NRW:Landesparteitag 2010.1/Bürgerbeteiligung
Dies sind die Vorschläge für den Themenbereich Bürgerbeteiligung im Wahlprogramm der NRW-Piraten zur Landtagswahl 2010.
Um auf der LMV die vorgeschlagenen Wahlprogrammmodule möglichst schnell abstimmen zu können, sollen möglichst viele NRW-Piraten bereits im Vorfeld eine Meinung zu dem Modul in einer Doodle-Umfrage abgegeben. Dies ist keine endgültige Stimmabgabe, sondern dient nur dazu, die Abstimmungen auf der LMV sinnvoll strukturieren zu können
Überschrift: Bürgerbeteiligung & Direkte Demokratie
Struktur (Angabe der Modulnr.):
Einleitung: 11.1-11.5
Unterkapitel "Wahlrecht": Unterkapitel 11.6-11.11
Unterkapitel "Bürgerentscheid": Einleitung 11.12, Aufzählungspunkte 11.13-11.19
Unterkapitel "Volksentscheid": Einleitung 11.20, Aufzählungspunkte 11.21-11.27
Unterkapitel "E-Government": Absätze 11.28-11.37
Aufzählungspunkte und Absätze haben keine Überschriften.
11.1: [Einleitung]
Jeder Bürger, jede Bürgerin hat ein Recht, sich in die Politik einzubringen. Die NRW-Piraten stehen für eine Politik, bei der jeder mitmachen kann.
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11.2: [Einleitung]
Die NRW-Piraten setzen sich dafür ein, das Landes- und Kommunalwahlrecht zu modernisieren, damit die einzelne Bürgermeinung und -stimme wieder mehr Gewicht bekommt.
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11.3: [Einleitung]
Die NRW-Piraten streben an, dass im repräsentativen demokratischen System NRW direktdemokratische Elemente wie Bürger- oder Volksentscheide vereinfacht und optimiert werden. Die Bürger sollen die Möglichkeit erhalten, über den Legislaturperiodenrhythmus hinaus jederzeit über politische Fragen abstimmen zu können. Wir stehen dafür ein, dass der Artikel 20 des Grundgesetzes konsequent umgesetzt wird, in dem die Staatsgewalt "vom Volke in Wahlen und Abstimmungen" ausgeht.
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11.4: [Einleitung]
Das Ausmaß der Beteiligungsrechte darf zu keiner Zeit von der jeweils aktuellen finanziellen Haushaltslage abhängig sein. Gesellschaftliche Teilhabe und Verantwortung sind zu jeder Zeit ein Grundrecht aller Bürger. Deswegen muss eine stabile Finanzierung der Kommunen garantiert werden.
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11.5: [Einleitung]
Das kommunale Ehrenamt stellt hohe Ansprüche, inhaltlich wie zeitlich. Um Kommunalpolitikern ein Engagement neben Beruf und Privatleben zu ermöglichen, setzen sich die NRW-Piraten ein für die Erweiterung von Fortbildungsmöglichkeiten und flexiblen Arbeitszeitregelungen.
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11.6: Wahlrecht - Kommunalwahl: Gegen Sperrklausel
Die NRW-Piraten stehen gegen die (Wieder-) Einführung einer expliziten Sperrklausel im Kommunalwahlrecht. Jegliche Art von Wahlhürde richtet sich gegen den Demokratie-Gedanken, wir befürworten aktiv eine Pluralität von Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen in den gewählten Gremien. Auch für kleine Parteien und Gruppen dürfen keine erheblichen Zugangshürden für den Einzug in die kommunalen Vertretungen geschaffen werden. Das Kommunalwahlgesetz darf keine einzige Wählerstimme abwerten.
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11.7: Wahlrecht - Bürgermeister per Zustimmungswahl
Die NRW-Piraten setzen sich dafür ein, dass der Bürgermeister per Zustimmungswahl ermittelt wird. Bei dieser einfachen und leicht verständlichen Methode haben die Wähler die Möglichkeit, für beliebig viele Kandidaten zu stimmen, wählbar sind alle Kandidaten, die die dafür notwendigen Grundvoraussetzungen erfüllen. Gewählt ist der Kandidat mit den meisten Stimmen. Vorteile der Zustimmungswahl sind: der beliebteste Kandidat gewinnt die Wahl, die strukturelle Benachteiligung von kleinen Parteien wird verringert, Konsensfindung und die Diskussionen an Sachthemen wird gefördert, mögliche Verzerrungen des Wählerwillens durch das Stichwahl-System werden ausgeschlossen. Eine aufwändige Stichwahl entfällt.
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11.8: Wahlrecht - Bürgermeisterabwahl per Bürgerbegehren
Die Bürger in NRW können ihre Bürgermeister und Landräte wählen und abwählen. Allerdings kann ein Abwahl-Bürgerentscheid bisher nur auf Antrag einer Zwei-Drittel-Mehrheit des Rates oder des Kreistages herbei geführt werden. Zukünftig sollen die WählerInnen auch selbst die Abwahl eines Stadt- oder Kreisoberhauptes einleiten können. Die Unterschriftenhürde für ein Bürgerbegehren zur Abwahl eines Bürgermeisters oder Landrats in NRW soll der bei Bürgerbegehren zu Sachfragen entsprechen. Auf die bei Bürgerentscheiden über die Abwahl von Bürgermeistern und Landräten geltende Zustimmungshürde für einen Abwahlantrag soll in Zukunft verzichtet werden.
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11.9: Wahlrecht - Kumulieren und Panaschieren
Die NRW-Piraten streben an, dass bei Landtags- und Kommunalwahlen das Wahlsystem Kumulieren & Panaschieren eingesetzt wird. Bei Kommunalwahlen erhalten die Wähler so viele Stimmen wie der Gemeinderat Sitze hat. Bei Landtagswahlen haben die Bürger drei Stimmen, die sie innerhalb der Parteilisten an Kandidaten vergeben können. Es können Mandatsbewerber aller antretenden Parteien und Wählervereinigungen angekreuzt werden. Jedem Kandidaten können dabei bis zu drei Stimmen gegeben werden. Weiterhin soll es möglich sein, nur einer Partei seine Stimme zu geben. Wird die von der Partei aufgestellte Liste durch das so genannte Listenkreuz bestätigt, werden die Stimmen der Listenreihenfolge entsprechend auf die Kandidaten verteilt, bis alle Stimmen vergeben sind. Dabei kann der Wähler auch Kandidaten auf der angekreuzten Liste durchstreichen, diese erhalten dann keine Stimme. In den meisten anderen Bundesländern ist das Kumulieren & Panaschieren bei Kommunalwahlen bereits Realität und ermöglicht es den BürgerInnen, ihrer Stimme mehr Gewicht zu verleihen. Die NRW-Piraten setzen sich dafür ein, das NRW sich dieser Praxis anschließt.
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11.10: Wahlrecht - Wahlalter
Das Durchschnittsalter der Wahlberechtigten steigt. Dies führt dazu, dass diejenigen, die am längsten die Auswirkungen der politischen Entscheidungen zu tragen haben, in ihren politischen Vernatwortungsmöglichkeiten eingeschränkt sind. Die NRW-Piraten wollen die politische Beteiligung von Kindern und Jugendlichen fördern. Das Wahlalter bei Landtagswahlen soll auf 16 Jahre gesenkt werden. Politisch interessierte Jugendliche sind sich der Verantwortung, die mit einer Wahl verbunden ist, bewusst.
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11.11: Wahlrecht - Ausländerwahlrecht
Die NRW-Piraten engagieren sich für ein kommunales Wahlrecht für alle ausländischen Staatsbürger, die das erforderliche Wahlalter erreicht haben und die sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik aufhalten, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Wir streben an, dass das Bundesland NRW sich im Bundesrat um eine Änderung des Grundgesetzes bemüht.
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11.12: Bürgerentscheid - [Einleitung]
Bürgerbegehren und Bürgerentscheide wirken sich positiv aus auf eine aktive Teilnahme der Bürger am politischen Geschehen in ihrer Stadt. Die NRW-Piraten streben eine Änderung der Gemeindeordnung an, die die Erfolgschancen für Bürgerbegehren entscheidend verbessert und überflüssige Hürden abbaut:
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11.13: Bürgerentscheid - Themenausschlüsse streichen
Die NRW-Piraten sprechen sich für eine Streichung der Themenausschlüsse aus. Die Bürger müssen die wichtigsten stadtentwicklungspolitischen Fragen mitentscheiden dürfen. Hierzu gehören sowohl Angelegenheiten, die im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens oder eines förmlichen Verwaltungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung oder eines abfallrechtlichen, immissionsschutzrechtlichen, wasserrechtlichen oder vergleichbaren Zulassungsverfahrens zu entscheiden sind; die Aufstellung, Änderung, Ergänzung & Aufhebung von Bauleitplänen als auch Bürger- & Ratsbegehren über Abgaben & Gebühren.
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11.14: Bürgerentscheid - Kostendeckungsvorschlag streichen
Bisher werden an Bürgerbegehren strengere Maßstäbe angelegt als an das Handeln der gewählten Vertreter im Rat. Die NRW-Piraten vertrauen den Bürgern auch in Finanzfragen und wollen den Zwang zum Kostendeckungsvorschlag streichen. Die Beteiligung der Wähler an der Ausgabenpolitik führt dazu, dass diese näher an den Präferenzen der Wähler ausgestaltet wird und dass eine geringere Verschuldung, eine effizientere Verwaltung und ein höherer Wohlstand erreicht werden können.
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11.15: Bürgerentscheid - Sammlungsfristen streichen
Die Sammlung von Unterschriften sollte so lange gültig sein, wie in der Sache noch keine unveränderlichen Fakten geschaffen worden sind. Räte können auch noch nicht umgesetzte Beschlüsse jederzeit wieder aufheben, daher ergeben Sammelfristen für die Bürger keinen Sinn. Direkte Demokratie profitiert von Verfahren, die auf lange Zeiträume hin angelegt sind. Diese bieten größere Chancen auf eine ausreichende Diskussion um die besten Ideen und fördern die Meinungsbildungsprozesse.
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11.16: Bürgerentscheid - Beteiligungsquorum
Die NRW-Piraten sprechen sich gegen ein Zustimmungsquorum bei Bürgerentscheiden und für ein gestaffeltes Beteiligungsquorum aus. Eine niedrige Beteiligung liegt daran, dass es um eine einzige Sachfrage geht. Zur Abstimmungsteilnahme ist deshalb meist nur ein Bruchteil der an einer Wahl Teilnehmenden motiviert. Dies verringert aber nicht die Legitimation des Abstimmungsergebnisses. Bei einem Bürgerentscheid sei die gestellte Frage in dem Sinn entschieden, in dem sie von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern sich in Kommunen mit bis zu 100.000 Einwohnern mindestens 15 v.H. oder mit mehr als 100.000 Einwohnern mindestens 10 v.H. der Stimmberechtigten an der Abstimmung beteiligt haben. Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet. Bei Ratsbürgerentscheiden entscheidet allein die Mehrheit der abgebenden Stimmen.
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11.17: Bürgerentscheid - Faire Abstimmungsregeln
Nur praktikable und bürgerfreundliche Verfahren liefern repräsentative Ergebnisse und sorgen für eine breite Akzeptanz der Abstimmungsergebnisse. Hierzu gehören ausreichende Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten. Eine schriftliche Benachrichtigung der Bürger, eine ausreichende Anzahl von Abstimmungslokalen sowie die Möglichkeit zur Briefabstimmung sollen wieder Standards für lokale Abstimmungen in den Kommunen werden. Wahlen und Abstimmungen sind wichtige Bestandteile des politischen Grundrechts der Bürger auf politische Selbstbestimmung, denen eine entsprechende Achtung und Wertschätzung gebührt. Der Urnengang ist für viele Bürger ein wichtiges demokratisches Ritual, dass niemandem vorenthalten werden sollte, andernfalls droht Bürgerentscheiden eine geringere öffentliche Aufmerksamkeit und damit eine niedrigere Abstimmungsbeteiligung. In der Praxis zeigt sich oft die Situation, dass jemand ein Bürgerbegehren grundsätzlich unterstützen will, aber nur eine Unterschrift leisten und aus Datenschutzgründen keine weiteren persönlichen Angaben machen möchte. Die NRW-Piraten schlagen vor, die Regelung bei der Sammlung von Unterstützungsunterschriften zur Wahlzulassung auch bei Bürgerbegehren anzuwenden. Durch offizielle Formblätter werden die potentiellen Unterstützer nicht weiter verunsichert.
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11.18: Bürgerentscheid - Obligatorische Referenden
Die NRW-Piraten wollen obligatorische Referenden über die Gründung oder Schließung von gemeindlichen Eigenbetrieben, die Mitgliedschaft in Zweckverbänden oder den An- oder Verkauf von Unternehmensbeteiligungen in der Gemeindeordnung verankern. Obligatorische Bürgerentscheide schaffen Transparenz, Vertrauen und Mitentscheidungsmöglichkeiten in wichtigen kommunalpolitischen Fragen.
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11.19: Bürgerentscheid - Ombudsperson
Unabhängig voneinander sollen Bürgerinitiativen und Bürgerbegehren einerseits, sowie Politik und Verwaltung andererseits über Verfahren von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid beraten werden. Eine Ombudsperson kann den vereinzelt konfrontativen Umgang von Bürgerbegehren und Gemeinden dahin gehend entschärfen, eine gemeinsame politische Streit- & Sachentscheidungskultur zu fördern. Des Weiteren können dann landesweit die Erfahrungen vorangegangener Bürgerbegehren an andere Initiativen weitergegeben und erfolgreiche Begehren im Sinne einer "best practice"-Kultur dokumentiert werden.
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11.20: Volksentscheid - [Einleitung]
Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid wirken sich positiv aus auf die Beteiligung der Bürger am politischen Geschehen in ihrem Bundesland. Seit 1950 haben die Bürger in NRW die Möglichkeit, sich mit Hilfe von Volksbegehren und Volksentscheid in die Landespolitik einzubringen. Im Jahr 2002 ist die Möglichkeit zur Durchführung einer Volksinitiative hinzu gekommen. Die Volksinitiative kann in der aktuellen Version jedoch kaum politische Wirkung erzeugen, viele qualitative Volksentscheide scheitern an Formalitäten. Die NRW-Piraten streben eine Änderung der Landesgesetze an, um die Erfolgschancen für basisdemokratische Abstimmungen entscheidend zu verbessern und überflüssige Hürden abzubauen:
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11.21: Volksentscheid - Volksinitiative
Die NRW-Piraten setzen sich für eine Verbesserung der Volksinitiativen ein. Es soll ausdrücklich erlaubt sein, Unterschriftenlisten von den Initiatoren einer Volksinitiative an Interessenten zu verschicken, weiterzureichen oder im Internet zum Herunterladen bereitzustellen. Nicht nur von den Initiatoren benannte Berechtigte sollen Unterschriften sammeln dürfen. Die Volksinitiative soll zum Antrag auf die Durchführung eines Volksbegehrens gemacht werden können. Aktuell sind hierzu in NRW erneut 3.000 Unterschriften zu sammeln und diese als Zulassungsantrag zum Volksbegehren einzureichen. Des Weiteren befürworten die NRW-Piraten die Förderung der politischen Bildung junger Menschen und die Integration hier lebender Ausländer. Volksinitiativen sollen daher auch für Jugendliche ab 16 Jahren und Nichtdeutsche geöffnet werden. Zudem plädieren wir dafür, die Unterschriftenhürde auf 30.000 Unterschriften zu senken.
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11.22: Volksentscheid - Finanzwirksame Volksbegehren
Die NRW-Piraten setzen sich dafür ein, finanzwirksame Volksbegehren zuzulassen. Die Bürger sollen sich im Rahmen eines Volksbegehrens an der Ausgabenpolitik beteiligen dürfen. Sie haben somit die Möglichkeit, ihr Lebensumfeld bedürfnisorientiert mitzugestalten. Bislang sind Volksentscheide, die ausdrücklich Steuern, Kreditaufnahme oder den Haushalt zum Thema haben, von vornherein unzulässig. Die meisten politischen Entscheidungen haben finanzielle Auswirkungen, die indirekt den Haushalt beeinflussen. Die NRW-Piraten streben an, dass Ausgaben ab einer bestimmten Höhe per Volksabstimmung verpflichtend bestätigt werden müssen.
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11.23: Volksentscheid - Faire Unterschriftenhürde
Das Unterschriftenquorum beim Volksbegehren stellt sicher, dass das Interesse an der Abstimmungsfrage genügend breit ist und der Aufwand eines Volksentscheids sich lohnt. Mit zunehmender Größe eines Bundeslandes verringert sich aber der Anteil der Betroffenen und Interessierten in der Regel erheblich. Daher wollen wir die Unterschriftenhürde für Volksbegehren auf zwei Prozent senken.
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11.24: Volksentscheid - freie Unterschriftensammlung
Die NRW-Piraten wollen eine freie Unterschriftensammlung für Volksbegehren ermöglichen. In NRW kann man nur in amtlichen Eintragungsstellen mit seiner Unterschrift ein Volksbegehren unterstützen. Die deutsche Kommunalebene in allen anderen Bundesländern sowie auch die Schweiz und Italien kennen ausschließlich die freie Unterschriftensammlung bei kommunalen Bürgerbegehren.
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11.25: Volksentscheid - faire Sammelfristen
Die Sammelfrist für Volksbegehren ist in NRW mit nur acht Wochen sehr knapp bemessen. Die NRW-Piraten regen an, die Sammelfrist für Volksbegehren auf mindestens sechs Monate zu verlängern, um einer umfassenden öffentlichen Debatte über das betroffene politische Thema genügend Raum zu geben.
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11.26: Volksentscheid - Gegen Abstimmungshürde
Damit ein Volksentscheid in NRW gültig ist, muss die Mehrheit der Abstimmenden mindestens 15 Prozent aller Stimmberechtigten betragen, dies sind fast zwei Millionen der gut 13 Millionen Stimmberechtigten. Die Beteiligung an Volksentscheiden ist meist niedriger als bei Wahlen. Daher sprechen sich die NRW-Piraten gegen eine Abstimmungshürde aus. Bei Wahlen geht es um eine Entscheidung über die Richtung der Gesamtpolitik in der nächsten Legislaturperiode, bei einem Volksentscheid lediglich um das "Ja" oder "Nein" zu einer einzigen Sachfrage. Zur Abstimmungsteilnahme ist daher meist nur ein Bruchteil der an einer Wahl Teilnehmenden motiviert. Bei Volksabstimmungen über verfassungsändernde Volksbegehren bedarf es einer Zwei-Drittel-Mehrheit der Abstimmenden und einer Abstimmungsbeteiligung von mindestens 50 Prozent aller Stimmberechtigten. Mindestens 6,6 Millionen NRW-Bürger müssten also an einem Volksentscheid über eine Verfassungsänderung teilnehmen. Zum Vergleich: Die Beteiligung an der letzten Landtagswahl im Mai 2005 betrug 63 Prozent.
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11.27: Volksentscheid - Verfassungsänderungen
Eine Verfassung regelt die Grundlage des Zusammenlebens aller Bürger. Sie schreibt die demokratischen Rechte der Bürger fest. Deshalb sollen die Bürger bei Änderungen ihrer Bürgerrechte die letzte Entscheidung treffen dürfen. Daher treten die NRW-Piraten für die Einführung obligatorischer Volksabstimmungen zu Verfassungsänderungen ein. Obligatorische Volksabstimmungen eröffnen die Möglichkeit eines besonders sachlichen und fruchtbaren öffentlichen Diskurses, da sie nicht unbedingt einer ideologischen Ecke oder Partei zugeordnet werden.
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11.28: E-Government -Sinnvolle Systeme
E-Government bedeutet den Einsatz von digitalen Informations- und Kommunikationstechniken in behördlichen Zusammenhängen. Es bietet die Möglichkeit der Vereinfachung und Durchführung von Prozessen der Information, Kommunikation und Transaktion a) innerhalb von Institutionen, b) zwischen staatlichen, kommunalen und sonstigen behördlichen Institutionen sowie c) zwischen Institutionen und einzelnen BürgerInnen und d) zwischen Institutionen und privatwirtschaftlichen Unternehmen. Erst durch eine prozessorientierte Organisation gestaltet sich E-Government effizient. Der Datenschutz genießt dabei die höchste Priorität. Die NRW-Piraten regen an, Anwendungen zu entwickeln und den kommunalen Verwaltungen zur Verfügung zu stellen. Nach dem Motto "effizient - sicher - vernetzt" sollen Wirtschaftlichkeitsprüfungen einzelner Systeme vorangetrieben werden.
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11.29: E-Government - OpenSource
In ausnahmslos allen Bereichen des öffentlichen Dienstes in NRW, in den kommunalen Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Landkreise und der beiden Landschaftsverbände wie auch in Landesbehörden werden jedes Jahr Kosten für Software-Lizenzen kommerzieller Hersteller anfällig. Dies gilt sowohl für Serversysteme als auch für Clientsoftware. Der weitaus größte Teil betrifft Standard-Office-Softwarepakete, Kommunikationssoftware und Betriebssysteme in über die Jahre gewachsenen Strukturen. Aufsetzend auf diese Software wurden in den Rechenzentren der öffentlichen Hand tausende Spezialapplikationen und Formularsysteme entwickelt. Open-Source-Anwendungssoftware und Betriebssysteme haben jedoch mittlerweile einen Stand erreicht, der in Reliability, Update-Frequenzen, Serviceoptionen sowie Betriebs- und Datensicherheit den kommerziellen Produkten in nichts nachsteht. Eine Migration der Verwaltungssoftware hin zu Open-Source-Anwendungen scheint auf den ersten Blick erstrebenswert, ist jedoch ihrerseits mit erheblichen Kosten verbunden. Andererseits kann durch eine solche Migration eine Stimulation des Arbeitsmarktes für IT-Fachkräfte erwartet werden. Die NRW-Piraten regen daher an, in einem Evaluationsprojekt Migrationsmöglichkeiten hin zu Open-Source-Lösungen im Hinblick auf ihre Durchführbarkeiten eingehend zu untersuchen, um gegebenenfalls Einsparpotentiale zu ermitteln und die Abhängigkeit der öffentlicen Hand von Anbietern kommerzieller Software zu reduzieren.
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11.30: E-Government - Digitaler Behördengang
Die Bürger sollen die Möglichkeit haben, die Dienstleistungen des Staates auch über digitale Behördengänge in Anspruch nehmen zu können. Entbürokratisierung und transparent dargestellte Verwaltungsprozesse müssen hierbei im Vordergrund stehen.
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11.31: E-Government - E-Democracy-Systeme
Die Willens- und Meinungsbildung der Bürger soll durch E-Democracy gefördert werden. Online-Beteiligungsmöglichkeiten bieten neuen Formen der direkten Demokratie. Transparenz, Sicherheit und offene Schnittstellen sollen die Eckpfeiler dieser Systeme sein.
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11.32: E-Government - Informationsfreiheit
Die NRW-Piraten streben an, dass allgemeine Informationen, Entscheidungen aller Gremien und Politiker, Protokolle und Videoaufzeichnungen möglichst aller Gremiensitzungen kurzfristig, dauerhaft und barrierefrei für jeden zur Einsicht bereit stehen. Des Weiteren soll die vollständige Umsetzung des Rechts auf Informationsfreiheit gewährleistet sein.
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11.33: E-Government - Aufklärung
Die NRW-Piraten setzen sich dafür ein, dass sich die Landesregierung verpflichtet, die Bürger aktiv über ihre Beteiligungsmöglichkeiten aufzuklären. Des Weiteren ist Medienkompetenz fokussiert zu fördern.
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11.34: E-Government - Online-Petitionen
Die NRW-Piraten streben an, dass Online-Petitionen auf Landesebene möglich und in der Verfassung verankert werden. Das Parlament darf die Fragen der Bürger und die aufgezeigten Missstände nicht unbeachtet lassen, erfolgreiche Petitionen sollen in einer Sitzung im Landtag behandelt werden. Zudem soll ein Vetorecht für legislative Beschlüsse des Landtags gelten.
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11.35: E-Government - Einflussnahme auf politische Entscheidungen
Die NRW-Piraten stehen für die Schaffung von Möglichkeiten der effektiven Einflussnahme auf politische Entscheidungen über das Internet. Alle Bürger sollen in den Diskurs und die parlamentarische Arbeit einbezogen werden können.
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11.36: E-Government - Liquid Democracy
Die NRW-Piraten setzen sich dafür ein, dass Konzepte und Systeme zur Stimmabgabe bei Wahlen und Referenden über das Internet evaluiert werden. Notwendiges Merkmal einer solchen Anwendung muss der uneingeschränkte und transparente Diskurs sein.
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11.37: E-Government - Gegen Wahlmaschinen bei geheimer Wahl
Die NRW-Piraten lehnen den Einsatz von Wahlmaschinen bei einer allgemeinen geheimen Wahl entschieden ab.
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