitglieder der Piraten nach Außen repräsentiert. Dies ist der selbe Antrag wir 5, nur mit LPT, falls dieser Antrag durch geht.
Anmerkung: Die Satzung definiert nicht die Aufgaben des 1. und 2. Vorsitzenden. Ich würde gerne ergänzen das der erste Vorsitzende die Öffentlichkeitsarbeit insgesamt koordiniert, kann es aber in der aktuellen Satzung nicht finden.
Antrag 06 - Satzungsänderungsantrag zu § 6 Gliederung und Pflichten des Landesverbandes
- Änderungsantrag Nr.
- 6
- Beantragt von
- FxK
- Betrifft
- NRW / §6 §§
- Beantragte Änderungen
Ergänzung von § 6 der Landesatzung NRW der Piratenpartei Deutschland durch folgende Punkte:
(5) Die Untergliederungen der Piratenpartei NRW sind gemäß der Satzung der Bundespartei von der Piratenpartei Deutschland autonom in ihrer Organisation. Sie unterliegen den Finanzordnungen des Landesverbandes und der Kreisverbände.
(6) Die Verbände können sich eine Satzung geben, die sie eigenständig erarbeiten und verabschieden.
(7) Die Autonomie der Regional-, Kreis- und Ortsverbände wird durch den Landesverband gewahrt.
- Begründung
Um auf kommunaler Ebene politisch arbeiten zu können, braucht es demokratischer Gremien auf kommunaler Ebene.
Das Crew-Konzept ist dafür nicht ausreichend oder bietet diese Möglichkeit nur auf Umwegen.
Ohne klare Festlegung in der Landessatzung, sind Kreisverbände nur ein verlängerter Arm des Landesvorstandes.
Es brauchen auch Piraten eine Stimme, die in keiner Crew sind bzw. keine Zeit/Geld/Lust haben, dafür immer auf eine LMV zu fahren/warten.
Die Praxis der zentralen Verwaltung aller Crew-Gelder / Mitglieder hat außerdem gezeigt, das die derzeitige Handhabung fast an Insubordination grenzt und uns in Städten mit mehr als drei Crews Stimmen, Geld, Mitglieder, Zeit und Nerven kostet bzw. schon gekostet hat, ohne dafür entsprechende Vorteile zu bieten.
Antrag 06.1 - Satzungsänderungsantrag zu § 6 Gliederung und Pflichten des Landesverbandes
- Änderungsantrag Nr.
- 6.1
- Beantragt von
- FxK
- Betrifft
- NRW / §6 §§
- Beantragte Änderungen
Ergänzung von § 6 der Landesatzung NRW der Piratenpartei Deutschland durch folgende Punkte:
(5) Die Untergliederungen der Piratenpartei NRW sind gemäß der Satzung der Bundespartei von der Piratenpartei Deutschland autonom in ihrer Organisation. Sie unterliegen den Finanzordnungen des Landesverbandes und der Kreisverbände.
- Begründung
Um auf kommunaler Ebene politisch arbeiten zu können, braucht es demokratischer Gremien auf kommunaler Ebene.
Das Crew-Konzept ist dafür nicht ausreichend oder bietet diese Möglichkeit nur auf Umwegen.
Ohne klare Festlegung in der Landessatzung, sind Kreisverbände nur ein verlängerter Arm des Landesvorstandes.
Es brauchen auch Piraten eine Stimme, die in keiner Crew sind bzw. keine Zeit/Geld/Lust haben, dafür immer auf eine LMV zu fahren/warten.
Die Praxis der zentralen Verwaltung aller Crew-Gelder / Mitglieder hat außerdem gezeigt, das die derzeitige Handhabung fast an Insubordination grenzt und uns in Städten mit mehr als drei Crews Stimmen, Geld, Mitglieder, Zeit und Nerven kostet bzw. schon gekostet hat, ohne dafür entsprechende Vorteile zu bieten.
Antrag 06.2 - Satzungsänderungsantrag zu § 6 Gliederung und Pflichten des Landesverbandes
- Änderungsantrag Nr.
- 6.2
- Beantragt von
- FxK
- Betrifft
- NRW / §6 §§
- Beantragte Änderungen
Ergänzung von § 6 der Landesatzung NRW der Piratenpartei Deutschland durch folgende Punkte:
(5) Die Verbände können sich eine Satzung geben, die sie eigenständig erarbeiten und verabschieden.
- Begründung
Um auf kommunaler Ebene politisch arbeiten zu können, braucht es demokratischer Gremien auf kommunaler Ebene.
Das Crew-Konzept ist dafür nicht ausreichend oder bietet diese Möglichkeit nur auf Umwegen.
Ohne klare Festlegung in der Landessatzung, sind Kreisverbände nur ein verlängerter Arm des Landesvorstandes.
Es brauchen auch Piraten eine Stimme, die in keiner Crew sind bzw. keine Zeit/Geld/Lust haben, dafür immer auf eine LMV zu fahren/warten.
Die Praxis der zentralen Verwaltung aller Crew-Gelder / Mitglieder hat außerdem gezeigt, das die derzeitige Handhabung fast an Insubordination grenzt und uns in Städten mit mehr als drei Crews Stimmen, Geld, Mitglieder, Zeit und Nerven kostet bzw. schon gekostet hat, ohne dafür entsprechende Vorteile zu bieten.
Antrag 06.3 - Satzungsänderungsantrag zu § 6 Gliederung und Pflichten des Landesverbandes
- Änderungsantrag Nr.
- 6.3
- Beantragt von
- FxK
- Betrifft
- NRW / §6 §§
- Beantragte Änderungen
Ergänzung von § 6 der Landesatzung NRW der Piratenpartei Deutschland durch folgende Punkte:
(5) Die Autonomie der Regional-, Kreis- und Ortsverbände wird durch den Landesverband gewahrt.
- Begründung
Um auf kommunaler Ebene politisch arbeiten zu können, braucht es demokratischer Gremien auf kommunaler Ebene.
Das Crew-Konzept ist dafür nicht ausreichend oder bietet diese Möglichkeit nur auf Umwegen.
Ohne klare Festlegung in der Landessatzung, sind Kreisverbände nur ein verlängerter Arm des Landesvorstandes.
Es brauchen auch Piraten eine Stimme, die in keiner Crew sind bzw. keine Zeit/Geld/Lust haben, dafür immer auf eine LMV zu fahren/warten.
Die Praxis der zentralen Verwaltung aller Crew-Gelder / Mitglieder hat außerdem gezeigt, das die derzeitige Handhabung fast an Insubordination grenzt und uns in Städten mit mehr als drei Crews Stimmen, Geld, Mitglieder, Zeit und Nerven kostet bzw. schon gekostet hat, ohne dafür entsprechende Vorteile zu bieten.
Antrag 07 mit Teilanträgen 7.1, 7.2, 7.3 und 7.4
Einen eigenen § zur Schaffung von Transparenz
- Änderungsantrag Nr.
- 7.1
- Beantragt von
- Andreas70
- Betrifft
- NRW / neuer § in die Satzung aufnehmen (erster Teilantrag)
- Beantragte Änderungen
Einfügen eines neuen §17 zur Manifestierung der von den Piraten geforderten Transparenz:
§ 17 Transparenz in der Piratenpartei NRW
(1)Jeder NRW-Pirat hat unabhängig von der Betroffenheit und ohne den Zwang zur Begründung das Recht auf allen Ebenen der parteilichen Ordnung der Piratenpartei NRW, Einsicht in die Aktenvorgänge und die den jeweiligen Stellen zur Verfügung stehenden Informationen zu nehmen. Dies gilt ebenso für schriftliches Aktenmaterial wie digitale oder andere Medien. Wird dies nicht ermöglicht, kann der Pirat mit formlosen Antrag dies beim Vorstand der Piratenpartei NRW beantragen.
(1.1) Seine Schranken findet dieses Auskunfts- und Einsichtsrecht in den Bestimmungen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte und zur Verhinderung von Missbrauch und Straftaten. Diese Ausnahmeregelungen sind eng und eindeutig zu befolgen und dürfen nicht pauschal ausgrenzen.
(1.2) Die Auskunftsstelle ist verpflichtet, zeitnah (alles Machbare zur sofortigen Auskunft/Einsicht) und in einer klaren Kostenregelung, Zugang in Form einer Akteneinsicht oder einer Materialkopie dem Antragsteller zu gewähren.
(1.3) Die Verweigerung des Zugangs muss schriftlich begründet werden und kann vom Antragsteller, sowie von betroffenen Dritten überprüft werden.
- Begründung
Die Piraten haben selbst in den Zielen die Transparenz aufgeführt. Diese muss konsequent gefordert und umgesetzt werden. Dies kann und darf man nicht nur von anderen fordern, sondern selbst "vorleben". Auf Basis der Beschreibung der Transparenz der Piraten habe ich diesen 1. Änderungsantrag für die Transparenz eingereicht und wünsche mir eine möglichst große Zustimmung, wenn die Piraten zur Transparenz in der Politik stehen!
- Änderungsantrag Nr.
- 7.2
- Beantragt von
- Andreas70
- Betrifft
- NRW / neuer § in die Satzung aufnehmen (2. Teilantrag)
- Beantragte Änderungen
Einfügen eines neuen §17 zur Manifestierung der von den Piraten geforderten Transparenz:
(2) Alle Gremien in der Piratenpartei NRW sind verpflichtet, regelmäßig aktuelle Organisations- und Aufgabenbeschreibungen mit der Änderungshistorie zu veröffentlichen, einschließlich Übersichten der Arten von Unterlagen, auf die zugegriffen wurde/werden kann.
- Begründung
Die Piraten haben selbst in den Zielen die Transparenz aufgeführt. Diese muss konsequent gefordert und umgesetzt werden. Dies kann und darf man nicht nur von anderen fordern, sondern selbst "vorleben". Auf Basis der Beschreibung der Transparenz der Piraten habe ich diesen 1. Änderungsantrag für die Transparenz eingereicht und wünsche mir eine möglichst große Zustimmung, wenn die Piraten zur Transparenz in der Politik stehen!
- Änderungsantrag Nr.
- 7.3
- Beantragt von
- Andreas70
- Betrifft
- NRW / neuer § in die Satzung aufnehmen (3. Teilantrag)
- Beantragte Änderungen
Einfügen eines neuen §17 zur Manifestierung der von den Piraten geforderten Transparenz:
(3) Mandatsträger wie Landtagsabgeordnete haben jeweils einen eigenen öffentlichen Bericht über die eigene Arbeit zu führen. Dies kann laufend in dem Berichtszeitraum erfolgen oder quartalsweise und ist spätestens zum Monatsletzten des Folgemonats des vorhergehenden Quartals vorzulegen. In dem Bericht ist ebenso das Abstimmungsverhalten in den Gremien mit Begründung festzuhalten.
- Begründung
Die Piraten haben selbst in den Zielen die Transparenz aufgeführt. Diese muss konsequent gefordert und umgesetzt werden. Dies gilt um so mehr für die Mandatsträger der Piratenpartei NRW.
- Änderungsantrag Nr.
- 7.4
- Beantragt von
- Andreas70
- Betrifft
- NRW / neuer § in die Satzung aufnehmen (4. Teilantrag)
- Beantragte Änderungen
Einfügen eines neuen §17 zur Manifestierung der von den Piraten geforderten Transparenz:
(4) Der Vorstand der Piratenpartei NRW hat für einen jährlichen öffentlichen Bericht über die
-Handhabung der vorgenannten Transparenz (der Auskunfts- und Einsichtsrechte und Organisations- und Aufgabenbeschreibungen) und
- der erfolgten Verweigerungen von Auskünften mit ausführlicher Erklärung
des Kalenderjahres spätestens bis zum Monatsletzten des Januars des Folgejahres vorzulegen.
(4.1) Dieser Bericht kann auch laufend innerhalb des Berichtszeitraums geführt werden.
(4.2) Veränderungen im Vorstand entbinden die jeweiligen Mitglieder nicht von dieser Pflicht und Verantwortung.
(4.3) Die/der nach der Veröffentlichung (frühestens 14 Tage danach) nächst folgende LMV/LPT der Piratenpartei NRW hat über die Annahme des Berichts mit 3/4 Mehrheit der Stimmen der anwesenden NRW-Piraten abzustimmen. Namentlich geführte Gegenstimmen haben Mängel sofort und protokolliert zu benennen. Der Gegenstimmende hat nur einmalig die Möglichkeit den Mangel/die Mängel einmalig vorzutragen zu begründen. Rückfragen sind unzulässig. Die anwesenden NRW-Piraten haben direkt im Anschluss über die Annahme des Mangels protokolliert mit einfacher Mehrheit abzustimmen. Wurden alle benannten Mängel des gegenstimmenden Piraten abgelehnt, wird seine Stimme als Zustimmung gewertet. Wird die 3/4 Mehrheit nach Prüfung aller protokollierten Mängel weiterhin nicht erreicht ist dies als Ablehung des Berichts zu werten. Der Vorstand hat die angenommenen begründeten Mängel innerhalb von 4 Wochen zu beheben. An der/den nächst folgenden LMV/LPT ist der korrigierte Bericht zur erneuten Annahme mit Abstimmung vorzulegen. (4.4) Der Vorstand gilt erst nach Annahme des Berichts als Entlastet, soweit nicht andere aus der Satzung folgende Gründe eine Entlastung verweigern.
- Begründung
Die Piraten haben selbst in den Zielen die Transparenz aufgeführt. Diese muss konsequent gefordert und umgesetzt werden. Dies gilt ins besondere für die Vorstand der Piratenpartei NRW, der darüber Rechenschaft abzulegen hat. Dies soll mit diesem Änderungsantrag ereicht werden. Der Vorstand gilt erst dann als entlastet, wenn er in einem Bericht für die nötige Transparenz seiner Arbeit gesorgt hat. Die Piraten können mit der LMV für die nötige Qualität basisdemokratisch sorgen, in dem sie Mängel aufzeigt, die nach Annahme auch vom Vorstand zu korrigieren sind. Der Vorstand wäre erst dann entlastet, denn auch die Transparenz über den Bericht sichergestellt wurde.
Ich hoffe, dass auch dieser Absatz in einem Transparenz-§ auf große Zustimmung stößt.
- Änderungsantrag Nr.
- 08
- Beantragt von
- Till Neuhaus
- Betrifft
- NRW-Satzung, Crewordnung / §10, Abs. (2)
- Beantragte Änderungen
Ersetzung des ersten Satzes in zwei Einzelsätze mit den Inhalten: "Arbeitskreise treffen sich mindestens einmal pro Quartal. Die Sitzungen der Arbeitskreise sind öffentlich abzuhalten."
- Begründung
Mehr Transparenz (Die jetzige Formulierung schließt nicht aus, dass neben dem öffentlichen Treffen (einmal je Quartal) auch beliebig viele nicht-öffentliche Treffen abgehalten werden können.)
Ist:
„Arbeitskreise treffen sich mindestens einmal pro Quartal zu öffentlichen Sitzungen.“
Soll:
„Arbeitskreise treffen sich mindestens einmal pro Quartal. Die Sitzungen der Arbeitskreise sind öffentlich abzuhalten.“
- Änderungsantrag Nr.
- 10
- Beantragt von
- Till Neuhaus
- Betrifft
- NRW-Satzung, Crewordnung / §10, Abs. (2)
- Beantragte Änderungen
Streichung des zweiten Satzes "Jede Crew hat das Recht, zu diesen Sitzungen einen Repräsentanten zu entsenden, welcher die Crew-Meinung auf der Sitzung zu vertreten hat."
- Begründung
§10, Abs. (6) besagt: "Jeder Pirat hat das Recht in Arbeitskreisen mitzuarbeiten.". Somit ist bereits gewährleistet, dass jede Meinung einzelner Piraten eingebracht werden können - nicht "nur" die Mehrheitsmeinungen einer Crew.
- Änderungsantrag Nr.
- 10.1
- Beantragt von
- Till Neuhaus
- Betrifft
- NRW-Satzung, Crewordnung / §11
- Beantragte Änderungen
Ergänzung des Paragraphen um einen zusätzlichen Absatz mit dem Inhalt: "Arbeitsgruppen treffen sich mindestens einmal pro Quartal. Die Sitzungen der Arbeitsgruppen sind öffentlich abzuhalten."
- Begründung
An die Arbeitskreise angepasste Regelung (vgl. §10 (Arbeitskreise), Abs. 2)
- Änderungsantrag Nr.
- 10.2
- Beantragt von
- Till Neuhaus
- Betrifft
- NRW-Satzung, Crewordnung / §11
- Beantragte Änderungen
Ergänzung des Paragraphen um einen zusätzlichen Absatz mit dem Inhalt: "Die Arbeitsgruppen haben eine transparente Arbeitsweise sicherzustellen."
- Begründung
An die Arbeitskreise angepasste Regelung (vgl. §10 (Arbeitskreise), Abs. 4) zur Verbesserung der Transparenz
- Änderungsantrag Nr.
- 10.3
- Beantragt von
- Till Neuhaus
- Betrifft
- NRW-Satzung, Crewordnung / §11
- Beantragte Änderungen
Ergänzung des Paragraphen um einen zusätzlichen Absatz mit dem Inhalt: "Jeder Pirat hat das Recht in Arbeitsgruppen mitzuarbeiten und an der Entscheidungsfindung aktiv beteiligt zu werden."
- Begründung
An die Arbeitskreise angepasste Regelung (vgl. §10 (Arbeitskreise), Abs. 6) zur Verbesserung der Transparenz und zur Erhöhung der basisdemokratischen Grundidee
Antrag 11 - Pressesprecherordnung
- Änderungsantrag Nr.
- 11
- Beantragt von
- Daniel Düngel
- Betrifft
- NRW /
- Beantragte Änderungen
- Anhang einer Pressesprecherordnung an die Satzung:
Pressesprecherordnung des Landesverbands NRW der Piratenpartei Deutschlands:
§0 Verbindlichkeit
(1) Diese Pressesprecherordnung ist Teil der Satzung des Landesverbandes NRW der Piratenpartei Deutschland.
§1 Rechte und Pflichte des Pressesprechers
(1) Der Pressesprecher ist berechtigt Pressemitteilungen und Interviews im Namen der Piratenpartei NRW ohne individuelle Zustimmung des Landesvorstands herauszugeben/zu geben.
(2) Der Pressesprecher vertritt seine Parteigliederung in der Öffentlichkeit. Dabei hat er in der Außendarstellung persönliche und Parteimeinung deutlich zu trennen.
(3) Der Pressesprecher ist Sprecher der AG Presse NRW auf Landesebene.
(4) Der Pressesprecher untersteht dem Landesvorstand und nimmt informativ (ohne Stimmrecht) an dessen Sitzungen teil.
(5) Der Pressesprecher berichtet dem Vorstand ein Mal pro Monat über seine Tätigkeiten.
§2 Wahl und Abwahl des Pressesprechers
(1) Der Pressesprecher wird auf einer LMV für ein Jahr aus dem Kreise der Mitglieder der "AG Presse NRW" mit einfacher Mehrheit gewählt.
(2) Auf Beschluss der LMV kann der Pressesprecher aus seinem Amt entlassen werden. Ein neuer Pressesprecher ist auf selbiger LMV zu wählen.
(3) Auf begründeten Antrag von drei Piraten muss der Vorstand über die Entlassung des Pressesprechers bei der nächsten planmäßigen Vorstandssitzung debattieren und eine begründete Entscheidung fassen. Zur besagten Vorstandssitzung sollten die Antragsteller präsent sein, um ihre Meinung kund zu tun. Im Falle einer Entlassung setzt der Landesvorstand einen anderen Pressesprecher bis zur nächsten LMV kommissarisch ein.
- Begründung
Der Pressesprecher ist sehr wichtig für die Außenwirkung der Partei und ist ein wichtiger Ansprechpartner für die Öffentlichkeit. Ich denke, dass diese Person demokratisch legitimiert werden muss, da diese stark die Mitglieder der Piraten nach Außen repräsentiert.
Anmerkung: Ich habe mir - piratig - erlaubt, den Satzungsänderungsantrag von Plätzchen so zu übernehmen und kleinere Ergänzungen vorgenommen. Hauptsächlich geht es mir darum, dass nicht "irgendwer" Pressesprecher wird, sondern jemand - um eine kontinuierliche Arbeit zu gewährleisten - aus dem Kreise der AG Presse NRW. Mitglied der AG Presse NRW kann jeder NRW-Pirat werden.
Antrag 11.1 - Pressesprecherordnung (mit LPT)
- Änderungsantrag Nr.
- 11.1
- Beantragt von
- Daniel Düngel
- Betrifft
- NRW /
- Beantragte Änderungen
- Anhang einer Pressesprecherordnung an die Satzung:
Pressesprecherordnung des Landesverbands NRW der Piratenpartei Deutschlands:
§0 Verbindlichkeit
(1) Diese Pressesprecherordnung ist Teil der Satzung des Landesverbandes NRW der Piratenpartei Deutschland.
§1 Rechte und Pflichte des Pressesprechers
(1) Der Pressesprecher ist berechtigt Pressemitteilungen und Interviews im Namen der Piratenpartei NRW ohne individuelle Zustimmung des Landesvorstands herauszugeben/zu geben.
(2) Der Pressesprecher vertritt seine Parteigliederung in der Öffentlichkeit. Dabei hat er in der Außendarstellung persönliche und Parteimeinung deutlich zu trennen.
(3) Der Pressesprecher ist Sprecher einer AG Presse auf Landesebene.
(4) Der Pressesprecher untersteht dem Landesvorstand und nimmt informativ (ohne Stimmrecht) an dessen Sitzungen teil.
(5) Der Pressesprecher berichtet dem Vorstand ein Mal pro Monat über seine Tätigkeiten.
§2 Wahl und Abwahl des Pressesprechers
(1) Der Pressesprecher wird auf einer LPT für ein Jahr aus dem Kreise der Mitglieder der "AG Presse NRW" mit einfacher Mehrheit gewählt.
(2) Auf Beschluss des LPT kann der Pressesprecher aus seinem Amt entlassen werden. Ein neuer Pressesprecher ist auf selbigem LPT zu wählen.
(3) Auf begründeten Antrag von drei Piraten muss der Vorstand über die Entlassung des Pressesprechers bei der nächsten planmäßigen Vorstandssitzung debattieren und eine begründete Entscheidung fassen. Zur besagten Vorstandssitzung sollten die Antragsteller präsent sein, um ihre Meinung kund zu tun. Im Falle einer Entlassung setzt der Landesvorstand einen anderen Pressesprecher bis zum nächsten LPT kommissarisch ein.
- Begründung
Der Pressesprecher ist sehr wichtig für die Außenwirkung der Partei und ist ein wichtiger Ansprechpartner für die Öffentlichkeit. Ich denke, dass diese Person demokratisch legitimiert werden muss, da diese stark die Mitglieder der Piraten nach Außen repräsentiert. Dies ist der selbe Antrag wir 11, nur mit LPT, falls dieser Antrag durch geht.
Anmerkung: Ich habe mir - piratig - erlaubt, den Satzungsänderungsantrag von Plätzchen so zu übernehmen und kleinere Ergänzungen vorgenommen. Hauptsächlich geht es mir darum, dass nicht "irgendwer" Pressesprecher wird, sondern jemand - um eine kontinuierliche Arbeit zu gewährleisten - aus dem Kreise der AG Presse NRW. Mitglied der AG Presse NRW kann jeder NRW-Pirat werden.
Antrag 11.2 - Pressesprecherordnung (mit LMV und 10%-Regelung)
- Änderungsantrag Nr.
- 11.2
- Beantragt von
- Daniel Düngel
- Betrifft
- NRW /
- Beantragte Änderungen
- Anhang einer Pressesprecherordnung an die Satzung:
Pressesprecherordnung des Landesverbands NRW der Piratenpartei Deutschlands:
§0 Verbindlichkeit
(1) Diese Pressesprecherordnung ist Teil der Satzung des Landesverbandes NRW der Piratenpartei Deutschland.
§1 Rechte und Pflichte des Pressesprechers
(1) Der Pressesprecher ist berechtigt Pressemitteilungen und Interviews im Namen der Piratenpartei NRW ohne individuelle Zustimmung des Landesvorstands herauszugeben/zu geben.
(2) Der Pressesprecher vertritt seine Parteigliederung in der Öffentlichkeit. Dabei hat er in der Außendarstellung persönliche und Parteimeinung deutlich zu trennen.
(3) Der Pressesprecher ist Sprecher der AG Presse NRW auf Landesebene.
(4) Der Pressesprecher untersteht dem Landesvorstand und nimmt informativ (ohne Stimmrecht) an dessen Sitzungen teil.
(5) Der Pressesprecher berichtet dem Vorstand ein Mal pro Monat über seine Tätigkeiten.
§2 Wahl und Abwahl des Pressesprechers
(1) Der Pressesprecher wird auf einer LMV für ein Jahr aus dem Kreise der Mitglieder der "AG Presse NRW" mit einfacher Mehrheit gewählt.
(2) Auf Beschluss der LMV kann der Pressesprecher aus seinem Amt entlassen werden. Ein neuer Pressesprecher ist auf selbiger LMV zu wählen.
(3) Auf begründeten Antrag von 10% der NRW-Piraten muss der Vorstand über die Entlassung des Pressesprechers bei der nächsten planmäßigen Vorstandssitzung debattieren und eine begründete Entscheidung fassen. Zur besagten Vorstandssitzung sollten die Antragsteller präsent sein, um ihre Meinung kund zu tun. Im Falle einer Entlassung setzt der Landesvorstand einen anderen Pressesprecher bis zur nächsten LMV kommissarisch ein.
- Begründung
Der Pressesprecher ist sehr wichtig für die Außenwirkung der Partei und ist ein wichtiger Ansprechpartner für die Öffentlichkeit. Ich denke, dass diese Person demokratisch legitimiert werden muss, da diese stark die Mitglieder der Piraten nach Außen repräsentiert.
Anmerkung: Ich habe mir - piratig - erlaubt, den Satzungsänderungsantrag von Plätzchen so zu übernehmen und kleinere Ergänzungen vorgenommen. Hauptsächlich geht es mir darum, dass nicht "irgendwer" Pressesprecher wird, sondern jemand - um eine kontinuierliche Arbeit zu gewährleisten - aus dem Kreise der AG Presse NRW. Mitglied der AG Presse NRW kann jeder NRW-Pirat werden. Änderung: Statt drei Mitglieder werden hier in §2.3 10% der NRW-Piraten benötigt, um die Vorstandssitzungen nicht damit zu bombardieren.
Antrag 11.3 - Pressesprecherordnung (mit LPT und 10%-Regelung)
- Änderungsantrag Nr.
- 11.3
- Beantragt von
- Daniel Düngel
- Betrifft
- NRW /
- Beantragte Änderungen
- Anhang einer Pressesprecherordnung an die Satzung:
Pressesprecherordnung des Landesverbands NRW der Piratenpartei Deutschlands:
§0 Verbindlichkeit
(1) Diese Pressesprecherordnung ist Teil der Satzung des Landesverbandes NRW der Piratenpartei Deutschland.
§1 Rechte und Pflichte des Pressesprechers
(1) Der Pressesprecher ist berechtigt Pressemitteilungen und Interviews im Namen der Piratenpartei NRW ohne individuelle Zustimmung des Landesvorstands herauszugeben/zu geben.
(2) Der Pressesprecher vertritt seine Parteigliederung in der Öffentlichkeit. Dabei hat er in der Außendarstellung persönliche und Parteimeinung deutlich zu trennen.
(3) Der Pressesprecher ist Sprecher einer AG Presse auf Landesebene.
(4) Der Pressesprecher untersteht dem Landesvorstand und nimmt informativ (ohne Stimmrecht) an dessen Sitzungen teil.
(5) Der Pressesprecher berichtet dem Vorstand ein Mal pro Monat über seine Tätigkeiten.
§2 Wahl und Abwahl des Pressesprechers
(1) Der Pressesprecher wird auf einem LPT für ein Jahr aus dem Kreise der Mitglieder der "AG Presse NRW" mit einfacher Mehrheit gewählt.
(2) Auf Beschluss des LPT kann der Pressesprecher aus seinem Amt entlassen werden. Ein neuer Pressesprecher ist auf selbigem LPT zu wählen.
(3) Auf begründeten Antrag von 10% der NRW-Piraten muss der Vorstand über die Entlassung des Pressesprechers bei der nächsten planmäßigen Vorstandssitzung debattieren und eine begründete Entscheidung fassen. Zur besagten Vorstandssitzung sollten die Antragsteller präsent sein, um ihre Meinung kund zu tun. Im Falle einer Entlassung setzt der Landesvorstand einen anderen Pressesprecher bis zum nächsten LPT kommissarisch ein.
- Begründung
Der Pressesprecher ist sehr wichtig für die Außenwirkung der Partei und ist ein wichtiger Ansprechpartner für die Öffentlichkeit. Ich denke, dass diese Person demokratisch legitimiert werden muss, da diese stark die Mitglieder der Piraten nach Außen repräsentiert. Dies ist der selbe Antrag wir 11.2, nur mit LPT, falls dieser Antrag durch geht.
Anmerkung: Ich habe mir - piratig - erlaubt, den Satzungsänderungsantrag von Plätzchen so zu übernehmen und kleinere Ergänzungen vorgenommen. Hauptsächlich geht es mir darum, dass nicht "irgendwer" Pressesprecher wird, sondern jemand - um eine kontinuierliche Arbeit zu gewährleisten - aus dem Kreise der AG Presse NRW. Mitglied der AG Presse NRW kann jeder NRW-Pirat werden. Änderung: Statt drei Mitglieder werden hier in §2.3 10% der NRW-Piraten benötigt, um die Vorstandssitzungen nicht damit zu bombardieren.
Antrag 11.4 - Pressesprecherordnung (Anhang Vertreterregelung)
- Änderungsantrag Nr.
- 11.4
- Beantragt von
- Daniel Düngel
- Betrifft
- NRW /
- Beantragte Änderungen
- Einfügen eines weiteren § an die Pressesprecherordnung
§3 Vertreterregelung
(1) Die AG Presse NRW schafft innerhalb ihrer Struktur einen Vertreter des Pressesprechers. Für ihn gelten die gleichen Rechte und Pflichten gemäß dieser Landespressesprecherordnung
(2) Sofern der gewählte Landespressesprecher mittels üblicher Kommunikationsmittel (E-Mail / Telefon) für mindestens drei Stunden nicht erreicht werden konnte, tritt ein Vertreter an seine Stelle.
- Begründung
Einfach um die Handlungsfähigkeit zu gewährleisten.
Antrag Streichung $6(4)
- Änderungsantrag Nr.
- Beantragt von
- Hal 9000
- Betrifft
- NRW / $6(4)Satzung
- Beantragte Änderungen
Streichen
- Begründung
Hier streichen, da es in die Finanzordnung gehört.
Antrag Finanzregelung in die Finanzordnung
- Änderungsantrag Nr.
- Beantragt von
- Hal 9000
- Betrifft
- NRW / $6(4)Satzung
- Beantragte Änderungen
(0) Die Mitgliedsbeiträge der Mitglieder des Landesverbandes und seine Untergliederungen werden nach Abzug der an die Bundespartei zu entrichtenden Anteile folgendermaßen verteilt: Für Organisatorische Zwecke erhalten der Landesverband 5%. Der für das Mitglied zuständige Bezirksverband 5%. Der für das Mitglied zuständige Kreisverband 5%. Der für das Mitglied zuständige Ortsverband 5%. Verwaltet wird dieses durch den jeweiligen Vorstand. Alles weitere wird als Freie Mittel zur Verfügung gestellt. Nicht genutzte Mittel werden nach Kassenabschluß des Kalenderjahres als freie Mittel dem Landesverband im Folgejahr zur Verfügung gestellt.
- Begründung
Einfügen in die Finanzordnung und budgetierung des Landesvorstandes für Organisatorische Aufgaben.
Anträge der PG-Satzung NRW
Paket Kleinigkeiten
Anmerkung: Wir bitten die Landesmitgliederversammlung einmal gebündelt über die Satzungsänderungsanträge K0-1 bis K18 abzustimmen. Sollten die Anträge dabei nicht die erforderlichen Mehrheiten erhalten, möge dann noch einmal gesondert über jeden dieser Anträge einzeln abgestimmt werden.
K01 - NRW-Pirat
- Änderungsantrag Nr.
- K01-1
- Beantragt von
- Till Neuhaus
- Betrifft
- NRW-Satzung / §3, Abs. (5)
- Beantragte Änderungen
Streichen der Passage "oder der Bundespartei"
- Begründung
Den Wohnsitzwechsel direkt an den Bund zu melden ohne die lokalen Gliederungen zu informieren macht keinen Sinn.
Ist:
„Bei einem Wohnsitzwechsel in das Gebiet einer anderen Gliederung geht die Mitgliedschaft über. Der Pirat hat den Wohnsitzwechsel unverzüglich der dem neuen Wohnsitz entsprechenden Gliederung oder der Bundespartei anzuzeigen.“
Soll:
„Bei einem Wohnsitzwechsel in das Gebiet einer anderen Gliederung geht die Mitgliedschaft über. Der Pirat hat den Wohnsitzwechsel unverzüglich der dem neuen Wohnsitz entsprechenden Gliederung anzuzeigen.“
- Änderungsantrag Nr.
- K01-2
- Beantragt von
- Till Neuhaus
- Betrifft
- NRW-Satzung / §3, Abs. (7)
- Beantragte Änderungen
Streichung des gesamten Absatzes
- Begründung
Formalitäten sollten in einer Geschäftsordnung geregelt werden, nicht in der Satzung
Ist:
„Jeder Pirat erhält einen Mitgliedsausweis.“
- Änderungsantrag Nr.
- K01-3
- Beantragt von
- Till Neuhaus
- Betrifft
- NRW-Satzung / §9, Abs. (6)
- Beantragte Änderungen
Ersetzen von "Piraten" durch "jedermann" und Ersetzen von "Diese" durch "NRW-Piraten"
- Begründung
Mehr Tranzparenz
Ist:
„Über die Sitzungen ist Protokoll zu führen. Die Sitzungen sind öffentlich für Piraten. Diese haben grundsätzlich Rederecht. Näheres regelt die Geschäftsordnung des Landesvorstandes.“
Soll:
„Über die Sitzungen ist Protokoll zu führen. Die Sitzungen sind öffentlich für jedermann. NRW-Piraten haben grundsätzlich Rederecht. Näheres regelt die Geschäftsordnung des Landesvorstandes.“
- Änderungsantrag Nr.
- K01-4
- Beantragt von
- Till Neuhaus
- Betrifft
- NRW-Satzung, Crewordnung / §5, Abs. (3)
- Beantragte Änderungen
Streichen von "Pirat"
- Begründung
Mehr Tranzparenz
Ist:
„Die Sprecherliste ist öffentlich lesbar, d. h. jeder Pirat hat das Recht sie zu lesen.“
Soll:
„Die Sprecherliste ist öffentlich lesbar, d. h. jeder hat das Recht sie zu lesen.“
- Änderungsantrag Nr.
- K01-5
- Beantragt von
- Till Neuhaus
- Betrifft
- NRW-Satzung / §3, Abs. (6)
- Beantragte Änderungen
Ergänzung um die Begriffe "in verschiedenen Gliederungen", "als" und "zugehörig"
- Begründung
Präzisere Definition des Paragraphen
Ist:
„Hat ein Pirat mehrere Wohnsitze bestimmt er selbst, wo er Pirat ist.“
Soll:
„Hat ein Pirat mehrere Wohnsitze in verschiedenen Gliederungen bestimmt er selbst, wo er als Pirat zugehörig ist.“
- Änderungsantrag Nr.
- K01-6
- Beantragt von
- Till Neuhaus
- Betrifft
- NRW-Satzung / §10, Abs. (3)
- Beantragte Änderungen
Ersetzen von "Landespiraten" durch "NRW-Piraten"
- Begründung
Präzisere Definition von "Piraten"
Ist:
„Die LDK wird auf Verlangen
a) des LVORs,
b) von mindestens einem Zehntel der Landespiraten,
c) von mindestens einem Viertel der Bezirksverbände und des Jugendverbandes oder
d) von mindestens einem Zehntel der Delegierten
einberufen.“
Soll:
„Die LDK wird auf Verlangen
a) des LVORs,
b) von mindestens einem Zehntel der NRW-Piraten,
c) von mindestens einem Viertel der Bezirksverbände und des Jugendverbandes oder
d) von mindestens einem Zehntel der Delegierten einberufen.“
- Änderungsantrag Nr.
- K01-7
- Beantragt von
- Till Neuhaus
- Betrifft
- NRW-Satzung / §10, Abs. (5)
- Beantragte Änderungen
Ersetzen von "Landespiraten" durch "NRW-Piraten"
- Begründung
Präzisere Definition von "Piraten"
Ist:
„Jeder Bezirksverband und der Jugendverband stellen für je angefangene 50 Piraten ihrer Gliederung einen Mandaten auf. Die Mandate sind für alle Landespiraten offen. Die Delegierten werden für zwei Jahre gewählt. Auf Verlangen eines Piraten des entsendenden Bezirksverbands oder des entsendenden Jugendverbandes ist die Mandatierung vor einer LDK zu bestätigen, wenn dies in der Einladung angekündigt ist. Die Wiederwahl ist möglich. Das Mandat ist nicht übertragbar.“
Soll:
„Jeder Bezirksverband und der Jugendverband stellen für je angefangene 50 Piraten ihrer Gliederung einen Mandaten auf. Die Mandate sind für alle NRW-Piraten offen. Die Delegierten werden für zwei Jahre gewählt. Auf Verlangen eines Piraten des entsendenden Bezirksverbands oder des entsendenden Jugendverbandes ist die Mandatierung vor einer LDK zu bestätigen, wenn dies in der Einladung angekündigt ist. Die Wiederwahl ist möglich. Das Mandat ist nicht übertragbar.“
- Änderungsantrag Nr.
- K01-8
- Beantragt von
- Till Neuhaus
- Betrifft
- NRW-Satzung / §12, Abs. (2)
- Beantragte Änderungen
Ersetzen von "Piraten" durch "NRW-Piraten"
- Begründung
Präzisere Definition von "Piraten"
Ist:
„Besteht die dringende Erfordernis einer Änderung der Landessatzung oder des Landesprogramms zwischen zwei Parteitagen, so kann die Landessatzung oder das Landesprogramm auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.“
Soll:
„Besteht die dringende Erfordernis einer Änderung der Landessatzung oder des Landesprogramms zwischen zwei Parteitagen, so kann die Landessatzung oder das Landesprogramm auch geändert werden, wenn mindestens 2/3 der NRW-Piraten sich mit dem Antrag/den Anträgen auf Änderung schriftlich einverstanden erklären.“
- Änderungsantrag Nr.
- K01-9
- Beantragt von
- Till Neuhaus
- Betrifft
- NRW-Satzung / §2, Abs. (1)
- Beantragte Änderungen
Ersetzen von "Piraten" durch "NRW-Piraten"
- Begründung
Präzisere Definition von "Piraten"
Ist:
„Mitglied der Piratenpartei Deutschland kann jede in Deutschland lebende Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland anerkennt. Personen, die infolge Richterspruchs die Amtsfähigkeit, die Wählbarkeit oder das Wahlrecht nicht besitzen, können nicht Piraten sein oder werden.“
Soll:
„Mitglied der Piratenpartei Deutschland kann jede in Deutschland lebende Person werden, die das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Grundsätze sowie die Satzung der Piratenpartei Deutschland anerkennt. Personen, die infolge Richterspruchs die Amtsfähigkeit, die Wählbarkeit oder das Wahlrecht nicht besitzen, können nicht NRW-Piraten sein oder werden.“
- Änderungsantrag Nr.
- K01-10
- Beantragt von
- Till Neuhaus
- Betrifft
- NRW-Satzung / §4, Abs. (1)
- Beantragte Änderungen
Ersetzen von "Pirat" durch "NRW-Pirat"
- Begründung
Präzisere Definition von "Piraten"
Ist:
„Jeder Pirat hat das Recht und die Pflicht, im Rahmen dieser Satzung die Zwecke des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen und der Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen und der Piratenpartei Deutschland zu beteiligen.“
Soll:
„Jeder NRW-Pirat hat das Recht und die Pflicht, im Rahmen dieser Satzung die Zwecke des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen und der Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen und der Piratenpartei Deutschland zu beteiligen.“
- Änderungsantrag Nr.
- K01-11
- Beantragt von
- Till Neuhaus
- Betrifft
- NRW-Satzung / §8, Abs. (4)
- Beantragte Änderungen
Ersetzen von "Landespiraten" durch "NRW-Piraten"
- Begründung
Präzisere Definition von "Piraten"
Ist:
„Die LMV wird auf Verlangen
(a) des LVORs,
(b) von mindestens einem Zehntel der Landespiraten,
(c) von mindestens einem Viertel der Bezirksgruppen und des Jugendverbandes oder
(d) der LDK
einberufen.“
Soll:
„Die LMV wird auf Verlangen
(a) des LVORs,
(b) von mindestens einem Zehntel der NRW-Piraten,
(c) von mindestens einem Viertel der Bezirksgruppen und des Jugendverbandes oder
(d) der LDK
einberufen.“
- Änderungsantrag Nr.
- K01-12
- Beantragt von
- Till Neuhaus
- Betrifft
- NRW-Satzung / §8, Abs. (6)
- Beantragte Änderungen
Ersetzen von "Piraten" durch "NRW-Piraten"
- Begründung
Präzisere Definition von "Piraten"
Ist:
„Anträge zur LMV sollen vorher in Arbeitsgruppen sowie im Forum diskutiert werden können und mindestens 3 Wochen vor der LMV vorliegen. Über die Abstimmung von Anträgen, die nicht mit der Einladung den Piraten zugegangen sind, entscheidet die LMV zu Beginn der Versammlung.“
Soll:
„Anträge zur LMV sollen vorher in Arbeitsgruppen sowie im Forum diskutiert werden können und mindestens 3 Wochen vor der LMV vorliegen. Über die Abstimmung von Anträgen, die nicht mit der Einladung den NRW-Piraten zugegangen sind, entscheidet die LMV zu Beginn der Versammlung.“
- Änderungsantrag Nr.
- K01-13
- Beantragt von
- Till Neuhaus
- Betrifft
- NRW-Satzung / §9, Abs. (2)
- Beantragte Änderungen
Ersetzen von "Piraten" durch "NRW-Piraten"
- Begründung
Präzisere Definition von "Piraten"
Ist:
„Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Piraten: Vorsitzender, 2. Vorsitzender, mindestens 2 Verwaltungspiraten, von denen einer als Finanzverantwortlicher gewählt wird, und politischer Geschäftsführer.“
Soll:
„Der Vorstand besteht aus mindestens 5 NRW-Piraten: Vorsitzender, 2. Vorsitzender, mindestens 2 Verwaltungspiraten, von denen einer als Finanzverantwortlicher gewählt wird, und politischer Geschäftsführer.“
- Änderungsantrag Nr.
- K01-14
- Beantragt von
- Till Neuhaus
- Betrifft
- NRW-Satzung / §9, Abs. (5)
- Beantragte Änderungen
Ersetzen von "Piraten" durch "NRW-Piraten"
- Begründung
Präzisere Definition von "Piraten"
Ist:
„Auf Antrag eines Zehntels der Piraten kann der Vorstand zum Zusammentritt aufgefordert und mit aktuellen Fragestellungen befasst werden.“
Soll:
„Auf Antrag eines Zehntels der NRW-Piraten kann der Vorstand zum Zusammentritt aufgefordert und mit aktuellen Fragestellungen befasst werden.“
- Änderungsantrag Nr.
- K01-15
- Beantragt von
- Till Neuhaus
- Betrifft
- NRW-Satzung / §9, Abs. (7)
- Beantragte Änderungen
Ersetzen von "Vorstands-Piraten" durch "Mitglieder des Landesvorstandes" und ersetzen von "Piraten" durch "Mitglieder"
- Begründung
Präzisere Definition von "Piraten"
Ist:
„Der Landesvorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstands-Piraten. Er ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gewählten Piraten des Landesvorstandes anwesend sind.“
Soll:
„Der Landesvorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Landesvorstandes. Er ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gewählten Mitglieder des Landesvorstandes anwesend sind.“
- Änderungsantrag Nr.
- K01-16
- Beantragt von
- Till Neuhaus
- Betrifft
- NRW-Satzung, Crewordnung / §6, Abs. (1)
- Beantragte Änderungen
Ersetzen von "Pirat" durch "NRW-Pirat"
- Begründung
Präzisere Definition von "Piraten"
Ist:
„Jeder Pirat kann die Mitgliedschaft in einer Crew seiner Wahl bei dieser beantragen.“
Soll:
„Jeder NRW-Pirat kann die Mitgliedschaft in einer Crew seiner Wahl bei dieser beantragen.“
- Änderungsantrag Nr.
- K01-17
- Beantragt von
- Till Neuhaus
- Betrifft
- NRW-Satzung, Crewordnung / §7, Abs. (1)
- Beantragte Änderungen
Ersetzen von "Piraten" durch "NRW-Piraten"
- Begründung
Präzisere Definition von "Piraten"
Ist:
„5-9 Piraten haben das Recht gemeinsam eine neue Crew gemäß dieser Ordnung zu gründen“
Soll:
„5-9 NRW-Piraten haben das Recht gemeinsam eine neue Crew in NRW gemäß dieser Ordnung zu gründen“
- Änderungsantrag Nr.
- K01-18
- Beantragt von
- Till Neuhaus
- Betrifft
- NRW-Satzung / §2, Abs. (2)
- Beantragte Änderungen
Ersetzen von "Pirat" durch "NRW-Pirat"
- Begründung
Präzisere Definition von "Piraten"
Ist:
„a) Jeder Pirat gehört grundsätzlich dem Ortsverein an, in dessen Zuständigkeitsgebiet er seinen Wohnsitz hat. Bei nachvollziehbaren Gründen, die den Organisationsinteressen nicht entgegen stehen, kann der Pirat die Zugehörigkeit in einer Parteigliederung seiner Wahl frei bestimmen.
b) Mit der Aufnahme in eine andere Gliederung verliert der Pirat das aktive und passive Wahlrecht in der alten Gliederung.
c) Sollte ein Pirat die Zugehörigkeit zu einer Gliederung selbst bestimmen, gilt diese Gliederung im Bezug auf das aktive und passive Wahlrecht als angezeigter Wohnsitz.“
Soll:
„a) Jeder NRW-Pirat gehört grundsätzlich dem Ortsverein an, in dessen Zuständigkeitsgebiet er seinen Wohnsitz hat. Bei nachvollziehbaren Gründen, die den Organisationsinteressen nicht entgegen stehen, kann der Pirat die Zugehörigkeit in einer Parteigliederung seiner Wahl frei bestimmen.
b) Mit der Aufnahme in eine andere Gliederung verliert der NRW-Pirat das aktive und passive Wahlrecht in der alten Gliederung.
c) Sollte ein NRW-Pirat die Zugehörigkeit zu einer Gliederung selbst bestimmen, gilt diese Gliederung im Bezug auf das aktive und passive Wahlrecht als angezeigter Wohnsitz.“
- Änderungsantrag Nr.
- K01-19
- Beantragt von
- Till Neuhaus
- Betrifft
- NRW-Satzung / §2, Abs. (5)
- Beantragte Änderungen
Ersetzen von "Piraten aus seinem Tätigkeitsbereich" durch "NRW-Piraten"
- Begründung
Präzisere Definition von "Piraten" und Vereinfachung
Ist:
„Die Bundespartei führt ein zentrales Piratenverzeichnis. Der Landesverband kann ein eigenes Landesverzeichnis der Piraten aus seinem Tätigkeitsbereich führen. Für die sichere Aufbewahrung, die parteigebundene Verwendung und Nutzung unter besonderer Berücksichtigung der Privatssphäre und der Aktualisierung jeglicher Art von Daten ist Sorge zu tragen.“
Soll:
„Die Bundespartei führt ein zentrales Piratenverzeichnis. Der Landesverband kann ein eigenes Landesverzeichnis der NRW-Piraten führen. Für die sichere Aufbewahrung, die parteigebundene Verwendung und Nutzung unter besonderer Berücksichtigung der Privatssphäre und der Aktualisierung jeglicher Art von Daten ist Sorge zu tragen.“
K02 - LPT statt LMV
Anmerkung: Wir bitten die Landesmitgliederversammlung über die Anträge K02-01 bis K02-02 zusammen abzustimmen.
- Änderungsantrag Nr.
- K02-01
- Beantragt von
- PG Satzung NRW
- Betrifft
- NRW-Satzung / §8, Abs. (0)
- Beantragte Änderungen
Einfügen eines vorangestellten Absatzes mit folgendem Inhalt: "Der Landesparteitag ist die Mitgliederversammlung auf Landesebene."
- Begründung
Das Parteiengesetz sieht vor, dass der Landesparteitag auch als solcher in der Satzung genannt wird.
- Änderungsantrag Nr.
- K02-02
- Beantragt von
- Till Neuhaus
- Betrifft
- NRW-Satzung / §10, Abs. (1)
- Beantragte Änderungen
Ersetzen von "der LMV" durch "des Landesparteitages"
- Begründung
Das Parteiengesetz sieht vor, dass der Landesparteitag auch als solcher in der Satzung genannt wird.
Ist:
„Die Einrichtung und die Wahl der LDK erfolgt auf direkten Beschluss der LMV.“
Soll:
„Die Einrichtung und die Wahl der LDK erfolgt auf direkten Beschluss des Landesparteitages.“
- Änderungsantrag Nr.
- K02-03
- Beantragt von
- Till Neuhaus
- Betrifft
- NRW-Satzung / §10, Abs. (2)
- Beantragte Änderungen
Ersetzen von "der LMV" durch "des Landesparteitages"
- Begründung
Das Parteiengesetz sieht vor, dass der Landesparteitag auch als solcher in der Satzung genannt wird.
Ist:
„Die LDK übernimmt die Aufgaben der LMV nach dieser Satzung, soweit dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Über dies hinaus nimmt die LDK die Aufgabe wahr, die Bezirkverbände und den Jugendverband zu informieren. Dies erfolgt in Form eines Rechenschaftsbericht, der mindestens einmal jährlich, auf Verlangen jedoch jederzeit, vorzulegen ist. Jeder Rechenschaftsbericht ist allen zugänglich zu machen.“
Soll:
„Die LDK übernimmt die Aufgaben des Landesparteitages nach dieser Satzung, soweit dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Über dies hinaus nimmt die LDK die Aufgabe wahr, die Bezirkverbände und den Jugendverband zu informieren. Dies erfolgt in Form eines Rechenschaftsbericht, der mindestens einmal jährlich, auf Verlangen jedoch jederzeit, vorzulegen ist. Jeder Rechenschaftsbericht ist allen zugänglich zu machen.“
- Änderungsantrag Nr.
- K02-04
- Beantragt von
- Till Neuhaus
- Betrifft
- NRW-Satzung / §12, Abs. (3)
- Beantragte Änderungen
Ersetzen von "einer Landesmitgliederversammlung" durch "einem Landesparteitag" und ersetzen von "der Landesmitgliederversammlung" durch "des Landesparteitages"
- Begründung
Das Parteiengesetz sieht vor, dass der Landesparteitag auch als solcher in der Satzung genannt wird.
Ist:
„Über einen Antrag auf Änderung der Landessatzung oder des Landesprogramms auf einer Landesmitgliederversammlung kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens 10 Tage vor Beginn der Landesmitgliederversammlung beim Landesvorstand eingegangen ist.“
Soll:
„Über einen Antrag auf Änderung der Landessatzung oder des Landesprogramms auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens 10 Tage vor Beginn des Landesparteitages beim Landesvorstand eingegangen ist.“
- Änderungsantrag Nr.
- K02-05
- Beantragt von
- Till Neuhaus
- Betrifft
- NRW-Satzung / §13, Abs. (1)
- Beantragte Änderungen
Ersetzen von "der Landesmitgliederversammlung" durch "des Landesparteitages" und ersetzen von "zu der Landesmitgliederversammlung" durch "zum Landesparteitag"
- Begründung
Das Parteiengesetz sieht vor, dass der Landesparteitag auch als solcher in der Satzung genannt wird.
Ist:
„Die Auflösung eines Landesverbandes kann durch einen Beschluss der Landesmitgliederversammlung, mit einer Mehrheit von 3/4 der zum Bundesparteitag bzw. der zu der Landesmitgliederversammlung Stimmberechtigten, beschlossen werden. Es müssen mindestens 2/3 der Piraten der Bundespartei bzw. des Landesverbandes abstimmen.“
- Änderungsantrag Nr.
- K02-06
- Beantragt von
- Till Neuhaus
- Betrifft
- NRW / §8 Abs (1), (2), (3), (4), (5), (6), (7), (8)
- Beantragte Änderungen
Führe folgende Änderungen durch:
- In Abs (1): Ändere "eine LMV" in "ein LPT" und "die LMV" nach "der LPT"
- In Abs (2): Ändere "der LMV" in "des LPT"
- In Abs (3): Ändere "der LMV" in "des LPT"
- In Abs (4): Ändere "die LMV" in "der LPT"
- In Abs (5): Ändere "einer LMV" in "eines LPT"
- In Abs (6): Ändere "zur LMV" in "zum LPT", "vor der LMV" in "vor dem LPT" und "die LMV" in "der LPT".
- In Abs (7): Ändere "der LMV" in "des LPT"
- In Abs (8): Ändere "die LMV" in "der LPT" und "einer LMV" in "eines LPT"
- Begründung
Konsistenz innerhalb der Satzung / Entfernen von nicht definierten Abkürzungen
Ist:
„Landesmitgliederversammlung (LMV)
(1) Sofern die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) noch nicht gewählt ist, tagt eine LMV im ersten Quartal eines jeden Jahres. Zwischen den regelmäßigen Treffen sollen mindestens 6 Monate liegen. Die Tagungen sind öffentlich, falls keine besonderen Einschränkungen vorliegen. Ist die LDK gewählt, findet die LMV nur auf Antrag nach xxx 8 Absatz 4xx statt.
(2) Die Aufgaben der LMV sind:
(a) die Wahl des LVORs und des ELVORs,
(b) die Wahl von Rechnungsprüfern,
(c) die Beschlussfassung über politische Grundsätze,
(d) die Beschlussfassung über das gemeinsame Wahlprogramm,
(e) die Beschlussfassung über die Landesliste für die Wahl zum Bundestag und Landtag,
(f) die Beschlussfassung über Rechenschaftsberichte ihrer Organe und Vertreter,
(g) die Beschlussfassung über Richtlinien für Abgeordnete, Regierungsmitglieder und über Koalitionen,
(h) die Beschlussfassung über die Landesschiedsgerichtsordnung,
(i) die Beschlussfassung über die Beitragsordnung, soweit diese nicht von der Bundessatzung vorgegeben ist,
(j) die Beschlussfassung über die Entlastung des LVORs,
(k) die Verabschiedung des Haushaltsplanes,
(l) die Entgegennahme der Berichte des Landesfinanzausschuss, die mindestens einmal jährlich, auf Verlangen jedoch jederzeit, zu erstatten sind.
(3) Die Einberufung der LMV erfolgt spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung.
(4) Die LMV wird auf Verlangen
(a) des LVORs,
(b) von mindestens einem Zehntel der Landespiraten,
(c) von mindestens einem Viertel der Bezirksgruppen und des Jugendverbandes oder
(d) der LDK
einberufen.
(5) Die Zahl der stimmberechtigten Anwesenden einer LMV ergibt sich aus der Anzahl der ausgegebenen Stimmausweise. Sie beschlie t mit einfacher Mehrheit, falls keine weiteren Bedingungen bestehen.
(6) Anträge zur LMV sollen vorher in Arbeitsgruppen sowie im Forum diskutiert werden können und mindestens 3 Wochen vor der LMV vorliegen.
Über die Abstimmung von Anträgen, die nicht mit der Einladung den Piraten zugegangen sind, entscheidet die LMV zu Beginn der Versammlung.
(7) Dringlichkeitsanträge im Laufe der LMV sind möglich.
(8) Die LMV gibt sich eine Geschäfts- und Wahlordnung. Diese bleibt auch für die folgenden LMVs in Kraft, sofern sie nicht zu Beginn einer LMV geändert wird.“
Soll:
„Landesparteitag (LPT)
(1) Sofern die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) noch nicht gewählt ist, tagt ein LPT im ersten Quartal eines jeden Jahres. Zwischen den regelmäßigen Treffen sollen mindestens 6 Monate liegen. Die Tagungen sind öffentlich, falls keine besonderen Einschränkungen vorliegen. Ist die LDK gewählt, findet der LPT nur auf Antrag nach xxx 8 Absatz 4xx statt.
(2) Die Aufgaben des LPT sind:
(a) die Wahl des LVORs und des ELVORs,
(b) die Wahl von Rechnungsprüfern,
(c) die Beschlussfassung über politische Grundsätze,
(d) die Beschlussfassung über das gemeinsame Wahlprogramm,
(e) die Beschlussfassung über die Landesliste für die Wahl zum Bundestag und Landtag,
(f) die Beschlussfassung über Rechenschaftsberichte ihrer Organe und Vertreter,
(g) die Beschlussfassung über Richtlinien für Abgeordnete, Regierungsmitglieder und über Koalitionen,
(h) die Beschlussfassung über die Landesschiedsgerichtsordnung,
(i) die Beschlussfassung über die Beitragsordnung, soweit diese nicht von der Bundessatzung vorgegeben ist,
(j) die Beschlussfassung über die Entlastung des LVORs,
(k) die Verabschiedung des Haushaltsplanes,
(l) die Entgegennahme der Berichte des Landesfinanzausschuss, die mindestens einmal jährlich, auf Verlangen jedoch jederzeit, zu erstatten sind.
(3) Die Einberufung des LPT erfolgt spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung.
(4) Der LPT wird auf Verlangen
(a) des LVORs,
(b) von mindestens einem Zehntel der Landespiraten,
(c) von mindestens einem Viertel der Bezirksgruppen und des Jugendverbandes oder
(d) der LDK
einberufen.
(5) Die Zahl der stimmberechtigten Anwesenden eines LPT ergibt sich aus der Anzahl der ausgegebenen Stimmausweise. Sie beschlie t mit einfacher Mehrheit, falls keine weiteren Bedingungen bestehen.
(6) Anträge zum LPT sollen vorher in Arbeitsgruppen sowie im Forum diskutiert werden können und mindestens 3 Wochen vor des LPT vorliegen.
Über die Abstimmung von Anträgen, die nicht mit der Einladung den Piraten zugegangen sind, entscheidet der LPT zu Beginn der Versammlung.
(7) Dringlichkeitsanträge im Laufe des LPT sind möglich.
(8) Der LPT gibt sich eine Geschäfts- und Wahlordnung. Diese bleibt auch für die folgenden LPTs in Kraft, sofern sie nicht zu Beginn eines LPT geändert wird.“
- Änderungsantrag Nr.
- K02-07
- Beantragt von
- Till Neuhaus
- Betrifft
- NRW-Satzung / §9, Abs. (3)
- Beantragte Änderungen
Ersetzen von "der Landesmitgliederversammlung" durch "dem Landesparteitag"
- Begründung
Das Parteiengesetz sieht vor, dass der Landesparteitag auch als solcher in der Satzung genannt wird.
Ist:
„Die Mitglieder des Landesvorstandes werden von der Landesmitgliederversammlung in geheimer Wahl, für die Dauer von 1 (einem) Jahr gewählt.“
Soll:
„Die Mitglieder des Landesvorstandes werden von dem Landesparteitag in geheimer Wahl, für die Dauer von 1 (einem) Jahr gewählt.“
- Änderungsantrag Nr.
- K02-08
- Beantragt von
- Till Neuhaus
- Betrifft
- NRW-Satzung, Crewordnung / §13, Abs. (5)
- Beantragte Änderungen
Ersetzen von " Landesmitgliederversammlungen" durch "Landesparteitage"
- Begründung
Das Parteiengesetz sieht vor, dass der Landesparteitag auch als solcher in der Satzung genannt wird.
Ist:
„Der Vorstand hat für die ordnungsgemäße Organisation der Landesmitgliederversammlungen zu sorgen. Dazu kann er entsprechende Projektgruppen gründen.“
Soll:
„Der Vorstand hat für die ordnungsgemäße Organisation der Landesparteitage zu sorgen. Dazu kann er entsprechende Projektgruppen gründen.“
- Änderungsantrag Nr.
- K02-09
- Beantragt von
- Till Neuhaus
- Betrifft
- NRW-Satzung, Crewordnung / §7, Abs. (1)
- Beantragte Änderungen
Ersetzen von " Landesmitgliederversammlungen" durch "Landesparteitage"
- Begründung
Das Parteiengesetz sieht vor, dass der Landesparteitag auch als solcher in der Satzung genannt wird.
Ist:
„Organe des Landesverbandes
Folgende Organe besitzt der Landesverband Nordrhein-Westfalen:
(0) die Gründungsversammlung (tagt nur einmal)
(1) die Landesmitgliederversammlung (LMV)
(2) der Landesvorstand (LVOR)
(3) Landesschiedsgericht
Unter bestimmten Voraussetzungen können folgende Organe gebildet werden:
(4) Landesdelegiertenkonferenz (LDK)
(5) Jugendverband“
Soll:
„Organe des Landesverbandes
Folgende Organe besitzt der Landesverband Nordrhein-Westfalen:
(0) die Gründungsversammlung (tagt nur einmal)
(1) der Landesparteitag (LPT)
(2) der Landesvorstand (LVOR)
(3) Landesschiedsgericht
Unter bestimmten Voraussetzungen können folgende Organe gebildet werden:
(4) Landesdelegiertenkonferenz (LDK)
(5) Jugendverband“
- Änderungsantrag Nr.
- K02-10
- Beantragt von
- Till Neuhaus
- Betrifft
- NRW-Satzung, Crewordnung / §9, Abs. (5)
- Beantragte Änderungen
Ersetzen von "Die Landesmitgliederversammlung" durch "Den Landesparteitag"
- Begründung
Das Parteiengesetz sieht vor, dass der Landesparteitag auch als solcher in der Satzung genannt wird.
Ist:
„Die Landesmitgliederversammlung kann durch Beschluss mit 2/3-Mehrheit eine Crew auflösen.“
Soll:
„Der Landesparteitag kann durch Beschluss mit 2/3-Mehrheit eine Crew auflösen.“
- Änderungsantrag Nr.
- K02-11
- Beantragt von
- Till Neuhaus
- Betrifft
- NRW-Satzung, Finanzordnung / §1, Abs. (2)
- Beantragte Änderungen
Ersetzen von "von der LMV" durch "vom Landesparteitag"
- Begründung
Das Parteiengesetz sieht vor, dass der Landesparteitag auch als solcher in der Satzung genannt wird.
Ist:
„Finanzmittel im Sinne dieser Ordnung sind der Anteil des Landesverbandes NRW an den Mitgliederbeiträgen der Piratenpartei Deutschland und Spenden von Geldleistungen an den Landesverband NRW. Freie Finanzmittel sind Finanzmittel, die keinem virtuellen Konto zugeordnet sind und deren spätere Zuteilung nicht von der LMV beschlossen wurde.“
Soll:
„Finanzmittel im Sinne dieser Ordnung sind der Anteil des Landesverbandes NRW an den Mitgliederbeiträgen der Piratenpartei Deutschland und Spenden von Geldleistungen an den Landesverband NRW. Freie Finanzmittel sind Finanzmittel, die keinem virtuellen Konto zugeordnet sind und deren spätere Zuteilung nicht vom Landesparteitag beschlossen wurde.“
- Änderungsantrag Nr.
- K02-12
- Beantragt von
- Till Neuhaus
- Betrifft
- NRW-Satzung, Finanzordnung / §6, Abs. (1)
- Beantragte Änderungen
Ersetzen von "Die LMV" durch "Der Landesparteitag", ersetzen von "zur" durch "zum" und ersetzen von "LMV" durch "Landesparteitag"
- Begründung
Das Parteiengesetz sieht vor, dass der Landesparteitag auch als solcher in der Satzung genannt wird.
Ist:
„Die LMV kann über die Zuteilung eines einmaligen oder monatlichen Betrags an eine AG oder PG entscheiden. Die Zuteilung darf an weitere Bedingungen geknüpft sein und ist bis zur nächsten LMV gültig. Die zugeteilten Beträge sind auf dem jeweiligen virtuellen Konto der AG oder PG gutzuschreiben.“
Soll:
„Der Landesparteitag kann über die Zuteilung eines einmaligen oder monatlichen Betrags an eine AG oder PG entscheiden. Die Zuteilung darf an weitere Bedingungen geknüpft sein und ist bis zum nächsten Landesparteitag gültig. Die zugeteilten Beträge sind auf dem jeweiligen virtuellen Konto der AG oder PG gutzuschreiben.“
- Änderungsantrag Nr.
- K02-13
- Beantragt von
- Till Neuhaus
- Betrifft
- NRW-Satzung, Finanzordnung / §6, Abs. (2)
- Beantragte Änderungen
Ersetzen von "Die LMV" durch "Der Landesparteitag", ersetzen von "zur" durch "zum" und ersetzen von "LMV" durch "Landesparteitag"
- Begründung
Das Parteiengesetz sieht vor, dass der Landesparteitag auch als solcher in der Satzung genannt wird.
Ist:
„Die LMV entscheidet ebenfalls über die Zuteilung eines einmaligen oder monatlichen Betrages an den Vorstand. Dieser wird auf dem virtuellen Konto des Vorstands gutgeschrieben. Die Zuteilung ist bis zur nächsten LMV gültig.“
Soll:
„Der Landesparteitag entscheidet ebenfalls über die Zuteilung eines einmaligen oder monatlichen Betrages an den Vorstand. Dieser wird auf dem virtuellen Konto des Vorstands gutgeschrieben. Die Zuteilung ist bis zum nächsten Landesparteitag gültig.“
- Änderungsantrag Nr.
- K02-14
- Beantragt von
- Till Neuhaus
- Betrifft
- NRW-Satzung / §12, Abs. (1)
- Beantragte Änderungen
Ersetzen von "einer Landesmitgliederversammlung" durch "einem Landesparteitag" und ersetzen von "Zweidrittelmehrheit" durch "2/3 Mehrheit"
- Begründung
Das Parteiengesetz sieht vor, dass der Landesparteitag auch als solcher in der Satzung genannt wird.
Ist:
„Änderungen der Landessatzung und des Landesprogramms können nur von einer Landesmitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.“
Soll:
„Änderungen der Landessatzung und des Landesprogramms können nur von einem Landesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden.“
- Änderungsantrag Nr.
- K02-15
- Beantragt von
- Till Neuhaus
- Betrifft
- NRW-Satzung / §8
- Beantragte Änderungen
Ersetzen des Paragraphennamen von "Landesmitgliederversammlung (LMV)" durch "Landesparteitag (LPT)"
- Begründung
Das Parteiengesetz sieht vor, dass der Landesparteitag auch als solcher in der Satzung genannt wird.
Ist:
„Änderungen der Landessatzung und des Landesprogramms können nur von einer Landesmitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.“
Soll:
„Änderungen der Landessatzung und des Landesprogramms können nur von einem Landesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden.“
- Änderungsantrag Nr.
- K-03
- Beantragt von
- Klaus Quintern
- Betrifft
- NRW / §8 Abs 1
- Beantragte Änderungen
Streichen des Teilsatzes "Zwischen den regelmäßigen Treffen sollen mindestens 6 Monate liegen"
- Begründung
Der Teilsatz wird nicht benötigt.
- (1) Vorher: Sofern die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) noch nicht gewählt ist, tagt eine LMV im ersten Quartal eines jeden Jahres. Zwischen den regelmäßigen Treffen sollen mindestens 6 Monate liegen. Die Tagungen sind öffentlich, falls keine besonderen Einschränkungen vorliegen. Ist die LDK gewählt, findet die LMV nur auf Antrag nach xx§ 8 Absatz 4xx statt.
- (1) Nachher: Sofern die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) noch nicht gewählt ist, tagt eine LMV im ersten Quartal eines jeden Jahres. Die Tagungen sind öffentlich, falls keine besonderen Einschränkungen vorliegen. Ist die LDK gewählt, findet die LMV nur auf Antrag nach xx§ 8 Absatz 4xx statt.
- Änderungsantrag Nr.
- K-04
- Beantragt von
- Klaus Quintern
- Betrifft
- NRW / §8 Abs(1)
- Beantragte Änderungen
Ändern von "xx§ 8 Absatz 4xx" in "§ 8 Absatz 4"
- Begründung
Die Xe werden da nicht benötigt
- (1) Vorher: Sofern die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) noch nicht gewählt ist, tagt eine LMV im ersten Quartal eines jeden Jahres. Zwischen den regelmäßigen Treffen sollen mindestens 6 Monate liegen. Die Tagungen sind öffentlich, falls keine besonderen Einschränkungen vorliegen. Ist die LDK gewählt, findet die LMV nur auf Antrag nach xx§ 8 Absatz 4xx statt.
- (1) Nachher: Sofern die Landesdelegiertenkonferenz (LDK) noch nicht gewählt ist, tagt eine LMV im ersten Quartal eines jeden Jahres. Zwischen den regelmäßigen Treffen sollen mindestens 6 Monate liegen. Die Tagungen sind öffentlich, falls keine besonderen Einschränkungen vorliegen. Ist die LDK gewählt, findet die LMV nur auf Antrag nach § 8 Absatz 4 statt.
- Änderungsantrag Nr.
- K-05
- Beantragt von
- Klaus Quintern
- Betrifft
- NRW / §12
- Beantragte Änderungen
Ändern von §12 in "Satzung und Programme"
- In Abs (1): Ändere "Landessatzung" in "Satzung", und "des Landesprogramms" in "der Programme".
- In Abs (2): Ändere "des Landesprogramms" in "der Landesprogramme, und "das Landesprogramm" in "die Landesprogramme".
- In Abs (3): Ändere "des Landesprogramms" in "der Landesprogramme"
- Begründung
Es war nicht klar, ob Grundsatz- oder Wahlprogramm gemeint war. Durch diesen Antrag wird das präzisiert.
- Änderungsantrag Nr.
- K-06
- Beantragt von
- Klaus Quintern
- Betrifft
- NRW / § 5 Abs. (1)
- Beantragte Änderungen
Streiche in §5 Abs (1) den Teilsatz "den Erwerb der Mitgliedschaft in einer mit der Piratenpartei konkurrierenden politischen Partei,"
- Begründung
Dieser Teilsatz widerspricht erstens dem Geist der Piraten und steht außerdem im Konflikt der Bundessatzung und §2 Abs (4) der NRW-Satzung.
- Abs (1) vorher: "Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Verlust oder Aberkennung der Wählbarkeit oder des Wahlrechts, den Erwerb der Mitgliedschaft in einer mit der Piratenpartei konkurrierenden politischen Partei, Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland bei Ausländern oder dem Ausschluss aus der Partei.
- Abs (1) nachher: "Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Verlust oder Aberkennung der Wählbarkeit oder des Wahlrechts, Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland bei Ausländern oder dem Ausschluss aus der Partei.
- Änderungsantrag Nr.
- K-07-2
- Beantragt von
- Klaus Quintern
- Betrifft
- NRW / §9 (4) / § 8 (1) / Crewordnung §3 (2)/(3) / Finanzordnung § 6 (5)
- Beantragte Änderungen
- In § 8 (1): Ersetze das Wort "Jahr" durch "Kalenderjahr"
- In § 9 (4): Ersetze das Wort "Tage" durch "Kalendertage"
- In Crewordnung §3 (2): Ersetze Wort "Tage" durch "Werktage".
- In Crewordnung §3 (3): Ersetze Wort "Tage" durch "Werktage".
- In Finanzordnung § 6 (5): Ersetze das Wort "Jahres" durch "Geschäftsjahres"
- Änderungsantrag Nr.
- K-08
- Beantragt von
- PG Satzung NRW
- Betrifft
- NRW / §8
- Beantragte Änderungen
Fasse den Absatz (1) des § 8 wie folgt neu: "(1) Die Auflösung des Landesverbandes kann durch einen Beschluss der Landesmitgliederversammlung, mit einer Mehrheit von 3/4 der zu der Landesmitgliederversammlung Stimmberechtigten, beschlossen werden. Es müssen mindestens 2/3 der Piraten des Landesverbandes abstimmen."
Ergänze einen weiteren Absatz (2): "(2) Der Bundesparteitag muss der Auflösung zustimmen."
- Begründung
- Wir müssen in unsere Satzung nicht reinschreiben, unter welchen Bedingungen der Bundesparteitag Landesverbände auflöst. Überschreiben können wir die Bundessatzung damit auch nicht.
- Außerdem verlangt die Bundessatzung, dass die LVs in ihre Satzungen eine Klausel aufnehmen, die besagt, dass der BPT einer Auflösung zustimmen muss.
- Änderungsantrag Nr.
- K12
- Beantragt von
- Daniel C
- Betrifft
- NRW-Satzung / §8, Abs. (4)
- Beantragte Änderungen
Streichen der Passage "und des Jugendverbandes"
- Begründung
Jugendverband ist nicht definiert.
Ist:
„(4) Die LMV wird auf Verlangen
- a) des LVORs,
- b) von mindestens einem Zehntel der Landespiraten,
- c) von mindestens einem Viertel der Bezirksgruppen und des Jugendverbandes oder
- d) der LDK
einberufen. “
Soll:
„(4) Die LMV wird auf Verlangen
- a) des LVORs,
- b) von mindestens einem Zehntel der Landespiraten,
- c) von mindestens einem Viertel der Bezirksgruppen oder
- d) der LDK
einberufen. “
- Änderungsantrag Nr.
- K13
- Beantragt von
- Daniel C
- Betrifft
- NRW-Satzung / §7, Abs. (5)
- Beantragte Änderungen
Streichen von Unterpunkt (5) "Jugendverband"
- Begründung
Jugendverband ist nicht definiert.
Ist:
„
Folgende Organe besitzt der Landesverband Nordrhein-Westfalen:
(0) die Gründungsversammlung (tagt nur einmal)
(1) die Landesmitgliederversammlung (LMV)
(2) der Landesvorstand (LVOR)
(3) Landesschiedsgericht
Unter bestimmten Voraussetzungen können folgende Organe gebildet werden:
(4) Landesdelegiertenkonferenz (LDK)
(5) Jugendverband“
Soll:
„
Folgende Organe besitzt der Landesverband Nordrhein-Westfalen:
(0) die Gründungsversammlung (tagt nur einmal)
(1) die Landesmitgliederversammlung (LMV)
(2) der Landesvorstand (LVOR)
(3) Landesschiedsgericht
Unter bestimmten Voraussetzungen können folgende Organe gebildet werden:
(4) Landesdelegiertenkonferenz (LDK) “
- Änderungsantrag Nr.
- K14
- Beantragt von
- Daniel C
- Betrifft
- NRW-Satzung / §12, Abs. (3)
- Beantragte Änderungen
ersetze "10 Tage" durch "6 Wochen", Dieser Antrag tritt erst mit Ende der Mitgliederversammlung in Kraft.
- Begründung
Satzungsänderungsanträge müssen auf der Einladung bekannt gemacht werden.
Quellen: OLG Zweibrücken Rpfleger 2002, 315; RGZ 147, 11 (12); OLG Köln
OLGZ 1984, 401 (404)=ZIP 1984, 1357; vgl. BayObLG MDR 1982, 939 zu § 23
WEG und LG Frankfurt ZIP 1983, 1336, alle nach Sauter, Schweyer,
Waldner, Der eingetragene Verein, Beck, München 2006
Ist:
„
(3) Über einen Antrag auf Änderung der Landessatzung oder des Landesprogramms auf einer Landesmitgliederversammlung kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens 10 Tage vor Beginn der Landesmitgliederversammlung beim Landesvorstand eingegangen ist.“
Soll:
„
(3) Über einen Antrag auf Änderung der Landessatzung oder des Landesprogramms auf einer Landesmitgliederversammlung kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens 6 Wochen vor Beginn der Landesmitgliederversammlung beim Landesvorstand eingegangen ist.“
- Änderungsantrag Nr.
- K15
- Beantragt von
- Daniel C
- Betrifft
- NRW-Satzung / §8, Abs. (6)
- Beantragte Änderungen
ersetze "3 Wochen" durch "6 Wochen"
- Begründung
Satzungsänderungsanträge müssen auf der Einladung bekannt gemacht werden.
Quellen: OLG Zweibrücken Rpfleger 2002, 315; RGZ 147, 11 (12); OLG Köln
OLGZ 1984, 401 (404)=ZIP 1984, 1357; vgl. BayObLG MDR 1982, 939 zu § 23
WEG und LG Frankfurt ZIP 1983, 1336, alle nach Sauter, Schweyer,
Waldner, Der eingetragene Verein, Beck, München 2006
Ist:
„
(6) Anträge zur LMV sollen vorher in Arbeitsgruppen sowie im Forum diskutiert werden können und mindestens 3 Wochen vor der LMV vorliegen. Über die Abstimmung von Anträgen, die nicht mit der Einladung den Piraten zugegangen sind, entscheidet die LMV zu Beginn der Versammlung.“
Soll:
„
(6) Anträge zur LMV sollen vorher in Arbeitsgruppen sowie im Forum diskutiert werden können und mindestens 6 Wochen vor der LMV vorliegen. Über die Abstimmung von Anträgen, die nicht mit der Einladung den Piraten zugegangen sind, entscheidet die LMV zu Beginn der Versammlung.“
- Änderungsantrag Nr.
- K16
- Beantragt von
- Daniel C
- Betrifft
- NRW-Satzung / §3, Abs. (1)
- Beantragte Änderungen
ersetze durch "(1): Die Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland wird auf Grundlage dieser Satzung erworben. Die Mitgliedschaft wird zunächst unmittelbar bei dem Landesverband erworben. Nach der Gründung niederer Gliederungen wird die Mitgliedschaft bei der niedrigsten Parteigliederung erworben, die den nach Abs. 3 Satz 2 bestimmten Wohnort umfasst."
Streiche zusätzlich Abs. (2)
- Begründung
Widerspruch zur Bundessatzung:
"(1)
Die Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland wird auf Grundlage dieser Satzung erworben.
Die Mitgliedschaft wird zunächst unmittelbar bei der Bundespartei erworben.
Nach der Gründung niederer Gliederungen wird
- die Mitgliedschaft bei der niedrigsten Parteigliederung erworben, die den nach Abs. 3 Satz 2 bestimmten Wohnort umfasst.
- jeder Pirat entsprechend seinem angezeigten Wohnsitz automatisch Mitglied dieser Gliederung."
Ist:
„
(1) Die Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland wird auf Grundlage dieser Satzung erworben. Die Mitgliedschaft kann unmittelbar bei der Bundespartei erworben werden, des weiteren ist der Landesverband Nordrhein-Westfalen oder eine seiner niederen Gliederungen ebenfalls berechtigt, Mitglieder aufzunehmen.“
Soll:
„
(1): Die Mitgliedschaft in der Piratenpartei Deutschland wird auf Grundlage dieser Satzung erworben. Die Mitgliedschaft wird zunächst unmittelbar bei dem Landesverband erworben. Nach der Gründung niederer Gliederungen wird die Mitgliedschaft bei der niedrigsten Parteigliederung erworben, die den nach Abs. 3 Satz 2 bestimmten Wohnort umfasst.“
- Änderungsantrag Nr.
- K17
- Beantragt von
- Daniel C
- Betrifft
- NRW-Satzung / §11
- Beantragte Änderungen
Namensänderung von "§11 Ordnungsmaßnahmen" in "§11 Ordnungsmaßnahmen und Schiedsgericht"
Anfügen von "Das schließt die Schiedsgerichtsordnung mit ein."
- Begründung
Übernahme der Schiedsgerichtsordnung aus der Bundessatzung.
Ist:
„§11 Ordnungsmaßnahmen
(1) Alle Ordnungsmaßnahmen der Bundessatzung gelten entsprechend auch auf Landesebene.“
Soll:
„§11 Ordnungsmaßnahmen und Schiedsgericht
(1) Alle Ordnungsmaßnahmen der Bundessatzung gelten entsprechend auch auf Landesebene.Das schließt die Schiedsgerichtsordnung mit ein.“
- Änderungsantrag Nr.
- K18
- Beantragt von
- Daniel C
- Betrifft
- NRW-Satzung / §4 (4)
- Beantragte Änderungen
ersetze den Absatzteil "haben gleiches Stimmrecht. Ausnahmen bestehen in dem Falle, in welchem einem Piraten durch eine Ordnungsmaßnahme das Stimmrecht vorübergehend oder auf Dauer entzogen wurde, das jeweils für die Abstimmung anzuwendende Bundes-, Landes- oder Kommunalwahlgesetz anderes bestimmt," durch "haben gleiches Stimmrecht, wenn nicht durch Gesetze anderes bestimt wird. Ausnahmen bestehen darüber hinaus in dem Falle, in welchem einem Piraten durch eine Ordnungsmaßnahme das Stimmrecht vorübergehend oder auf Dauer entzogen wurde,"
- Begründung
jedes anzuwende Gesetz sollte berücksichtigt werden.
Ist:
„(4) Alle Piraten haben gleiches Stimmrecht. Ausnahmen bestehen in dem Fal-
le, in welchem einem Piraten durch eine Ordnungsmaßnahme das Stimm-
recht vorübergehend oder auf Dauer entzogen wurde, das jeweils für die
Abstimmung anzuwendende Bundes-, Landes- oder Kommunalwahlgesetz
anderes bestimmt, oder wenn ein Mitglied durch Verzug der Zahlung sei-
ner Mitgliedsbeiträge sein Stimmrecht verliert.“
Soll:
„(4) Alle Piraten haben gleiches Stimmrecht, wenn nicht durch Gesetze anderes bestimt wird. Ausnahmen bestehen darüber hinaus in dem Falle, in welchem einem Piraten durch eine Ordnungsmaßnahme das Stimmrecht vorübergehend oder auf Dauer entzogen wurde, oder wenn ein Mitglied durch Verzug der Zahlung seiner Mitgliedsbeiträge sein Stimmrecht verliert.“
Paket Unabhängig
- Änderungsantrag Nr.
- u01
- Beantragt von
- Jörg Schmidt
- Betrifft
- NRW-Satzung / §6
- Beantragte Änderungen
Ergänzung §6 um folgenden Absatz: "In Kreisen und kreisfreien Städten, die mehrere Wahlkreise umfassen, können die Bewerber um Direktkandidaturen für diejenigen Wahlkreise, deren Gebiet die Grenze des Kreises oder der kreisfreien Stadt nicht durchschneiden, in einer gemeinsamen Mitglieder- oder Vertreterversammlung gewählt werden."
- Begründung
Aufnahme des §18(4) Landeswahlgesetz NRW auf Ratschlag der NRW Landeswahlleiterin.
Ist:
- nicht vorhanden -
Soll:
"In Kreisen und kreisfreien Städten, die mehrere Wahlkreise umfassen, können die Bewerber um Direktkandidaturen für diejenigen Wahlkreise, deren Gebiet die Grenze des Kreises oder der kreisfreien Stadt nicht durchschneiden, in einer gemeinsamen Mitglieder- oder Vertreterversammlung gewählt werden."
- Änderungsantrag Nr.
- u06
- Beantragt von
- Dirk Schatz
- Betrifft
- NRW-Satzung / Ergänzung des §8 Abs. 3 der Satzung des LV NRW und einen Satz 2
- Beantragte Änderungen
Die Landesmitgliederversammlung des Landesverbandes NRW möge beschließen, den §8 Absatz 4 der Satzung des Landesverbandes NRW um einen Satz 2 mit folgendem Inhalt zu erweitern:
„Näheres zum Verfahren der Einberufung wird in der Organisationsordnung des Landesverbandes geregelt.“
- Begründung
Das genaue Verfahren zur Einberufung eines Landesparteitages ist in der Satzung derzeit gar nicht geregelt. Eine Regelung ist jedoch nötig, sollte aber nicht in der Satzung stehen, da eine flexible Lösung angebracht ist.
- Änderungsantrag Nr.
- u07
- Beantragt von
- Dirk Schatz
- Betrifft
- NRW-Satzung
/ 1. Ergänzung des §16 der Satzung des LV NRW um einen Absatz 2
2. Änderung der Überschrift des §16 der Satzung des LV NRW - Beantragte Änderungen
1. Die Landesmitgliederversammlung des Landesverbandes NRW möge beschließen, den §16 der Satzung des Landesverbandes NRW um einen Absatz 2 mit folgendem Inhalt zu erweitern:
- „(2) Details zu Verfahrensfragen in dieser Satzung werden in der Organisationsordnung des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen festgelegt, welche durch den Vorstand beschlossen wird.“
2. Die Landesmitgliederversammlung des Landesverbandes NRW möge beschließen, die Überschrift des §16 der Satzung des Landesverbandes NRW wie folgt zu ändern:
Ersetze „Geschäftsordnung“ durch „Geschäfts- und Organisationsordnung“
- Begründung
Es gibt viele Regelungen, welche häufig oder manchmal auch schnell geändert werden müssen. Daher bedarf es für einen großen Teil von Regelungen einer flexiblen Lösung, welche nicht jedesmal durch einen Landesparteitag mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden muss.
- Änderungsantrag Nr.
- u08
- Beantragt von
- Dirk Schatz
- Betrifft
- NRW-Satzung / Ergänzung der Satzung des LV NRW um § 6a
- Beantragte Änderungen
Die Landesmitgliederversammlung des Landesverbandes NRW möge beschließen, die Satzung des Landesverbandes NRW um §6a mit folgendem Inhalt zu erweitern:
„§6a Befristetes Verbot von Untergliederungen unterhalb des Landesverbandes NRW
(1) §6 Absatz 1 und 4 dieser Satzung werden bis zum 31.07.2010 außer Kraft gesetzt. Bis zum Ablauf dieser Frist ist die Gründung von Verbänden unterhalb des Landesverbandes unzulässig. Bereits gegründete Unterverbände erhalten keine Finanzmittel vom Landesverband.
(2) Zur Verlängerung der in Absatz 1 genannten Frist ist eine erneute Entscheidung des Landesparteitages mit Zweidrittelmehrheit nötig.
(3) Nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist verliert dieser Paragraph (§6a) seine Gültigkeit und wird ersatzlos gestrichen.“
- Begründung
Es herrscht unter den Mitgliedern des LV derzeit eine rege Diskussion darüber, welche Struktur der LV zukünftig haben soll (Crewkonzept, Verbandsstruktur, Mischform). Eine Einigung kann derzeit nicht herbei geführt werden. Da aber durch die Gründung von Unterstrukturen, welche nach derzeitiger Satzung möglich sind, Fakten geschaffen werden könnten, welche im Nachhinein nur schwer rückgängig zu machen sind, ist diese Änderung zur Wahrung des Status Quo, bis eine Einigung herbeigeführt wurde, nötig.
- Änderungsantrag Nr.
- u09
- Beantragt von
- Till Neuhaus
- Betrifft
- NRW-Satzung, Crewordnung / §10, Abs. (6)
- Beantragte Änderungen
Ergänzung der Passage "Bei Entscheidungen zum Einsatz von Finanzmitteln des Landesverbandes NRW sind nur NRW-Piraten stimmberechtigt."
- Begründung
Durch die Ergänzung soll verhindert werden, dass Piraten von außerhalb über NRW-Finanzen abstimmen dürfen.
Ist:
„Jeder Pirat hat das Recht in Arbeitskreisen mitzuarbeiten.“
Soll:
„Jeder Pirat hat das Recht in Arbeitskreisen mitzuarbeiten. Bei Entscheidungen zum Einsatz von Finanzmitteln des Landesverbandes NRW sind nur NRW-Piraten stimmberechtigt.“
Interner (PG Satzung) Kommentar zu Antrag oben:
- Änderungsantrag Nr.
- u10
- Beantragt von
- Till Neuhaus
- Betrifft
- NRW-Satzung, Crewordnung / §11, Abs. (1)
- Beantragte Änderungen
Ergänzung der Passage "Bei Entscheidungen zum Einsatz von Finanzmitteln des Landesverbandes NRW sind nur NRW-Piraten stimmberechtigt."
- Begründung
Durch die Ergänzung soll verhindert werden, dass Piraten von außerhalb über NRW-Finanzen abstimmen dürfen.
Ist:
"Eine Arbeitsgruppe besteht aus mindestens 3 Piraten und bearbeitet permanente Aufgaben, die nicht Teil der innerparteilichen Willensbildung sind. Dieses können Dienste wie zum Beispiel das Wiki, Forum oder Mailinglisten sein, die Erstellung von Flyern, Pressemitteilungen und Ähnlichem."
Soll:
"Eine Arbeitsgruppe besteht aus mindestens 3 Piraten und bearbeitet permanente Aufgaben, die nicht Teil der innerparteilichen Willensbildung sind. Dieses können Dienste wie zum Beispiel das Wiki, Forum oder Mailinglisten sein, die Erstellung von Flyern, Pressemitteilungen und Ähnlichem. Bei Entscheidungen zum Einsatz von Finanzmitteln des Landesverbandes NRW sind nur NRW-Piraten stimmberechtigt."
Daniel
- Änderungsantrag Nr.
- Privat
- Beantragt von
- Daniel C.
- Betrifft
- NRW-Satzung / §4, Abs. (1)
- Beantragte Änderungen
Streichen der Passage "und die Pflicht"
- Begründung
Verpflichtungen sollten nur erfolgen wenn sie genau umrissen sind.
Ist:
„Jeder Pirat hat das Recht und die Pflicht, im Rahmen dieser Satzung die Zwecke des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen und der Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen und der Piratenpartei Deutschland zu beteiligen.“
Soll:
„Jeder Pirat hat das Recht, im Rahmen dieser Satzung die Zwecke des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen und der Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen und der Piratenpartei Deutschland zu beteiligen.“
Ulrich Schumacher & Carsten Trojahn
Verwaltungspirat vs. Schatzmeister/Generalsekretär
Änderungsantrag Nr.: UC1 | |
Antragsteller: | Ulrich Schumacher & Carsten Trojahn |
Satzung: | Crewordnung Landesverband NRW |
Paragraph | §13 Aufgaben der Vorstände, Satz (4) und Ergänzung un Satz (6) und Satz (7) |
bisheriger Text | (4) Das Verwaltungsgremium hat folgende Aufgaben:
|
Der Landesparteitag möge beschließen den bisherigen Wortlaut
wie folgt zu ändern und zu ergänzen: | |
(4) Das Verwaltungsgremium hat folgende Aufgaben:
(...) | |
Begründung: | Der LV NRW soll durch die Beisitzer entlastet werden und gleichzeitig sollen die Beisitzer auch in der Verantwortung ihrer Entscheidungen stehen. Denn wer Verantwortung trägt handelt besonnen in seinen Entscheidungen. |
Diskussionslink: |
Erweiterung des Vorstandes um drei stimmberechtigte Beisitzer
Änderungsantrag Nr.: UC2 | |
Antragsteller: | Ulrich Schumacher & Carsten Trojahn |
Satzung: | Satzung Landesverband NRW |
Paragraph | § 9 Landesvorstand (LVOR), Satz (2) |
bisheriger Text | (2) Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Piraten: Vorsitzender, 2. Vorsitzender, mindestens 2 Verwaltungspiraten, von denen einer als Finanzverantwortlicher gewählt wird, und politischer Geschäftsführer. |
Der Landesparteitag möge beschließen den bisherigen Wortlaut wie folgt zu ändern und zu ergänzen: | |
(2 a) Der geschäftsführende Landesvorstand setzt sich aus dem besteht aus mindestens 5 Piraten: Vorsitzender, dem 2. Vorsitzender, dem Schatzmeister, dem Generalsekretär mindestens 2 Verwaltungspiraten, von denen einer als Finanzverantwortlicher gewählt wird, und dem politischer Geschäftsführer zusammmen.
(2b) Der Landesvorstand setzt sich aus dem geschäftsführenden Landesvorstand und drei Beisitzern zusammen. | |
Begründung: | Somit soll offiziell eine weitere Person aus dem Kreise des Vorstandes in der Lage sein sich um die finanziellen Angelegenheiten der Piraten in NRW zu kümmern. Dabei bleibt der gewählte Schatzmeister weiterhin die allein haftende Person des LV. |
Diskussionslink: |
Ulrich Schumacher
2/3-Mehrheit auf LMV (Landesparteitage)
Änderungsantrag Nr.: U1 | |
Antragsteller: | Ulrich Schumacher |
Satzung: | Satzung Landesverband NRW |
Paragraph | § 8 Landesmitgliederversammlung (LMV), Satz (5) |
bisheriger Text | (5) Die Zahl der stimmberechtigten Anwesenden einer LMV ergibt sich aus der Anzahl der ausgegebenen Stimmausweise.
Sie beschließt mit einfacher Mehrheit, falls keine weiteren Bedingungen bestehen. |
Der Landesparteitag möge beschließen den bisherigen Wortlaut wie folgt zu ändern und zu ergänzen: | |
(5 a) Die Gesamtanzahl der Stimmen, zur Bestimmung der Mehrheitsverhältnisse, ergibt sich aus der Anzahl der akreditierten Piraten auf einer Mitgliederversammlung auf Landesebene. Piraten, die die Mitgliederversammlung auf Landesebene dauerhaft verlassen, müssen sich deakreditieren. | |
(5 b) Die Mitgliederversammlung auf Landesebene fasst Ihre Beschlüsse außerhalb von Satzungsänderungen mit einfacher Mehrheit der Gesamtanzahl der Stimmen. | |
(5 c) Für den Beschluss von Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von 2/3 der Gesamtanzahl der Stimmen notwendig. falls keine weiteren Bedingungen bestehen. | |
Begründung: | |
Diskussionslink: |
Budgetierung des Landesvorstandes
§6 - Verteilung der Finanzmittel (Finanzordnung)
Änderungsantrag Nr.: U2 | |
Antragsteller: | Ulrich Schumacher |
Satzung: | Satzung Landesverband NRW, Finanzordnung, Satz (4) |
Paragraph | § 6 - Verteilung der Finanzmittel (Finanzordnung) |
bisheriger Text | 4) Die freien Finanzmittel werden zu Beginn jeden Monats gleich auf die verbleibenden Monate des Geschäftsjahres aufgeteilt. Einer dieser Teile wird wiederum zu gleichen Teilen auf alle Crews aufgeteilt und ihren jeweiligen virtuellen Konten gutgeschrieben. |
Der Landesparteitag möge beschließen den bisherigen Wortlaut wie folgt zu ändern und zu ergänzen: | |
4) Die freien Finanzmittel werden zu Beginn jeden Monats gleich auf die verbleibenden Monate des Geschäftsjahres aufgeteilt. Einer dieser Teile wird wiederum zu gleichen Teilen auf alle Crews und den Landesvorstand aufgeteilt und ihren jeweiligen virtuellen Konten gutgeschrieben. | |
Begründung: | |
Diskussionslink: |