NRW:Landesparteitag 2010.1/Innenpolitik

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Dies sind die Vorschläge für den Themenbereich Innenpolitik im Wahlprogramm der NRW-Piraten zur Landtagswahl 2010.

Um auf der LMV die vorgeschlagenen Wahlprogrammmodule möglichst schnell abstimmen zu können, sollen möglichst viele NRW-Piraten bereits im Vorfeld eine Meinung zu dem Modul in einer Doodle-Umfrage abgegeben. Dies ist keine endgültige Stimmabgabe, sondern dient nur dazu, die Abstimmungen auf der LMV sinnvoll strukturieren zu können

Link zur Doodle-Umfrage

10.0: Für Menschenrechte kämpfen

Die grundlegenden Rechte jedes einzelnen Menschen sind das höchste Gut und Ausdruck unserer Menschlichkeit. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, beschlossen und anerkannt von den Staaten der Vereinten Nationen, stellt dabei die umfassende und allgemein anerkannte Sammlung dieser Rechte dar. Die dort genannten Rechte sind unteilbar und gelten für jeden Menschen gleichermaßen, unabhängig von seiner Herkunft, seiner Religion, seinem Geschlecht, seiner Kultur oder anderer Merkmale. Jeder Mensch muss sich frei entfalten können, ohne Repressalien befürchten zu müssen. Jede Diskriminierung ist abzulehnen. Die NRW-Piraten kämpfen dafür, die Menschenrechte national wie international durchzusetzen.

Das Grundgesetz bewahren, Bürgerrechte verteidigen

Gemeinsam mit den Menschenrechten bilden die Bürgerrechte die Grundrechte der Bürger, die sich im deutschen Staat zusammengefunden haben. Die NRW-Piraten stehen hinter dem Grundgesetz in der ursprünglichen Form, wie es unsere Gründungsvater 1949 ausgearbeitet haben. Insbesondere lehnen wir Änderungen an dem die Grundrechte umfassenden ersten Abschnitt (Art.1 bis 19) ab. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass diese immer nur zu einem Abbau von Bürgerrechten führen. Die Piratenpartei setzt sich für einen stärkeren Schutz und eine stärkere Beachtung der Grundrechte ein und will die Bürgerrechte verteidigen, insbesondere auch gegenüber dem Staat bzw. dessen Einrichtungen, der sie bedroht.

Autoren

Jan, redigiert: Ergonaut

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10.1: Verfassungsschutz

Systeme und Methoden, die der Staat gegen seine Bürger einsetzen kann, müssen der ständigen Bewertung und genauen Prüfung durch gewählte Mandatsträger unterliegen. Dementsprechend ist es wichtig, dass an für die Grundrechte des Bürgers potentiell fatalen Stellen so offen, transparent und sorgfältig geprüft wird, wie es möglich ist.

Wir erkennen an, dass ein Geheimdienst naturgemäß nicht dazu in der Lage ist, seine Tätigkeiten umgehend und in vollem Umfang kontrollierbar und transparent zu gestalten. Dennoch wollen wir die Kontrolle und Transparenz so weit erhöhen, wie es im Rahmen der Handlungsfähigkeit besagter Behörde möglich ist.

Die Fristen, innerhalb derer über die Tätigkeiten der Verfassungsschutzbehörde berichtet wird, müssen so angepasst werden, dass jede potentiell die Grundrechte des Einzelnen verletzende Tätigkeit noch vor Durchführung dem Kontrollgremium gemeldet und spätestens 3 Monate nach ihrem Abschluss der demokratischen Kontrolle des Parlaments unterzogen wird. Nach geltendem Recht könnte im ungünstigsten Fall dies erst nach 1 1/2 Jahren stattfinden.

Die Arbeit der G10-Kommission muss enger an die Arbeit des parlamentarischen Kontrollgremiums gebunden werden. Wir halten eine Prüfung, ob diese beiden Einrichtungen zum Zwecke eines schnelleren Informationsflusses kombiniert werden können, für sinnvoll. Ebenso sollte in diesem Zuge die Einhaltung nicht nur des Fernmeldegeheimnisses, sondern sämtlicher Grundrechte zeitnah überprüft werden.

Autoren

Jan

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10.2: Hilfspolizisten

Die Polizei ist eins der wichtigsten Exekutivorgane unseres Landes. Sie ist die direkte ausführende Kraft des staatlichen Gewaltmonopols, und soll die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleisten. Dies ist eine hochgradig verantwortungsvolle, anspruchsvolle Aufgabe.

Bestrebungen, streifendienstliche Tätigkeiten der Polizei zukünftig verstärkt von schlechter ausgebildeten, schlechter bezahlten Hilfspolizisten durchführen zu lassen lehnen wir entschieden ab. Realen Bedrohungen für die öffentliche Sicherheit auf diese Weise schwächer zu begegnen, und gleichzeitig unter der Vorgabe, die innere Sicherheit zu stärken die Grundrechte immer weiter zu beschränken ist für uns nicht akzeptabel. Autoren

Jan

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10.3: Virtuelle Streife

Der Polizeidienst umfasst den Streifendienst im öffentlich zugänglichen Raum zur Gefahrenabwehr und zur Verhinderung von Straftaten. Da auch das Internet ein solcher öffentlich zugänglicher Raum ist, ist es begrüßenswert, wenn die Polizeibehörden dort "auf Streife" gehen. Ferner empfinden wir es als erfreulich, dass die Polizeibehörden gedenken, sich mit dem Medium Internet vertrauter zu machen. Besorgnis erregt nur die Befürchtung, dass den Beamten an dieser Stelle Sonderrechte eingeräumt werden, die über jene eines normalen Internetnutzers hinaus gehen.

Denn so wie der Streifendienst nicht das Eindringen in private Wohnungen rechtfertigt, so lehnen wir auch verdachtsunabhängige Eingriffe in private Kommunikation, etwa das Mitlesen von Emails oder Zugriff auf gesicherte Bereiche durch Hacking, ab. Um die Strafverfolgung im Netz zu verbessern, sollten vielmehr bestehende Möglichkeiten, den Polizeibehörden Gesetzesverstöße im Internet mitzuteilen, vereinfacht und verbessert werden.

Autoren

Jan

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10.4: Öffentliche Überwachung

Die Überwachung des öffentlichen Raumes durch Videokameras kann unter bestimmten Umständen die Aufklärung von Straftaten erleichtern. In der Regel wäre die besagte Aufklärung jedoch auch ohne das so gewonnene Bildmaterial erfolgreich gewesen. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben ferner gezeigt, dass eine solche Überwachung nicht zur Prävention von Straftaten geeignet sind.

Daher lehnen wir den Ausbau der öffentlichen Überwachung strikt ab, da wir die Persönlichkeitsrechte hunderter unschuldig erfasster und gespeicherter Bürger als schützenswert betrachten. Darüber hinaus sind aktuelle Maßnahmen der öffentlichen Überwachung kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls rückgängig zu machen.

Stattdessen wollen wir eine höhere Präsenz von Polizei- und Ordnungskräften an potentiellen Kriminalitätsschwerpunkten.

Autoren

Jan

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10.5: Automatisierte Kennzeichenerfassung

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2008 hat eindeutig klargestellt, dass eine verdachtsunabhängige, flächendeckende, automatisierte Kennzeichenerfassung zwecks Abgleich mit Fahndungsdaten in diversen Belangen - nicht zuletzt der Verhältnismäßigkeit - nicht mit der Verfassung vereinbar ist. Daher ist es uns unbegreiflich, warum solche Maßnahmen erneut diskutiert werden.

Einen solchen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte lehnen wir entschieden ab. Auch ein stichprobenhafter Abgleich automatisiert erfasster Autokennzeichen, so wie es das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zulässt, ist für uns nicht akzeptabel.

Autoren

Jan

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10.6: Jugendkriminalität

Im Bereich des Jugendkriminalität ist von Symptombekämpfung und weiterem Aktionismus Abstand zu nehmen. Die Antwort auf das Problem der Jugendkriminalität ist mitnichten, jeden jungen Menschen als potentiellen Straftäter von morgen zu behandeln, und so die Nachfrage nach sicherheitspolitischen Maßnahmen künstlich zu steigern. Aufgrund einer seit Jahrzehnten verfehlten Bildungspolitik und einer finanziellen und beruflichen Perspektivlosigkeit muss man dieses Problem als hausgemacht bezeichnen. Seine Bekämpfung muss an besagten Ursachen ansetzen, indem die Bildungs- und Berufsperspektiven konsequent verbessert werden.

Autoren

Jan

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10.7: Biometrische Daten

Wir beobachten derzeit einen besorgniserregenden Trend, dass in immer größer gefassten Bereichen die Speicherung und der automatisierte Abgleich von biometrischen Daten erfolgt. Es ist weder zu verhindern, dass die Grundrechte unschuldiger Bürger bei solchem Vorgehen verletzt werden, noch dass ein solches Vorgehen auf Basis existierender Daten immer häufiger angewendet wird. Daher lehnen wir die Erfassung biometrischer Daten ohne Anfangsverdacht sowie deren Speicherung ohne erwiesene Straftat kategorisch ab.

Autoren

Jan

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10.8: Entwurf zum "Transparenzgesetz"

Wir begrüßen die Bestrebung zur Schaffung von mehr Transparenz. Dabei darf die Transparenz aber nicht nur finanzielle Aspekte aufgreifen, sondern muss auch bei Entscheidungsfindungen, Vertragsabschlüssen und bei Berichten zu politischen Themen angewandt werden.

Der Landesrechnungshof NRW soll dafür Sorge tragen, dass die geschaffenen Transparenzhürden nicht durch Zersplitterungen von 100%ig öffentlichen Unternehmen in mehrerer nicht-/ oder teil-öffentliche Unternehmen umgangen werden.

Autoren

Till

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10.9: Leistungsgerechte Beurteilung von Beamten

Das Beamtenrecht in NRW bedarf in vielerlei Hinsicht einer umfassenden Reform. Insbesondere ist hier das System der Beamtenbeurteilungen aufzuführen. Im Bereich der Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes herrscht sicher nicht selten eine große Diskrepanz zwischen den tatsächlichen und den beurteilten Leistungen. Dies führt zu großen Frustrationen und einer verständlichen Demotivation, welche nicht zuletzt auch die Bürger zu spüren bekommen.

Derzeit werden die Beamten überwiegend durch Vorgesetzte beurteilt, die den zu beurteilenden Beamten häufig gar nicht bei der Arbeit sehen, sondern nur aus der "Aktenlage" heraus entscheiden. Auch werden bereits formulierte, gute Beurteilungen vom nächst höheren Vorgesetzten, welcher den Beamten meist nicht mal persönlich kennt, aufgrund der Haushaltslage wieder zurückgenommen, da von einer guten Beurteilung auch die nächste Beförderung abhängig ist, was dann wiederrum mehr Geld kosten würde. Nicht selten hängen gute Beurteilungen und damit die Beförderung nicht mit der tatsächlichen Leistung des Beamten zusammen, sondern damit, wie lange er schon auf die nächste Beförderung warten musste, selbst wenn jüngere Beamte eine wesentlich bessere Leistung vorweisen konnten. Dies führt zu noch mehr Frustration bei den verbleibenden, motivierten Beamten, da sie für ihre gute Leistung keine Anerkennung finden.

Daher setzen wir uns für eine umfassenden Reform des Beurteilungsprozesses ein. Wir streben eine Anlehnung an die aus der Privatwirtschaft bekannten 360 Grad Beurteilung an. Der Vorgesetzte allein soll nicht über die Beurteilung eines Beamten entscheiden dürfen. Vielmehr sind u.a. auch Einschätzungen der Kollegen und Bürger mit in die Beurteilung einzubeziehen. Der Einfluss des nächst höheren Vorgesetzen auf die Beurteilung muss auf ein notwendiges Minimum reduziert werden. Vor allem muss endlich die Qualität und nicht, wie zur Zeit, die Quantität der Leistung als Beurteilungskriterium wieder in den Vordergrund rücken.

Autoren

Jan

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10.10 Ausländer-, Asyl- und Flüchtlingswesen

Wir setzen uns für einen menschenwürdigen Umgang mit Flüchtlingen und Migranten ein. Aus diesem Grunde wollen wir eine Erleichterung der Anforderungen für den Übergang in einen dauerhaften Aufenthaltsstatus. Hierbei ist aus humanitären Gründen die Situation von langjährig geduldeten Flüchtlingen und Flüchtlingen, welche ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sichern können, besonders zu berücksichtigen. Langfristig ist auf ein dauerhaftes Bleiberecht für geduldete Flüchtlinge, die sich länger als fünf Jahre in Deutschland aufhalten, hinzuarbeiten. Generell halten wir das Asyl- und Ausländerrecht Deutschlands für überarbeitungsbedürftig, da es einem effizienten Schutz der Menschenrechte nicht gerecht wird.

Autoren

Jan

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10.11 Unabhängige Kontrolle für Polizeibehörden

Auch in den Reihen der Polizeibeamten kann es dazu kommen, dass einzelne Beamte sich falsch oder gar rechtswidrig verhalten. Polizeibeamte, welche ein Fehlverhalten ihrer Kollegen beobachten, sowie Zeugen und/oder Anzeige erstattende Bürger sind derzeit dazu gezwungen sich mit ihrem Anliegen an die gleiche Behörde zu wenden, in der die Beklagte Person ihren Dienst verrichtet. Dies führt nicht nur zu Hemmschwellen seitens des Beschwerdeführers, sondern kann auch zu Interessenskonflikten und dadurch zu Vertuschungsaktionen oder falsch verstandener Solidarität unter den Kollegen führen.

Es sollte eine unabhängige Kontroll- und Ermittlungsinstanz geschaffen werden, die sich solcher Beschwerden annimmt, ohne dass der Beschwerdeführer Tatenlosigkeit oder persönliche Konsequenzen fürchten muss. Zusätzlich kann diese Instanz auch ohne Anregung Dritter tätig werden.

Autoren

Jan

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10.12 Identifikationsnummer für Polizisten

Wir erkennen an, dass die tägliche Polizeiarbeit, also vor allem die Durchsetzung polizeilicher Maßnahmen, ohne die Möglichkeit der Anwendung von Zwangsmitteln in vielen Situationen unmöglich wäre. Auch angemessene körperliche Gewalt stellt ein grundsätzlich legitimes und erforderliches Zwangsmittel dar. Jedoch hat gerade die Polizei als Träger des staatlichen Gewaltmonopols eine besondere Verantwortung, welcher sie leider nicht immer gerecht wird. Immer wieder gibt es Presseberichte von rechtswidrigen Übergriffen der Polizei auf Bürger. Häufig jedoch hat der Bürger dabei nicht einmal die Möglichkeit den Namen des Beamten zu erfahren, da dieser, trotz einer bestehenden Pflicht, ihn nicht preisgibt. Auch hat der Bürger in diesem Moment keine Möglichkeit den Polizisten zur Preisgabe zu zwingen.

Aus diesem Grund fordern wir die Einführung einer jederzeit deutlich erkennbaren, individuellen und für die Ermittlungsbehörde nachvollziehbaren Identifikationsnummer für jeden Polizeibeamten.

Eine solche Nummer stellt auf der einen Seite den Informationsanspruch des Bürgers sicher, auf der anderen Seite wahrt sie aber auch das Persönlichkeitsrecht des Beamten, da auf direktem Wege keine Rückschlüsse auf seine Person möglich sind.

Autoren

Jan

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10.13 Pauschale Mindestentschädigung bei rechtswidrigen Maßnahmen von Behörden

Da auch in Behörden nur Menschen sitzen, werden auch dort Fehler gemacht. Nicht selten werden rechtswidrige Verwaltungsakte erlassen bzw. rechtswidrige Maßnahmen getroffen, welche den Bürger in seinen Rechten und in seiner Persönlichkeit beeinträchtigen. Diese Beeinträchtigungen lassen immer irgendeine Art von Schaden entstehen.

Es ist unser Anliegen eine pauschale Mindestentschädigung bzw. eine Wiedergutmachung für rechtswidrige Maßnahmen einzuführen. Hierdurch erwarten wir eine wesentliche Erhöhung der Hemmschwelle seitens der Behörden bei Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte des Bürgers und hierdurch einen verbesserten Schutz vor Behördenwillkür.

Bei der derzeitigen Rechtslage hat der Bürger, selbst nachdem durch Gerichte die Rechtswidrigkeit von Verwaltungsakten oder Maßnahmen festgestellt wurde, weitere, häufig nicht leichte Hürden zu nehmen, um den Schaden ersetzt zu bekommen. Die Beweisbarkeit eines entstandenen Schadens, gerade im immateriellen Bereich, gestaltet sich oft schwierig. Obwohl es eine Behörde war, welche den Fehler gemacht hat, wird der Bürger durch eine schwierige Beweissituation eventuell noch mehr belastet. Damit dieser unhaltbare Zustand abgestellt wird, sollten Behörden für ihre Fehler uneingeschränkt haften.

Autoren

Jan

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